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Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Der Sprecher der Mehrheit hat die leidvolle Geschichte dieses Artikels ausgeführt. Ich kann mich dementsprechend kurzfassen. Meine Grundüberzeugung ist folgende: Es kann nicht sein, dass Eltern von Kindern, je nachdem in welcher Branche sie tätig sind, völlig unterschiedliche Beiträge bezahlen müssen - der Sprecher der Minderheit hat es gesagt -, bis 400 Franken die einen und das Minimum die anderen. Dementsprechend braucht es eine Bundeslösung, die übrigens von der Verfassung auch abgedeckt ist.

Artikel 116 Absatz 1 der Bundesverfassung sagt klar, dass der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familien mitberücksichtigen muss, und weiter: "Er kann Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen." In Absatz 2 steht dann: "Er kann Vorschriften über die Familienzulagen erlassen und eine eidgenössische Familienausgleichskasse führen." Das heisst, dass der Bund im Bereich der Familienzulagen eine umfassende Regelungskompetenz hat. Sie ist konkurrierend mit den kantonalen Kompetenzen, aber alles, was der Bund macht, gilt. Dementsprechend ist es notwendig, dass wir in dieser Frage, die entscheidend ist für die Sozialpolitik, auch eine Lösung haben, die auf dem Grundsatz der Solidarität aufbaut.

Es ist noch anzufügen, dass diese Veränderung kaum administrative Kosten verursachen wird. Auch wird innerhalb des Kantons ausgeglichen; es ist also nicht so, dass es einen Ausgleich über die Kantone geben wird. Entscheidend ist, denke ich, und das ist für die Mehrheit in diesem Rat sicher wichtig, dass die Konkurrenz unter den Kassen über das Management auf der Verwaltungsebene installiert werden kann, nicht über die Branchen, die jeweilen in den Ausgleichskassen versichert sind.

Dementsprechend bitte ich Sie, einzutreten und dann dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

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