Lexipedia

Kuprecht Alex · Ständerat · 2023-09-21

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-21

Wortprotokoll

Sie sind nun auf diese Vorlage eingetreten. Ich erlaube mir, Ihnen bei diesem Artikel einen Kompromiss zu beantragen. Mit einem zwingenden - einem zwingenden! - vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen würden die bestehenden Kompetenzen der Kantone eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben. Die Autonomie der Kantone und das Subsidiaritätsprinzip würden ohne zwingenden Grund ausgehebelt. Diejenigen sechs Kantone, die bisher noch keinen Lastenausgleich auf ihrem Gebiet vorgenommen haben, können und dürfen jedenfalls nicht der Grund sein für eine zwingende Lösung seitens des Bundesgesetzgebers. Vielmehr liegt es in der Verantwortung dieser Kantone, das Problem, das insbesondere bei hohen Beitragssätzen und tiefen Löhnen besteht, autonom einer vernünftigen Lösung zuzuführen, so wie das die anderen Kantone ganz oder teilweise gemacht haben.

Mit der in der Botschaft vorgesehenen zwangsweisen Einführung eines vollen Lastenausgleichs werden aber auch diejenigen Kantone bestraft - Zürich, Freiburg, Basel-Stadt, Graubünden, St. Gallen und Wallis -, die eine angemessene Lösung im Rahmen eines Teillastenausgleichs gefunden haben. Sie werden bestraft und unter den Zwang zur Umsetzung des nun angestrebten vollen Lastenausgleichs gestellt. Ihre massgeschneiderten föderalistischen Lösungen müssen zwingend in das neue System überführt werden, obwohl sie im Rahmen ihrer Verhältnisse für sie genügend waren. Die föderalistischen Lösungen werden damit vollständig ausgeschaltet. Damit werden bedarfsgerechte und kantonalpolitisch breit abgestützte Kompromisslösungen, wie sie zum Beispiel erst kürzlich in den Kantonen Zürich und Basel-Stadt - Kollegin Herzog hat es gesagt - von deren Parlamenten getroffen wurden, übersteuert.

Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass mit der Zustimmung zum Minderheitsantrag:

1.[NB]die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Neuenburg und Thurgau die Möglichkeit erhalten, autonom einen bedarfsgerechten Teillastenausgleich einzuführen;

2.[NB]die Kantone, die bereits heute einen Teillastenausgleich haben, nicht gezwungen werden, einen vollen Lastenausgleich vorzunehmen;

3.[NB]die Möglichkeit einer bedarfsgerechten und kantonalpolitisch breit abgestützten Kompromisslösung nicht verhindert würde;

4.[NB]fünfzehn Kantone nicht gezwungen würden, ihre kantonalen Lösungen anzupassen;

5.[NB]keine Übung mit einer Umverteilung von den Verbands- zu den kantonalen Familienausgleichskassen vorgenommen werden müsste.

Ein voller Lastenausgleich hingegen führt zur Bevormundung der Arbeitgeber und Selbstständigen, er kann den Anreiz zur kostenbewussten Handlung eliminieren, und der heute bestehende landesweite Ausgleich innerhalb von Branchen wird zerstückelt.

Die Behauptung, der volle Lastenausgleich sei nötig, um Systemfehler zu beheben, ist falsch, weil in der Argumentation irreführenderweise Beitragssätze aus Kantonen mit unterschiedlichen und teilweise sehr hohen Zulagen miteinander verglichen werden. Es ist zu befürchten, dass deshalb in den Kantonen zukünftig eine Nivellierung auf höherem Niveau stattfinden würde, die unweigerlich zu höheren Beitragssätzen führen würde. Das würde zu höheren Kosten und somit zur Erhöhung der Lohnkosten führen. Es sind bereits erste Vorstösse angedacht, den Mindestbetrag auf 400 Franken anzuheben. Das hat selbstverständlich nachher entsprechende Konsequenzen auf die Beitragssätze zulasten der Arbeitgeber.

Ich ersuche Sie deshalb, zur Wahrung der kantonalen Autonomie und des Subsidiaritätsprinzips der Minderheit Kuprecht zu folgen und damit für die Einführung eines Teillastenausgleichs zu sorgen.

Kuprecht Alex · Ständerat · 2023-09-21 | Lexipedia | Lexipedia