AB 326376
Gysin Greta · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion · 2023-09-20
Wortprotokoll
Lieber Philipp, so schön, dass du wieder da bist! Ich freue mich so und bin wie der Präsident gerührt.
Leider muss ich aber zurück zum Tagesgeschäft, dem Gesichtsverhüllungsverbot. Ich möchte sofort klären, worum es hier heute nicht geht: Es geht nicht um eine inhaltliche Diskussion; das Volk hat entschieden, und heute gilt es, den Volkswillen umzusetzen. Das Gesichtsverhüllungsverbot soll schweizweit eingeführt werden. Heute geht es um die Verfassung, die wir letzte Woche gefeiert haben, insbesondere[NB]um[NB]den Föderalismus, Artikel 3, und die Subsidiarität, Artikel 5.
In der Schweiz sind die Kantone souverän, soweit es die Verfassung nicht anders vorsieht. Bei der Lösung von Problemen sind die leistungsfähigeren kleineren Einheiten zuerst gefordert. Die Frage, die wir uns heute stellen müssten, ist: Welche Staatsebene ist für die Umsetzung der Initiative zum Gesichtsverhüllungsverbot zuständig? Denn alleine mit der Tatsache, dass es sich um eine Bestimmung der Bundesverfassung handelt, die landesweit eingeführt werden soll, lässt sich noch keine Bundeskompetenz begründen. Diese Meinung hat im Abstimmungskampf auch der Bundesrat geteilt. So stand im Abstimmungsbüchlein, dass der Bund keine neuen Verfassungskompetenzen erhalte und ohne Verfassungsgrundlage kein Bundesgesetz zu einem allgemeinen Verbot im gesamten öffentlichen Raum erlassen könne. Bundesrätin Keller-Sutter hat vor der Abstimmung auch immer wieder betont, dass es dann Aufgabe der Kantone sei, die Initiative in kantonalen Polizeigesetzen umzusetzen. Denn beim Verbot der Gesichtsverhüllung handelt es sich um eine Bestimmung über das Auftreten im öffentlichen Raum und die Sicherheit, was klar Kompetenz der Kantone ist.
Der Bundesrat begründet den Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, auf Artikel 123 der Bundesverfassung. Das ist die Gesetzgebungskompetenz im Strafrecht. Das ist, um es gelinde zu formulieren, unschön. Denn somit wird ein Verhalten für strafbar erklärt, das an sich kein Rechtsgut konkret bedroht oder verletzt.
Der Bundesrat erkennt selber in der Botschaft, es sei nicht ganz einfach, die Kompetenz des Bundes zu begründen. Wenn er es trotzdem macht, dann nur auf Druck der Kantone. Die KKJPD forderte nach der Abstimmung nämlich eine einheitliche Regelung auf Bundesebene. Sie wollte einen Flickenteppich vermeiden. So gut ich den Wunsch der Kantone nachvollziehen kann: Es ist staatspolitisch problematisch, wenn wir unsere Verfassung, unseren Föderalismus und das Subsidiaritätsprinzip auf diese Weise missachten.
Wir haben vor einer Woche das 175-jährige Jubiläum unserer Verfassung gefeiert. Die Meinungen über die Feier gehen stark auseinander, aber darüber, wie wertvoll unser Föderalismus ist, sind wir uns dann wieder einig. Es ist nicht im Interesse unseres Systems, und es ist vor allem auch nicht im Interesse der Kantone, die ihre Autonomie bewahren sollten, wenn wir heute auf dieses Gesetz eintreten. Wir höhlen damit den Föderalismus, den wir letzte Woche gefeiert haben, aus. Um es mit den Worten des geschätzten Kollegen Fluri auszudrücken: Die von den Kantonen manifestierte Bequemlichkeit führt zur Erosion des verfassungsmässigen Föderalismus und der bundesstaatlichen Idee. Sie[NB]ebnet[NB]den[NB]Weg[NB]zum[NB]Zentralismus, und das wollen wir bestimmt nicht.
Aus all diesen Gründen beantrage ich im Namen der Kommissionsminderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten.