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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2023-09-20

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-20

Wortprotokoll

Ich spreche hier zu meinen vier Minderheitsanträgen zu Artikel 4. Mit diesen möchte ich die Prüfpflichten der Verwaltung um vier wesentliche Elemente ergänzen. Sie können die Anträge auf Seite 5 der Fahne nachlesen. Es geht hier nicht darum, diese Aspekte verbindlich einzuführen, sondern, wie in Artikel 4 generell angedacht, darum, dass sie von den verantwortlichen Einheiten der Bundesverwaltung bei der Ausarbeitung von rechtsetzenden Erlassen des Bundes geprüft werden. Es sind Elemente, die eine weitergehende Sensibilisierung der Verwaltung für unternehmerische Aspekte beinhalten und die Artikel 4 stärken [PAGE 1795] würden. Es sind anerkannte Methoden, um unnötige Bürokratie und Überregulierungen zu vermeiden. Da es sich lediglich um Prüfpflichten handelt, sollte meiner Ansicht nach eine möglichst grosse und relevante Palette an Entlastungsmassnahmen durch die Verwaltung geprüft werden, dies, um möglichst clevere, freiheitliche, unternehmerische und zielführende Regulierungen zu erlassen.

Mein erster Antrag - Buchstabe e - knüpft noch an die Bankenthematik an. Allzu oft gibt es Regulierungen, die die Verantwortlichkeiten verändern und die zu Intransparenz führen. Sie führen zu Verzerrungen im Markt und in der Aussen- und Innenwahrnehmung. Das sollte möglichst vermieden werden. Ein Beispiel in der Vergangenheit waren etwa die Richtlinien zur Kompensation der Geschäftsleitung von Finanzinstitutionen, die dem Verwaltungsrat ein wichtiges strategisches Steuerungsinstrument entzogen und damit die Verantwortlichkeit vernebelten.

Der Antrag für einen Buchstaben f möchte die Bundesverwaltung anhalten, zu prüfen, ob Gesetze und Massnahmen nur befristet eingeführt werden können. Das macht Sinn, da sich die Zeiten ändern, der gewünschte Effekt nur angestossen werden soll oder nur befristet Wirkung zeigt. Solche Elemente kennen auch Bundesgesetze und die Kantone schon. Im Ausland gibt es zahlreiche gute Beispiele dafür, etwa in den USA, Australien, Kanada und Grossbritannien. Der wiederkehrende Zwang zur Diskussion über bestimmte Regulierungen und Sachverhalte soll die Gesetzgebung als Ganzes insgesamt effizienter machen und die Demokratie stärken.

Der Antrag für einen Buchstaben g ist eine Konkretisierung von Buchstabe a. Anstatt für KMU lediglich vereinfachte oder kostengünstige Regelungen zu prüfen, sollte auch die Wahlmöglichkeit vergrössert werden, etwa für Start-ups, binnenmarktorientierte Unternehmen usw. Eine solche Prüfpflicht würde anerkennen, dass nicht immer alle über denselben Kamm geschert werden müssen. Es macht durchaus Sinn, gewissen Unternehmensgruppen die Möglichkeit zu lassen, sich unter gewissen Umständen von gewissen Regulierungen auszunehmen. Ich denke da vor allem an kleine Firmen, junge Unternehmen und Gewerbebetriebe.

Bestehen zum Beispiel solche Abdingbarkeitsklauseln, können sich Unternehmen und Organisationen unter gewissen Voraussetzungen einer Regulierung ganz oder teilweise entziehen. Zweck ist es, kleinere und innovative Start-ups und Unternehmen, die nur in bestimmten Märkten tätig sind, von unnötigem administrativem Aufwand zu befreien. Weitere konkrete Anwendungsbeispiele wären das Mehrwertsteuerrecht oder das Handelsregisterrecht.

Oft steht der regulatorisch bedingte Aufwand für diese Unternehmen - vor allem für die kleinen - in krassem Missverhältnis zum übrigen Aufwand. Es kann sein, dass Regulierungen neue Geschäftsmodelle oder Technologien behindern, wenn nicht gar verhindern. Diese Massnahmen würden wesentlich zur Entlastung von KMU beitragen. Denn für grosse Firmen bedeuten Regulierungen oft nicht dieselbe Belastung wie für kleinere. Das müssen wir anerkennen und deswegen den betroffenen Unternehmen auch einen Ausweg bieten.

Buchstabe h gemäss meinem letzten Minderheitsantrag stellt zur Debatte, dass auch die Selbstregulierung gestärkt werden könnte, anstatt harte Regulierungen vorzuschlagen. So führt Transparenz durch Selbstregulierung zu Wettbewerbsdruck, und dies macht Regulierungen oft unnötig, weil etwa Kosten und Nutzen offensichtlich werden. Zumindest sollte geprüft werden, ob das nicht eine Alternative darstellt.

Ich denke, diese vier Massnahmen führen nicht zu viel mehr Aufwand in der Verwaltung, sondern, bei sorgfältiger Prüfung, eben zur Entlastung der Wirtschaft und der Unternehmen. Diese Qualitätsprüfungen von Regulierungen zwingen die Verwaltung früh im Prozess, sich mit Fragen der Effektivität, der Effizienz und der Schwere des Markteingriffs einer neuen Regulierung auseinanderzusetzen.

Ich bitte Sie daher, meine Minderheitsanträge zu unterstützen.