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Hess Hans · Ständerat · 2003-03-11

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat führt in der Botschaft, auf Seite 2924, aus, dass die Alpenkantone die Ratifizierung der Protokolle unterstützen. Verschiedene Votanten haben das heute auch ausgeführt. Diese Aussage stimmt mindestens in Bezug auf meinen Kanton, den Kanton Obwalden, heute so nicht mehr. Meine Regierung liess mich für den heutigen Tag wissen, dass sie heute eher verunsichert sei, ob die Ratifizierung richtig ist. Bei dieser Verunsicherung, die sich mit meiner Verunsicherung deckt, liegt für mich der Schluss nahe, dass ich auf das Geschäft ebenfalls nicht eintreten kann.

Nach den eindrücklichen Ausführungen von Kollege Rolf Schweiger beschränke ich mich darauf, die Verunsicherung nur anhand von zwei Beispielen darzulegen. In Artikel 10 Absatz 1 des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bergwald ist festgehalten, dass sich die Vertragsparteien verpflichten, "Naturwaldreservate in ausreichender Grösse und Anzahl auszuweisen und diese zur Sicherung der natürlichen Dynamik und der Forschung entsprechend zu behandeln, mit der Absicht, jede Nutzung grundsätzlich einzustellen oder dem Ziel des Reservats gemäss anzupassen". Einer solchen Bestimmung kann ich als Vertreter eines Berg- und Waldkantons, der einen Oberflächenanteil von 40 Prozent Wald und davon 66 Prozent Schutzwald aufweist, nicht mehr zustimmen. Tatsache ist nämlich, dass präventive Massnahmen zur Sicherheit vor Naturgefahren immer wichtiger werden.

Die Erhaltung unserer Schutzwälder und deren notwendige Pflege bzw. Nutzung sind vorrangige Präventionsmassnahmen, und zwar nicht nur für das Berg-, sondern auch für das Talgebiet, mit immer grösseren Wertakkumulationen im Gefahrenbereich von Flüssen. Wie die Studie Altwegg vom Eidgenössischen Institut für Schnee- und Lawinenforschung zeigt, verhindert der Schutzwald schon heute potenzielle Schäden durch Naturereignisse von jährlich vier Milliarden Franken. Für mich ist unbestritten, dass der Wald auch eine genügende Pflege braucht, um diese Schutzwirkung langfristig zu erfüllen. Die Forschungen von Christian Rickli nach dem Unwetter in Sachseln vom 15. August 1997 haben beispielsweise eindrücklich aufgezeigt, dass die Hänge in zerstörten oder schlecht gepflegten Waldbeständen viel instabiler waren und dort bis zu zehnmal mehr Rutschungen losgebrochen sind.

Waldreservate dürfen also nicht die dringend notwendige Pflege unserer Schutzwälder beeinträchtigen oder verunmöglichen. Wir wissen, dass jährlich ungefähr 140 000 bis 250 000 Quadratkilometer der tropischen Regenwälder verschwinden, d. h. jährlich fünfzehn- bis zwanzigmal eine Fläche in der Ausdehnung des gesamten Schweizer Waldes. Wald und Holz kann langfristig durchaus wieder vermehrt zum knappen Gut werden, das vernünftig genutzt werden und nicht in Reservaten vermodern soll. Der Buwal-Direktor, Herr Philippe Roch, bringt den Reservatsgedanken mit seinen bereits bei verschiedenen Gelegenheiten geäusserten Worten auf den Punkt: "Wenn wir das Holz vor der eigenen Haustüre richtig nutzen und verwerten, tragen wir mehr zur Sicherung der Umweltqualität für unsere Berggebiete bei, als wenn wir die Bäume zur Erfüllung des Kyoto-Protokolles stehen lassen."

