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Hess Hans · Ständerat · 2003-03-10

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat schreibt in Ziffer 1 seiner Antwort, dass die Zulauflinien bis zur Inbetriebnahme des Basistunnels vollwertig zur Verfügung stehen. Ich bin nicht so sicher, ob diese Prognose nicht allzu optimistisch ist. Tatsache ist nämlich, dass sich - gemäss meinen Informationen aus Kreisen der SBB - die Begehren für Sperrungen, Teilsperrungen von Streckenabschnitten zwecks Unterhaltsarbeiten am Gotthard, die so genannten Intervallbegehren, auf weit über 100 Prozent belaufen. Das bedeutet im Ergebnis, dass nicht alle geplanten und notwendigen Baumassnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden können, und folglich auch, dass auf der Gotthardstrecke bereits heute auf Kosten der Substanz produziert werden muss. Im Zuge von weiteren Fahrplanoptimierungen wird zudem inskünftig damit zu rechnen sein, dass die Bauzeitreserven tendenziell noch zusätzlich gekürzt werden, was den Spielraum für Unterhaltsarbeiten weiter einschränken wird.

So gesehen, muss festgestellt werden, dass bereits heute nicht diejenigen Unterhaltsarbeiten vorgenommen werden können, welche zur vollständigen Substanzerhaltung notwendig wären. Ist der Basistunnel einmal offen, so werden die Verkehrsleistungen am Gotthard voraussichtlich massiv ansteigen, was selbstredend einen zusätzlichen Verschleiss an den Zufahrtsstrecken, die bereits heute nur soweit nötig instand gestellt werden können, zur Folge hat. Gleichzeitig werden die Bauzeitreserven noch einmal massiv sinken.

Bei der Antwort auf Frage 2 gilt Gleiches: Bei Zufahrtsstrecken am Gotthard, welche zwischen 120 und 130 Jahre alt sind, müssen Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten ein Dauerthema sein - insbesondere, wenn bereits heute weniger als das Notwendigste gemacht werden kann. Infolgedessen kann nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen keinesfalls davon ausgegangen werden, zum Zeitpunkt der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels würden die kapazitätsbeeinflussenden Gesamterneuerungen abgeschlossen sein. Aufgrund der heute absehbaren Unterhaltsrhythmen ist vielmehr damit zu rechnen, dass mehr noch als heute Notsanierungen an den infrage stehenden Bauwerken durchgeführt werden müssen, deren Einfluss auf den reibungslosen Ablauf der Güterverkehrsströme nicht abgeschätzt werden kann. In diesem Sinne ist für mich die Stellungnahme des Bundesrates ebenfalls zu optimistisch.

Die Antwort des Bundesrates unter Ziffer 4 macht auch klar, dass die Gotthardstrecke nach Eröffnung der Neat für lange Zeit weiterhin nur mit einer Eckhöhe von 3,8 Metern befahren werden kann.

Meines Erachtens - das ist eigentlich der Sinn meiner Interpellation - ist es unbedingt nötig, dass die zuständigen Stellen des Bundes, des BAV und der SBB die in meiner Interpellation aufgeworfenen Fragen frühzeitig miteinander diskutieren, damit es nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels zu keinen Problemen kommt. Meine Interpellation wäre nicht nötig gewesen, wenn diese Kommunikation zwischen BAV und SBB spielen würde. Mir scheint es sogar so zu sein, dass die SBB für die Beantwortung meiner in der Interpellation aufgeworfenen Fragen nicht einmal angegangen wurden.