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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-20

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-20

Wortprotokoll

Ich habe es bereits vorhin bei der Botschaft zu den Nationalstrassen gesagt: Für eine zukunftsgerichtete Verkehrspolitik müssen wir sowohl in die Schiene als auch in die Strasse investieren. Mit den Agglomerationsprogrammen stellen wir die entsprechende Verbindung her.

Drei Viertel der Bevölkerung leben in Städten und Agglomerationen, auch die Mehrheit der Arbeitsplätze ist dort konzentriert. Das ist bekannt und wird auch in Zukunft so bleiben. In den Agglomerationen akzentuieren sich heute viele Mobilitätsprobleme, deshalb sind auch gute Verkehrslösungen nötig. Diese dienen letztlich auch dem ländlichen Raum, wenn sie es uns ermöglichen, gut in die Städte hinein- und wieder aus ihnen herauszukommen, beispielsweise über Verkehrsdrehscheiben.

Der Bund unterstützt die Agglomerationen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr. Er übernimmt dabei jeweils 30 bis 50 Prozent der Investitionskosten für Verkehrsinfrastrukturmassnahmen. Voraussetzung ist eine gut abgestimmte Entwicklung von Verkehr und Siedlung. Dies hat sich bisher bewährt und wird auch von den betroffenen Gemeinden und Städten begrüsst. Ziel ist ein effizientes, funktionierendes Gesamtverkehrssystem.

Für die ersten drei Generationen der Agglomerationsprogramme gab das Parlament bisher mehr als 4,5 Milliarden Franken frei. Nun sind wir bei der vierten Generation der Agglomerationsprogramme angekommen. Wir beantragen Ihnen 1200 Massnahmen in 32 Programmen und mit Investitionskosten von gegen 6 Milliarden Franken zur Mitfinanzierung. Der Bundesrat hat die Programme auf der Grundlage der vier gesetzlich definierten Wirksamkeitsziele beurteilt:

1.[NB]Es braucht eine Verbesserung der Qualität des Verkehrssystems.

2.[NB]Es braucht eine Siedlungsentwicklung nach innen.

3.[NB]Das Projekt muss für mehr Verkehrssicherheit stehen.

4.[NB]Das Projekt muss auch für eine geringe Umweltbelastung stehen.

Die Bewertung nach diesen Kriterien hat eine Reduktion von ursprünglich fast über 2000 eingegebenen Projekten auf jetzt 1200 Massnahmen ergeben. Damit ist auch sichergestellt, dass die begrenzten Mittel möglichst effizient eingesetzt werden und dass allen Kriterien genügend Rechnung getragen wird. Zusätzlich hat der Bundesrat bei der Festlegung des Beitragssatzes berücksichtigt, ob die Massnahmen der vergangenen Generationen wie im Zeitplan vorgesehen umgesetzt werden. Im Rahmen des Prüfprozesses wurden die vorgeschlagenen Projekte mit der nationalen Infrastruktur abgestimmt, also mit dem soeben beschlossenen Strassenprogramm, aber auch mit jenem der Schiene.

Zu den beantragten Bundesgeldern: Beim Bundesrat wurde beantragt, 32 Agglomerationsprogramme mit über 1000 Projekten für 1,58 Milliarden Franken zu unterstützen bzw. sich daran zu beteiligen. Etwas mehr als die Hälfte der Bundesbeiträge fliesst in die grossen Agglomerationen, wo die Mehrheit der Bevölkerung wohnt und wir die grössten Verkehrsprobleme haben. Pro Kopf, und das scheint mir noch wichtig, profitieren die grossen, mittleren und kleinen Agglomerationen etwa in vergleichbarem Masse. Wir haben hier über die ganze Schweiz hinweg eine gute Mittelverteilung.

Ausgewogen ist auch die Verteilung auf die Regionen. Die Westschweiz und das Tessin haben in der vierten Generation allerdings etwas weniger Programme eingereicht als die Deutschschweiz. Jede Sprachregion erhält aber eine Mitfinanzierung, die auch ihren Eingaben entspricht. Hier ist auch die Eigenverantwortung der betroffenen Städte und Gemeinden gefragt.

Ebenso ausgewogen verteilen sich die Bundesbeiträge auf die verschiedenen Verkehrsmittel. Etwa je 30 Prozent sollen für den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr ausgegeben werden. Rund 10 Prozent sind für Verkehrsdrehscheiben vorgesehen, die die verschiedenen Verkehrsträger vernetzen und den Wechsel vom Auto oder Velo auf den Zug fördern.

Zu den grössten Massnahmen gehören etwa, um einige Beispiele zu nennen, das Tram Affoltern und die Verlängerung der Glatttalbahn in Zürich, der Abschnitt Ost der Umfahrung von Suhr in der Agglomeration Aareland, die Verlängerung des Trams Nations-Grand-Saconnex in Genf, das Tram Letten in Basel oder verschiedene Pakete von Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr in praktisch allen Agglomerationen.

Für den Bundesrat ist klar: Die verschiedenen Agglomerationsprogramme müssen rasch umgesetzt werden, damit sie auch Wirkung erzielen. Bei den bisherigen Generationen hat sich gezeigt, dass ein Teil der Projekte mit der Umsetzung im Rückstand ist. Deshalb hat der Bundesrat bei der Beurteilung auch den Umsetzungsstand berücksichtigt.

Auch für die vierte Generation gilt eine Frist. Falls die Agglomerationen mit dem Bau der Vorhaben der vierten Generation nicht innerhalb von fünf Jahren beginnen, fallen die gesprochenen Mittel an den Bund zurück und stehen für umsetzungsreife Projekte zur Verfügung. Wir zeigen damit eine gewisse Flexibilität und wollen nicht unnötig Mittel blockieren. Wichtig ist auch: Die Agglomerationen können, wenn die Programme hier vom Rat verabschiedet werden, bereits ab dem 1. Januar des nächsten Jahres umsetzen, dies im Unterschied zum Strassenbauprogramm, das wir vorhin besprochen haben. Dieses untersteht einem möglichen Referendum.

Ich komme zum Fazit: Das Programm Agglomerationsverkehr trägt wesentlich zu einer gut funktionierenden Infrastruktur und zu einer verbesserten Abstimmung der Verkehrs- und Raumplanung bei. Der Bundesrat ist überzeugt, dem Parlament hier ein ausgewogenes Gesamtpaket für alle Verkehrsträger vorzulegen.

Er empfiehlt Ihnen entsprechend, auf die Vorlage einzutreten.