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Imboden Natalie · Nationalrat · 2023-09-20

Imboden Natalie · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2023-09-20

Wortprotokoll

Es geht im Postulat um das Verhältnis zur Europäischen Union und konkret um die Frage, wie die Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Sicherheit und insbesondere die Situation der Arbeitnehmenden verbessert werden können. Im Kern dieses Postulates steckt die Überzeugung, dass es auch für die Diskussion in der Schweiz und für die Akzeptanz einer engeren Zusammenarbeit mit der Europäischen Union wichtig ist, dass wir im Bereich der sozialen Beziehungen klare Fortschritte erreichen. Denn, und das ist meine Überzeugung, Europa geht nur sozial.

Konkret will dieses Postulat den Bundesrat auffordern, in einem Bericht darzulegen, wie im Bereich der sozialen Rechte und des Arbeitnehmendenschutzes durch die Übernahme von EU-Richtlinien die Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz und auch die Integration in den europäischen Binnenmarkt verbessert werden können; insbesondere verweise ich auf eine neue EU-Richtlinie zur Lohngleichheit, die hier neue Standards gesetzt hat.

Sie haben es sicher alle verfolgt: Innerhalb der Europäischen Union gibt es die europäischen Säulen der sozialen Rechte. Diese formulieren wesentliche Bestandteile, so Mindeststandards für Arbeitsverträge, Vorgaben, mit denen die Lohngleichheit umgesetzt werden soll, die Elternzeit, aber auch Mitbestimmungsrechte in Unternehmen, die Gleichbehandlung von Arbeitnehmenden in atypischen Verhältnissen oder auch die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht.

Auch wenn wir - das ist uns allen bekannt - im Moment kein Rahmenabkommen mit der EU haben, ist doch die Form der institutionellen Zusammenarbeit mit der EU wichtig. Mit einem raschen Beitritt auch zu bereits existierenden Agenturen - wir kommen im nächsten Vorstoss darauf zurück - können praktische Schritte zur Verbesserung der Verständigung innerhalb der beiden Bereiche gemacht werden. Auch können die Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Der Bundesrat schreibt in seiner ablehnenden Antwort: "In der Arbeitsmarkt- und der Sozialpolitik der Schweiz sind die entsprechenden Entwicklungen im EU-Recht bereits in weiten Teilen berücksichtigt, weshalb der Bundesrat eine vertiefte Prüfung der Regulierungsunterschiede nicht für sinnvoll erachtet." Diese Aussage, Herr Bundesrat Parmelin, stimmt meines Erachtens so nicht, denn, wie bereits gesagt, die Mindestlohnrichtlinie der EU wurde im November 2022 angenommen, tatsächlich kurz nach der Verfassung der Antwort. Die Lohntransparenzrichtlinie der EU wurde im Juni dieses Jahres angenommen, und auch bei der Konzernverantwortung ist die EU weiter als die Schweiz, wie wir wissen.

Mit der Überweisung dieses Postulates geben wir hier die Möglichkeit, diese Fragen genauer anzuschauen. Es ist ja keine Motion. Ein Bericht soll eine Auslegeordnung machen. Mit der Unterstützung dieses Postulates kann dann das Parlament auch parallel zu den weiteren Schritten im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen eine Auslegeordnung vornehmen und en connaissance de cause auch über die weiteren Schritte entscheiden.

Gehen Sie hier mit der Unterstützung einen Schritt in Richtung einer sozialeren Zusammenarbeit mit der Europäischen Union.