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Rieder Beat · Ständerat · 2023-09-19

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-19

Wortprotokoll

Hier geht es um die Solidarisierung von erzeugungsbedingten Verstärkungen im Verteilnetz - etwas sehr Wichtiges, das wir letztes Mal ausführlich diskutiert haben - und um Verstärkungen bei den Anschlussleitungen. Mit der Verschiebung von Artikel 15 Absatz 1bis deckt der Artikel also nun beide Fälle der Verstärkung ab. Das ist logischer.

Bei den Verstärkungen im Verteilnetz, welche in den Absätzen 1 bis 3 behandelt werden, ist der Nationalrat unserer Logik grundsätzlich gefolgt. Bei den Anschlüssen erneuerbarer Anlagen in den Mittelspannungsnetzen oder höher gibt es auf Gesuch hin eine Vergütung für einzelne realisierte Netzverstärkungen. Die Elcom muss diese Gesuche bewilligen. Für Anlagen, die im Niederspannungsnetz angeschlossen werden, soll eine pauschale Vergütung für Verstärkungen im Niederspannungsnetz erfolgen; der Bundesrat legt[NB]diese[NB]Pauschale[NB]fest.[NB]Die[NB]Kosten werden als besondere Kosten des Übertragungsnetzes umgewälzt - Artikel 15a StromVG.

Bei Verstärkungen von Anschlussleitungen, die nun neu in Absatz 4bis behandelt werden, soll es ebenfalls eine Solidarisierung geben. Neben der Verschiebung des Absatzes hält die UREK-S dabei grundsätzlich an der Logik des Ständerates fest. Sie lehnt die vom Nationalrat eingebrachten fixen Kostenteiler ab. Vielmehr soll der Bundesrat durch eine Begrenzung der Kostensolidarisierung in Franken pro Kilowatt neu angeschlossener Anlagenleistung selbst eine Begrenzung einführen können, damit unverhältnismässig teure Verstärkungen begrenzt oder verhindert werden. Die Festlegung einer solchen Pauschale oder Begrenzung ist aufgrund der fehlenden Datenbasis und Erfahrung durchaus nicht einfach. In der Kommission wurde deshalb nach langer Beratung die Erwartung geäussert, dass der[NB]Bundesrat[NB]die[NB]Pauschale[NB]zunächst[NB]vorsichtig tief ansetzen sollte.

Der Beschluss der UREK-S erfolgte einstimmig.