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Glarner Andreas · Nationalrat · 2023-09-20

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-20

Wortprotokoll

Am 15. Februar 2023 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verabschiedet. Mit dieser Änderung können Lehrlingsausbildner, die Kurzarbeitsentschädigung beziehen, künftig die Lehrlinge im Betrieb weiter betreuen, aber nur dann, wenn die Ausbildung der Lehrlinge nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Mit dieser geplanten Anpassung soll sichergestellt werden, dass die Ausbildung der Lernenden nicht unterbrochen wird, wenn der Lehrbetrieb Kurzarbeitsentschädigung beansprucht. Eine entsprechende Regelung war während der Covid-19-Krise vorübergehend in Kraft gesetzt worden, nämlich mit Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a des Covid-19-Gesetzes vom 25. Februar 2020. Diese Regelung ist nun bis Ende 2023 gültig.

Der Ständerat hat das vorliegende Geschäft in der Sommersession behandelt. Er nahm die Vorlage einstimmig und ohne Änderungen an. Ihre Kommission, die SGK-N, hat die Vorlage am 31. August dieses Jahres während fünf Minuten beraten und kam einstimmig zum Schluss, die Vorlage ebenfalls unverändert anzunehmen.

Damit mein Kommissionsreferat nun nicht länger als die Beratung in der Kommission dauert, höre ich an dieser Stelle auf und bitte den Präsidenten, dafür zu sorgen, dass ich für diese Kleinstarbeit nicht auch noch ein Honorar bekomme.