Maissen Theo · Ständerat · 2003-03-10
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-10
Wortprotokoll
Der Ausgangspunkt dieser Diskussion ist ja der, dass die Post nicht nur eine Umstrukturierung vornimmt und beim Poststellennetz Reduktionen vorgesehen hat, sondern dass in der Realität heute ebenfalls der Zustelldienst abgebaut wird bzw. die Absicht dazu besteht - jene, die damit zu tun haben, erfahren das hin und wieder. Wie kommt das? Man könnte ja sagen, es sei ein Widerspruch, dass die Post sagt, sie mache zwar einen Umbau bei den Poststellen, der Service public und die Grundversorgung seien aber trotzdem garantiert.
In der Realität passiert jedoch Folgendes: Die Post hat interne Richtlinien, die besagen, dass für Häuser, die in einer Distanz von über 4,8 Kilometern von der nächsten Poststelle liegen, kein Zustelldienst mehr zu erfolgen hat. Dazu kommt - das ist dann das Schwierige für das Berggebiet und die voralpinen Hügelgebiete -, dass pro 200 Meter Höhendifferenz noch ein Zuschlag von 1000 Metern, also von einem Kilometer, auf die erwähnte Distanz gemacht wird. Das heisst: Wenn ein Haus 400 Meter oberhalb einer Poststelle liegt, darf die horizontale Distanz nur noch 2,8 Kilometer betragen. Bereits für einen relativ nahen Bereich werden die Zustelldienste also nicht mehr gewährleistet. Diese internen Richtlinien stützen sich auf Artikel 2 Absatz 1 des Postgesetzes, wo erwähnt wird - wie Kollege Bieri gesagt hat -, dass die Dienstleistungen des Postverkehrs wie die Zustellung von Sendungen "in der Regel an allen Werktagen, mindestens aber an fünf Tagen pro Woche" erfolgen.
Wie hängt die ganze Geschichte mit dem Abbau der Poststellen zusammen? Wir haben Beispiele, wo es einen Rückzug der Poststellen in Phasen gegeben hat. Ich kenne ein Beispiel, wo es über zehn Jahre ging und wo zweimal Poststellen zurückgenommen und abgebaut wurden. Das hat nun natürlich zur Folge, dass immer mehr Siedlungen in den Perimeter fallen, in dem die nächste Poststelle weiter als 4,8 Kilometer entfernt ist. Wenn man sich hier nicht entsprechend wehrt und wenn nicht Nägel in der Gesetzgebung eingeschlagen werden, hat das wiederum zur Folge, dass effektiv ein Abbau der Dienstleistung und des Service public erfolgt - ein Abbau, den wir ja nicht wollen. Wir sind bereit zu Umstrukturierungen, aber nicht zu einem Abbau der Grundversorgung.
Ich habe diese Diskussion bereits in der Kommission und bei der ersten Beratung hier im Rat geführt. Der Nationalrat hat das nun mit seiner Formulierung, die wir jetzt diskutieren, aufgenommen. Für mich sind nun drei Punkte wichtig:
1. Es ist für mich zentral, dass die heutige Zustellqualität in ganzjährig bewohnten Siedlungen - das sind in der Regel mehrere Gebäude, aber das können in Streusiedlungen heute auch Einzelhöfe sein - gewährleistet bleibt. Es geht also nicht um ein Mehr; es geht darum, dass wir nicht weniger als bis anhin haben.
2. Ich stimme zu, dass der Begriff "Siedlung" in der Regel mehrere Gebäude umfasst. Das ist aber vor allem im Hinblick auf neu erstellte Siedlungen wichtig - damit hier nicht neue Bedürfnisse geschaffen werden, denen ich auch mit einer gewissen Skepsis entgegensehe. Wenn irgendjemand plötzlich ganzjährig auf einem Maiensäss zu wohnen beginnt, dann ist es nicht meine Vorstellung, dass hier neue Zustelldienste eingerichtet werden müssen.
3. Es ist wichtig, dass das Ganze in einer Verordnung des Bundesrates - und nicht mehr nur in internen Richtlinien der Post - geregelt wird, damit die Transparenz da ist. Bei der Umsetzung soll Flexibilität bestehen. Die Post soll auch künftig veränderten Kundenbedürfnissen entsprechen und auf Veränderungen reagieren können. Abweichende Vereinbarungen - bereits bestehende oder neue - sollen wie bis anhin möglich sein.
Nun zu einem letzten Aspekt: Warum bin ich für die Version ohne das Wort "grundsätzlich"? Ich begründe das so:
1. Ich möchte, dass der Auftrag an die Post ganz klar ist, dass es nicht zulässig ist, nun - unter welchem Deckmantel auch immer - einen Abbau von Dienstleistungen bei den Zustellungen vorzunehmen. Das ist ein klarer Auftrag und soll nicht mit "grundsätzlich" abgeschwächt werden.
2. Es ist eine Wiederholung. Wir haben ja bereits im gleichen Artikel - in Absatz 1 - festgelegt, dass die Erbringung der Postdienstleistungen nur in der Regel gilt. Es ist also eine Verdoppelung, die unnötig ist, das Lesen erschwert und sachlich an und für sich nicht mehr bringt.
3. Ich finde die ganze Geschichte mit dem Wort "grundsätzlich" sprachlich schon etwas holprig. Das Wort "grundsätzlich" ist hier ein Attribut zu "erfolgt". Wenn ich das betrachte, kann ich mir vorstellen, dass man so etwas auf folgende Arten lesen könnte: erfolgt regelmässig, erfolgt jährlich - oder täglich -, erfolgt umfassend. Ich habe vom Sprachlichen her etwas Mühe, wenn eine Zustellung "grundsätzlich" erfolgen soll. Was heisst das schon? Mindestens stilistisch ist es schlecht, möglicherweise ist es sprachlich sogar falsch.
Ich bitte Sie also: Stimmen Sie hier dem nationalrätlichen Beschluss zu. Wir haben damit gleichzeitig eine Differenz weniger.