Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2023-09-20

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-09-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der grünliberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung meinen Minderheitsanträgen zu folgen.

Die Ausführungen der Gegner dieser Vorlage haben mich dazu bewogen, etwas umzustellen. Herr Kamerzin hat ausgeführt, wie ungerecht es sei, wenn einzelne Erben jahrelang auf ihre Erbschaft warten müssen oder sie sogar nach neuem Erbrecht, das seit diesem Jahr gilt, vom Erblasser nur ein Minimum zugeteilt erhalten. Das ist so. Es ist tatsächlich manchmal ungerecht, das Erben ist manchmal für die Erben ungerecht. Aber wir haben genau diesen Punkt mit dem neuen Erbrecht so zugelassen. Wir haben damit ein Feld nicht bearbeitet, das wir jetzt hier angehen müssen, nämlich den Fall, dass der Erblasser nicht nur eine Briefmarkensammlung, sondern tatsächlich auch noch eine Unternehmung hat. Der plötzliche Tod des Patrons, der Chefin führt zur Situation, dass Erben im Raum stehen und den Anspruch stellen, ausbezahlt zu werden. Arbeitsplätze, Unternehmen mit Innovation, teilweise sehr langjährige Unternehmen sind dann plötzlich gefährdet, weil der Erblasser vor seinem Tod kein Testament gemacht und mit seinen Erben auch keinen Erbvertrag abgeschlossen hat.

In diesem Punkt gebe ich Herrn Schwander völlig recht: Machen Sie ein Testament, wenn Sie etwas zu vererben haben, oder machen Sie einen Erbvertrag. Das ist im Sinne der Unternehmung, und es ist vor allen Dingen auch im Sinne der Familie und der Erben, dass das schon vor dem Tod gemacht wird. Häufig ist es eben so, dass die Testamente, die es gibt, nur sehr rudimentär sind und nichts Genaues darüber aussagen, wie mit dem Unternehmen umgegangen werden soll, oder es ist halt kein Testament da. Dazu muss ich Herrn Schwander entgegnen: Alles, was er ausgeführt hat, entspricht der Situation, die wir heute haben. Wenn Sie aber auf das Geschäft eintreten, diskutieren wir über eine subsidiäre Regelung, wie mit so einer Unternehmung umgegangen werden kann, und zwar bis hin zur Art und Weise der Bewertung der Unternehmung.

Diese Vorlage schafft die Möglichkeit, dass beispielsweise Söhne oder Töchter, die bereits in eine Unternehmung eingestiegen sind und einen Vorbezug erhalten haben, beim plötzlichen Tod des Chefs einen Aufschub verlangen können, um nicht sofort die Firma liquidieren zu müssen. Sie können stattdessen, wenn das glaubhaft und möglich ist, verlangen: Wir wollen die Unternehmung, die Arbeitsplätze, die Wirtschaftsleistung erhalten, wir wollen dieses Unternehmen retten. Sie können dafür einen Aufschub verlangen. In der Hauptvorlage waren das zehn Jahre; meine Minderheit beantragt fünf Jahre, während derer die anderen Erben dann stillhalten und warten müssen, damit die Unternehmung und die Arbeitsplätze gerettet werden können. Das ist dort eine sinnvolle Lösung für alle Unternehmen, wo es kein Testament gibt, wo es keinen Erbvertrag gibt, wo noch nicht vorausgedacht worden ist. Das sind all die Unternehmen, die vom plötzlichen Tod des Patrons oder der Chefin betroffen sind.

Ich arbeite seit 18 Jahren als Jurist beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein. Das sind ganz viele kleine Büros, die ich dort betreue und die auch nicht nur mit baurechtlichen Fragen kommen, sondern mit allem anderen auch. Ich hatte schon zweimal die Situation, dass mich jemand angerufen und mir gesagt hat: "Der Chef ist gestorben, wir sind sieben oder acht Leute, wir arbeiten hier, es gibt Familienangehörige." Es stelle sich die Frage, wie es jetzt weitergehe, es gebe kein Testament. Das sind die Situationen; diese sind wirtschaftlich relevant. Da sind Aufträge, die im Gang sind, Herr Schwander hat es gesagt. Es geht auch um Kunden, um Wertschöpfung, um einen Bereich der Wirtschaft, der dann plötzlich von diesem schrecklichen Ereignis betroffen ist - dies auf persönlicher Ebene -, das eben auch [PAGE 1778] wirtschaftliche Auswirkungen hat, die dann doch ganz erheblich sind.

Es ist aber eine subsidiäre Regel, die wir hier erlassen. Wenn Sie einen Erbvertrag oder ein Testament haben, können Sie das völlig anders regeln. Herr Kamerzin, wenn der Erblasser seine Erben teilweise auf den Pflichtteil herabsetzt, dann haben Sie die Streiterei darüber, wie es dann weitergeht, genau gleich. Herr Schwander, wenn es kein Testament gibt, dann haben Sie all die Streitereien und Schwierigkeiten, die Sie genannt haben, genau gleich. Aber mit dieser subsidiären Regel haben wir einen Meccano, der dann voraussagt, wie man weitergehen kann. Sonst bewegt sich ein Richter, der die Erbstreitigkeit behandelt, im luftleeren Raum und muss sich einfach an die Anträge halten, die da kommen. Sie können weit auseinanderliegen. Es geht von "Sofort alles auflösen und ausbezahlen" bis hin zu "Übertragen der Unternehmung und der Arbeitsplätze" sowie vielleicht "Weiterführen der Aufträge für einige Zeit".

Aber wie soll der Richter entscheiden, was für einen Aufschub er gewähren soll? Mit der Vorlage wird gesagt, dass der Richter grundsätzlich - wenn es funktioniert, wenn er zum Entschluss kommt, dass glaubwürdig dargelegt wurde, dass es so gehen kann - einen Aufschub gewähren kann; gemäss meinem Minderheitsantrag würde dieser Aufschub fünf Jahre betragen. Dafür wird auch noch eine entsprechende Sicherheit geleistet. Diese Zeit lässt man der Unternehmung - denn hier geht es um das Unternehmen -, damit es nach dem Todesfall wieder auf die Beine kommen oder einfach weiter existieren kann. Letztlich geht es um Arbeitsplätze, auf die wir hier Rücksicht nehmen wollen.

Ich glaube, es kann nicht in unser aller Sinn sein, dass eine Unternehmung beim Hinschied des Chefs oder der Chefin automatisch zerschlagen wird. Das sind wirtschaftliche Werte, die dann verloren gehen würden. Das macht keinen Sinn.

Namens der grünliberalen Fraktion bitte ich Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung können wir dann die Einzelheiten, insbesondere die Wartefristen, noch genauer anschauen.