Walti Beat · Nationalrat · 2023-09-20
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-20
Wortprotokoll
Am 1. Januar 2023 ist die erste Etappe der Erbrechtsreform in Kraft getreten, an der die FDP-Liberale Fraktion stark mitgewirkt hat. Erblasserinnen und Erblasser können nun über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Auch bei der Unternehmensnachfolge wird die Reduktion des Pflichtteils zu einer grösseren erbrechtlichen Flexibilität führen und dadurch die Übertragung eines Unternehmens auf eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger erleichtert werden.
Nichtsdestotrotz gibt es gute Gründe, das Thema weiterzudenken, denn wir wissen, dass in den nächsten fünf Jahren deutlich über 90[NB]000 KMU vor einer Nachfolgeregelung stehen. Zudem werden jedes Jahr rund 4 Prozent oder 700 Unternehmen mit einem Schicksalsschlag konfrontiert und sind nicht ausreichend darauf vorbereitet, wie das Unternehmen weitergeführt werden kann. Hinzu kommt, dass rund ein Drittel aller Nachfolgeprozesse scheitert, nicht zuletzt wegen bestehender Stolpersteine im Erbrecht, die nun vom Bundesrat mit dieser Vorlage angegangen und ausgeräumt werden sollen.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Zielsetzung dieser Revision zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge. Sie wurde durch eine Expertenkommission, die besetzt war mit Personen, die mehrheitlich aus der Praxis stammen, vorbereitet, mit anderen europäischen Rechtsordnungen abgeglichen und basierend auf Rechtsprechung und Lehre an die Bedürfnisse der Praxis angepasst. Die Revision entspricht auch der Schweizer Tradition des Erbrechts, indem dispositive Gesetzesbestimmungen vorgesehen sind, die nur zum Zuge kommen, wenn die betroffenen Privaten keine Regelung getroffen oder gefunden haben.
Wir haben deshalb mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass der Ständerat trotz intensiver Detailberatung in der Kommission die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnte, was einem Nichteintretensentscheid gleichkommt. Das wichtige Anliegen gar nicht erst anzugehen, greift aber zu kurz.
Angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung von Familienunternehmen und dem potenziellen Verlust von Arbeitsplätzen bei mangelhaften Nachfolgeregelungen wäre es politisch fahrlässig und inkonsequent, diese nächste Etappe der Erbrechtsrevision nicht an die Hand zu nehmen. Dieses Signal sende ich vor allem an die Mitte-Fraktion und die SVP-Fraktion, die offenbar nicht auf die Vorlage eintreten wollen, obwohl sie doch in ihren politischen Sonntagsreden gerne ihren Einsatz für KMU und Familienunternehmen hervorheben.
Anfügen möchte ich noch, dass viele der berechtigten Fragen, die auch in den vorangehenden Voten aufgeworfen[NB]wurden - Stichwort Bewertungsschwierigkeiten und dergleichen -, sich genauso bei rechtsgeschäftlichen Nachfolgeregelungen stellen und überhaupt nicht auf diese erbrechtlich skizzierte Sondersituation beschränkt sind.
Kernstück dieser Vorlage ist das Recht der Erbinnen und Erben auf Integralzuweisung eines Unternehmens oder von Beteiligungen in der Erbteilung, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Damit soll verhindert werden, dass Familienunternehmen geschlossen oder zerstückelt werden. Ganz neu oder gar exotisch ist das übrigens nicht: Die Integralzuweisung von Landwirtschaftsbetrieben kennen wir aus dem bäuerlichen Bodenrecht, und da hat sie sich durchaus bewährt.
Zudem führt die Vorlage die Möglichkeit ein, einen Zahlungsaufschub von den anderen Erben zu erhalten, um schwerwiegende Liquiditätsprobleme zu vermeiden, die den Fortbestand des Unternehmens oder die Existenz eines Erben gefährden könnten. In diesem Zusammenhang halten wir allerdings eine Frist von fünf Jahren für angemessen; zehn Jahre sind in der Tat zu viel.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist den Bedenken des Ständerates wegen einer möglichen Ungleichbehandlung der Erbinnen und Erben dahin gehend entgegengekommen, dass der Aufschub maximal fünf Jahre anstatt, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zehn Jahre betragen kann. Zudem hat die Kommission die einfache Gesellschaft aus dem Geltungsbereich gestrichen, das ist ebenfalls ein Schritt in Richtung des Ständerates respektive seiner Vorbehalte.
Abschliessend möchte ich festhalten, dass sich die Praxis und die Lehre seit Jahrzehnten mit der Problematik der Unternehmensnachfolge im Erbrecht beschäftigen. Es wurde wiederholt betont, dass der Schutz von Familienunternehmen auch eine volkswirtschaftliche Aufgabe darstellt und dass es eine unnötige Vernichtung von volkswirtschaftlichem Vermögen ist, wenn ein Unternehmen in einem Nachlass wegen eines Erbstreits nicht übernommen werden kann, sondern versilbert, aufgeteilt oder liquidiert werden muss.
Es mag sein, dass es in der einen oder anderen Frage noch bessere Lösungen braucht. Dazu bietet die Differenzbereinigung durchaus noch eine gute und echte Chance. [PAGE 1779]
In diesem Sinne wird die FDP-Liberale Fraktion heute mit Überzeugung auf die Vorlage eintreten. Sie bittet Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen, ausser beim Antrag der Minderheit Berthoud, der in der Detailberatung noch separat begründet wird.