Burgherr Thomas · Nationalrat · 2023-09-20
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-20
Wortprotokoll
Endlich dürfen wir mit diesem Gesetz einen massgebenden Erfolg feiern. Es ist aus unserer Sicht sinnvoll, Massnahmen und Gesetze, die sich auf Stufe Kanton bewährt haben, auch auf Stufe Bund anzuwenden. Diverse Kantone kennen solche Entlastungsgesetze und haben gute Erfahrungen damit gemacht. Auch international gibt es gute Beispiele, die wissenschaftlich aufgearbeitet wurden. Hier müssen wir anknüpfen, um die Attraktivität für internationale Unternehmen, aber insbesondere auch für die KMU zu verbessern.
Überbordende Regulierungen, Bürokratie und deren Kostenfolgen sind eine Hauptsorge der Unternehmen in der Schweiz. Überregulierung kostet nicht nur Geld, sondern eben auch Nerven und Energie. Das kann jeder Unternehmer bestätigen, der schon mit administrativen Hürden, [PAGE 1790] staatlichem Papierkram, Statistikaufwand und eifrigen Beamten zu tun hatte. Deshalb freut es mich sehr, dass wir hier ein Gesetz verabschieden dürfen, das dem Staat die Hände etwas bindet. Es freut mich, dass wir einen Vorstoss Sollberger umsetzen dürfen.
Ich bin mir bewusst, dass damit nicht alle Probleme gelöst werden. Wir wissen alle, dass sich das Parlament als Treiber von Regulierungen, Verboten und Verordnungen nicht selber zurückbindet. Dafür ist die Regulierungsbremse nötig, die wir hier parallel dazu auch behandeln. Aber dennoch wird dieses Gesetz diverse Instrumente verbindlich einführen, welche die Behörden zu regulatorischer Zurückhaltung mahnen. Ziel ist es, die Regulierungsbelastung für die Wirtschaft zu reduzieren und die Digitalisierung von Behördenleistungen für Firmen weiter auszubauen. Der private Alltag zeigt, wie rasch und einfach heute administrative Angelegenheiten erledigt werden können, wenn man die Digitalisierung richtig nutzt. Das sollte jetzt auch bei den Behörden Einzug halten.
Es sind nur Massnahmen enthalten, die sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Regulierungen ansetzen. Bestehende Regulierungen sollen regelmässig, systematisch und verbindlich auf Entlastungspotenzial geprüft und die drohenden Regulierungskosten bei neuen Vorlagen transparenter ausgewiesen werden. Gerade deshalb ist es auch wichtig, dass eine möglichst unabhängige Stelle diese Kostenschätzungen prüft. Wir können uns gut vorstellen, dass die betroffenen Beamten die Kosten für andere systematisch unterschätzen und dass auch politisch nicht gerne ehrlich über Kostenfolgen diskutiert wird. Darum ist eine solche Stelle sehr wichtig. Die Stelle soll die Aussagekraft und Glaubwürdigkeit der Kostenschätzung der Verwaltung bestätigen.
Weiter möchten wir den Geltungsbereich des Gesetzes nicht auf alle Personen und die ganze Gesellschaft ausdehnen, so wie der Ständerat das wollte. Das würde den Rahmen sprengen und dem eigentlichen Anliegen eher schaden. Deshalb sollten wir hier beim Kernanliegen bleiben, um insbesondere die KMU und das Gewerbe endlich zu entlasten. In Artikel 4 möchten wir zudem die Prüfpflichten für die Verwaltung noch um weitere konkrete und wichtige Ideen ergänzen, damit der Effekt des Gesetzes noch grösser wird.
Ansonsten gilt es jetzt, dieses Gesetz in trockene Tücher zu bringen und dann auf eine konsequente Umsetzung seitens der Behörden zu pochen. Mit diesem Gesetz stärken wir unsere Unternehmen, namentlich die KMU, und somit die ganze Volkswirtschaft.