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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-20

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich der erwähnten Problematik von potenziell unerkannten Schadstoffen bewusst. Im Jahr 2022 hat das BAFU einen Bericht publiziert, der das Risiko bewertet, das von bisher unerkannten Schadstoffen an belasteten Standorten ausgeht. Gemäss dieser Abschätzung besteht Handlungsbedarf bei den aktuell im Fokus stehenden per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS).

Für die PFAS verlangt die Motion Maret Marianne 22.3929 die Festlegung von Grenzwerten in verschiedenen Umweltverordnungen, beispielsweise für die Entsorgung von Materialien oder für die Einleitung von Stoffen in Gewässer. Diese Motion ist von beiden Räten angenommen worden. Das[NB]BAFU ist an der Arbeit, die entsprechenden Verordnungsanpassungen vorzubereiten.

Darüber hinaus fordert das Postulat Moser 22.4585 die Prüfung eines Aktionsplans zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien wie PFAS. Die im Altlastenbereich geltenden Sanierungswerte werden periodisch überprüft. Nötigenfalls wird die Altlasten-Verordnung angepasst und um neue Stoffe ergänzt. So bleibt sichergestellt, dass die Werte in der Verordnung immer den aktuellen Stand des Wissens widerspiegeln. Wenn Standorte wegen neuen Erkenntnissen zu Schadstoffen nachsaniert werden müssen, gelten dieselben Regeln wie bei der erstmaligen Sanierung: Es kommt das Verursacherprinzip zum Tragen. Sind die Verursacher nicht mehr greifbar, springen die Kantone und der zweckgebundene Vasa-Altlastenfonds des Bundes ein.

Dies die Ausführungen des Bundesrates.