Das zweite Beispiel betrifft Artikel 14 Absatz 2 des Protokolles über den Tourismus, das Rolf Schweiger bereits kurz erwähnt hat. Es geht hier um die Beschneiungsanlagen. Grundsätzlich gilt hier ein Verbot für solche Anlagen; die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können jedoch die Erzeugung von Schnee während der jeweiligen örtlichen Kälteperioden zulassen, insbesondere um exponierte Zonen zu sichern, wenn die jeweiligen örtlichen hydrologischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen dies erlauben. Wenn wir eine solche Bestimmung akzeptieren, werden wir nie Skipisten als Ganzes beschneien können, wie dies beispielsweise im Südtirol seit langer Zeit der Fall ist. Damit stehen wir in einem eindeutigen Wettbewerbsnachteil zur ausländischen Konkurrenz im Alpengebiet, die diese Beschneiungsanlagen bereits eingerichtet hat und diese mit Sicherheit auch nach der Ratifizierung der Konvention nicht abbrechen wird. Im Südtirol können Sie bereits heute für den 18. Dezember 2003 Skiferien buchen mit der absoluten Sicherheit, dass Sie Schnee, und zwar mit den Beschneiungsanlagen erzeugten Schnee, auf den Skipisten haben werden.

Herr Bundesrat Leuenberger wird mir nun entgegenhalten, dass sich mit der Ratifizierung der Konvention an der Nutzung unserer Schutzwälder und am Einsatz von Beschneiungsanlagen nichts ändern wird, wie dies auf Seite 2926 der Botschaft festgehalten wird; dort wird gesagt, aufgrund der Alpenkonvention und ihrer Protokolle entstehe kein rechtlicher Anpassungsbedarf in der Schweiz. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 01.3720, "Protokolle der Alpenkonvention versus Bundesverfassung. Eine Frage der Kompatibilität", unter Ziffer 2 wörtlich festgehalten hat: "Die Alpenkonvention und ihre Protokolle sind völkerrechtliche Verträge. Mit ihrer Ratifikation übernimmt die Schweiz die sich aus dem Vertragswerk ergebenden Verpflichtungen, welche für sie im Sinne des bereits erwähnten Artikels 5 der Bundesverfassung massgebend werden." Herr Inderkum hat ebenfalls auf diesen Punkt hingewiesen.

Meine Erfahrungen zeigen zudem, dass bei Fragen des Umweltschutzes nicht primär die Meinung der Behörden massgebend ist. Auch wenn die Behörden aufgrund der Alpenkonvention keinen Handlungsbedarf sehen, wie in der Botschaft an verschiedenen Stellen festgehalten wird, werden die Umweltschutzverbände die Alpenkonvention mit Sicherheit als Rechtsgrundlage für Einsprachen aller Art beiziehen und auf diesem Weg möglicherweise eine viel weiter gehende Anwendung der Normen erreichen, als ursprünglich beabsichtigt war und als heute beabsichtigt ist.

[PAGE 146] Jedermann, der im Berggebiet mit grösseren Projekten beschäftigt ist, weiss - und da habe ich Gelegenheit, meine Interessenbindung offen zu legen: ich bin Präsident einer Bergbahn in der Zentralschweiz -, dass ein solches Projekt nur dann realisiert werden kann, wenn der Bauherr mit den beschwerdeberechtigten Umweltschutzverbänden vor Einreichung des Baubewilligungsgesuches eine Vereinbarung darüber getroffen hat, wie das Projekt nach Vorstellung der Umweltschutzverbände zu realisieren ist. Kann sich der Bauherr nicht mit den Umweltschutzverbänden arrangieren, dann kann er sich auf ein jahrelanges, kostspieliges Bewilligungs- bzw. Beschwerdeverfahren einrichten, bis die Baubewilligung schliesslich rechtskräftig ist.

Aufgrund dieser Überlegungen bin ich heute sicher, dass aufgrund der Alpenkonvention und ihrer Protokolle - entgegen den Ausführungen des Bundesrates - in absehbarer Zeit rechtlicher Anpassungsbedarf abgeleitet wird, was ich nicht befürworte.

Ich beantrage Ihnen deshalb ebenfalls, nicht auf die Vorlage einzutreten.