Ryser Franziska · Nationalrat · 2023-09-20
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2023-09-20
Wortprotokoll
Russland hat am 24. Februar 2022 einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen den souveränen Staat Ukraine begonnen. Die Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen nehmen täglich zu. Der Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur von Wohnungen, Betrieben und öffentlichen Gebäuden wird voraussichtlich mehrere hundert Milliarden US-Dollar kosten. Auch wenn die internationale Gemeinschaft von Russland Reparationszahlungen einfordern wird, um für den Aufbau der zerstörten Infrastruktur aufzukommen, müssen Alternativszenarien geprüft werden.
Ein solches Szenario ist, dass Vermögen oder Sachwerte von Unternehmen oder Organisationen, die mehrheitlich in staatlichem Besitz sind und gegen die internationale Wirtschaftssanktionen beschlossen wurden, eingezogen werden und zugunsten der humanitären Hilfe und des Wiederaufbaus in der Ukraine verwendet werden. Unter welchen Voraussetzungen wäre ein solches Vorgehen rechtsstaatlich vertretbar? Wie liesse es sich mit dem Recht auf Eigentum vereinbaren? Und was für Voraussetzungen bräuchte es dafür?
Das sind keine einfachen Fragen, doch für die Schweiz durchaus relevante. Denn die Schweiz ist eine wichtige Drehscheibe für russische Wirtschaftsaktivitäten in Europa. Unternehmen wie Gazprom und Rosneft, an denen der russische Staat eine Mehrheit der Aktien hält, haben auch in der Schweiz Niederlassungen. Spätestens wenn das internationale Umfeld beginnt, sanktionierte russische Gelder einzuziehen, stellt sich die Frage, wie die Schweiz darauf reagiert. Zudem haben auch wir uns dazu committet, die Ukraine beim Wiederaufbau finanziell zu unterstützen. Es ist also auch aus unserer Perspektive eine berechtigte Frage, wie die Ukraine-Hilfe finanziert werden soll.
Der Bundesrat soll deshalb mit diesem Postulat aufzeigen, welche rechtlichen Grundlagen notwendig wären, um Vermögenswerte von Firmen mit Mehrheitsbeteiligungen des russischen Staates und Niederlassung in der Schweiz zu konfiszieren. Gleiches gilt für die eingefrorenen Vermögenswerte sanktionierter russischer Oligarchen. Dies erlaubt es dem Parlament, sich mit der rechtlichen Situation auseinanderzusetzen und eine informierte und rechtsstaatlich vertretbare Antwort auf die Frage zu finden, wie mit sanktionierten russischen Vermögen umgegangen werden soll.