Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-09-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-09-19
Wortprotokoll
Zunächst muss man sagen, dass Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaftssteuern eine Seltenheit sind. Diese gibt es nur mit acht Ländern.
Ich muss Ihnen in Erinnerung rufen: Das Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich wurde Ihnen vorgelegt. Das Parlament hat dieses Abkommen 2015 abgelehnt, und das Parlament kannte damals die Konsequenzen dieser Ablehnung. Deshalb muss ich Ihnen sagen - ich habe mit meinem Kollegen Bruno Le Maire noch nicht darüber gesprochen, aber[NB]ich[NB]weiss[NB]es aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement -, dass das Interesse, wenn man mit Frankreich darüber spricht, natürlich nicht gewaltig gross ist, hier wieder Verhandlungen aufzunehmen, nachdem die Schweiz das vorherige Abkommen abgelehnt hat. Wir wollen in dieser Frage auch nicht in eine Demandeur-Position kommen.
Im vom Motionär erwähnten Fall der beiden in Frankreich ansässigen Erben, die Cousins des in der Schweiz verstorbenen Erblassers sind, resultierte tatsächlich eine Belastung von 115 Prozent, aber ausschliesslich in Frankreich. Ausgeschlossen ist eine solche Belastung bei Nachkommen und Ehegatten und damit in der grossen Mehrheit der Fälle. In sämtlichen Kantonen ist nämlich die Erbschaft von Ehegatten von der Erbschaftssteuer ausgenommen. Die Nachkommen unterliegen ihrerseits nur in drei Kantonen einer Erbschaftssteuer, aber mit tieferen Sätzen.
Das französische Parlament berät zurzeit über einen Gesetzesvorschlag zur Begrenzung der maximalen Steuerlast für in Frankreich ansässige Erben, die auf grenzüberschreitende Erbschaften erhoben werden kann, wenn kein bilaterales Erbschaftssteuerabkommen vorliegt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sowohl in Frankreich als auch im Ausland gezahlte Erbschaftssteuern 70 Prozent des Gesamtwerts der Erbschaft nicht übersteigen sollen.
Auch vor dem Hintergrund dieser Revision in Frankreich und aufgrund der Tatsache, dass die Motivation Frankreichs aufgrund der Vorgeschichte sehr gering sein dürfte, bittet Sie der Bundesrat, diese Motion abzulehnen. Es wäre besser, informell einmal abzuklären, ob Frankreich überhaupt noch ein Interesse an einer Verhandlung hat, statt einen Auftrag zu erteilen, der uns nicht gerade in eine vorteilhafte Verhandlungsposition versetzt.