Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-10
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-10
Wortprotokoll
Die Antwort vermag zum grössten Teil nicht zu befriedigen. Sie ist technisch, sie ist sehr legalistisch, aber sie geht das echte Problem nicht an.
Ich kritisiere mit meiner Interpellation, dass zusehends Polizeistaat-Massnahmen in der Kommunikation in der Schweiz Platz greifen und dass zusehends eine unnötige und auch ineffiziente Überwachung stattfindet. Ich habe eine Interessenbindung offen zu legen: Ich gehöre dem Vorstand des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikationsbenutzer (Asut) an, dieser hat aber mit diesem Vorstoss überhaupt nichts zu tun; es ist eine eigene Initiative.
Der Bundesrat hat nun die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Kraft gesetzt und regelt damit im Wesentlichen zwei Dinge:
1. Der Bundesrat verlangt, dass innert Stunden der Internetverkehr im Detail überwacht werden kann, der Inhalt aller Ein- und Ausgänge, wenn ein Strafverdacht besteht. Das ist nötig und ist auch mit vernünftigen Kosten machbar. Wer sich dem begründeten Verdacht aussetzt, via Internet kriminell tätig zu sein, dessen Internetverkehr soll ohne jeden Pardon gründlich überwacht und kontrolliert werden.
2. Der Bundesrat ordnet aber auch etwas an, das erst jetzt bewusst wird, wo die Massnahmen von den einzelnen Providern umgesetzt werden müssen. Der Bundesrat ordnet die rückwirkende Überwachung aller Verkehrs- und Rechnungsdaten im Internetverkehr an. Das heisst, dass jeder Provider auf sechs Monate zurück genau angeben muss, welcher Internetbenutzer zu welchem Zeitpunkt ein E-Mail an welche Person gesandt hat. Er muss genau sagen können, welcher Internetbenutzer wann welche Seite auf dem Web besucht hat. Das ist dasselbe, wie wenn die Post verpflichtet wäre, von allen uneingeschriebenen Postsendungen eine Kopie der Couverts zu machen und während sechs Monaten nachzuweisen, wann Frau Leumann oder Herr Leuenberger von wem eine Sendung erhalten haben und wann sie selbst an wen eine Sendung geschickt haben. Das ist George Orwell "made in Switzerland" im Jahr 2003. Das ist auf diese Art nicht nötig und taugt auch nicht zur Verbrechensbekämpfung.
Artikel 15 Absatz 3 Büpf gibt tatsächlich die Möglichkeit, dass der Bundesrat eine solche Vorschrift erlässt. Da haben Sie mich mit der Antwort belehrt. Denn ich hätte in diese Bestimmung nie diese Tragweite hineininterpretieren können, nämlich dass diese intensive Überwachung aufgrund dieser Bestimmung möglich wäre. Die Anwendung in der Verordnung schiesst eben über das Ziel hinaus, wie wir heute feststellen müssen.
1. Der Bundesrat sagt, das sei für die Rechnungsstellung nötig, damit jeder wisse, ob ihm der Provider eine richtige Rechnung gestellt habe. Nun ist es aber so, dass kein Provider nach der Anzahl der versandten oder eingegangenen E-Mails Rechnung stellt. Das macht niemand, das ist nicht Praxis; also ist die Vorschrift von daher gar nicht nötig.
2. Für die Kriminalitätsbekämpfung bringt diese Bestimmung auch nichts, und zwar aus drei Gründen: Erstens kann jeder auf einen ausländischen Provider irgendwo auf der Welt, sei es auf den Cayman Islands oder in Afrika, ausweichen, wo keine solche Überwachung stattfindet. Zweitens kann heute jeder Bürger und jede Bürgerin den Provider selbst in der Schweiz umgehen. Es sind Investitionen von wenigen Hundert Franken nötig und einige Stunden Arbeit. Jeder begabte Mittelschüler kann heute mit minimalem Aufwand den Provider ausschalten. Also ist es nicht nötig, dass der Provider jene, die angeschlossen sind, derart lückenlos überwacht. Drittens ist es für die Kriminalitätsbekämpfung nicht ergiebig, weil nur die Randdaten, also die Kopie des Couverts, aufbewahrt werden, die über den Inhalt nichts aussagen.
3. Diese Bestimmung schiesst auch deshalb über das Ziel hinaus, weil sie einen hohen Kosteneinsatz verlangt. Kleine Provider müssen Erstinvestitionen in der Grösse von 50 000 bis 100 000 Franken tätigen. Für grosse sind es weit mehr als 1 Million Franken. Bei kleinen sind das 10 Prozent des Umsatzes. Für den Betrieb später, für die Wartung, für das Update, für die Software, für die Arbeitsleistung im Betrieb fallen nochmals die gleichen Kosten an. Den kleineren Providern bürdet man 10 Prozent der Umsatzkosten auf, um eine unergiebige Detailüberwachung aller Angeschlossenen zu machen.
Zusammengefasst heisst das: Für die kritisierte Bestimmung, die rückwirkende sechsmonatige Aufzeichnung aller so genannten Randdaten, besteht kein Bedarf, um Rechnung zu stellen. Sie ist für die Verbrechensbekämpfung wirkungslos, aber sie bringt einen sehr grossen Kosteneinsatz. Sie schafft eine unnötige Überwachung. Es ist, wie wenn die Post alle Couverts, die ich erhalte und absende, kopieren und sechs Monate aufbewahren müsste. Ich gebe wohl zu: Wer das Gesetz weit interpretiert, findet eine solche gesetzliche Grundlage. Aber eine bestehende gesetzliche Grundlage ist kein Grund, etwas Ineffizientes, Teures und Nutzloses zu tun. Besser, wir verzichten darauf.
Es handelt sich um eine relativ technische Angelegenheit, das räume ich ein. Aber betroffen sind wir alle, weil der gesamte Internetverkehr, E-Mail-Verkehr kleinlich registriert wird, ohne dass wir oder die Provider etwas davon haben.
Aus diesem Grund ersuche ich Sie, Herr Bundesrat Leuenberger, dieser Frage in Ihrem Departement ein Augenmerk zu schenken und diese Verordnung zu entschärfen, mindestens die Weisungen im Detail so zu entschärfen, dass diese unnötigen Investitionen der Provider und die lückenlose Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger entfallen können.