Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-10
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-10
Wortprotokoll
Die Aufbewahrungspflicht dient ja der nachträglichen Verfolgung von Straftätern. Wenn das nicht aufbewahrt wird, ist alles weg, im Äther, gelöscht, und dann kann nachher die Strafverfolgung, die Sie ja akzeptieren, gar nicht mehr greifen. Deswegen wird es aufbewahrt. Wie gesagt, das steht im Gesetz. Die Bezeichnung "Polizeistaat" höre ich in diesem Zusammenhang dann schon nicht gerne, denn das ist alles rechtlich korrekt mit Strafprozessordnungen geregelt. Es sind unabhängige Richter, die so was anordnen. Es ist nicht etwa die Polizei oder gar das UVEK, die in diesen E-Mails herumwühlen.