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Maissen Theo · Ständerat · 2003-03-11

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-11

Wortprotokoll

Es ist das Schöne in diesem Rat, dass man zum gleichen Problem aus der gleichen Ecke des Landes die gleiche Situation etwas anders beurteilen kann. Ich glaube, das gehört zu unserer Diskussionskultur.

Wir müssen uns bewusst sein: Die Schweiz liegt im Herzen des europäischen Alpenraums, und dieses gesamte Alpengebiet ist sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich ein sensibler Raum. Die Schweiz im Herzen der Alpen ist nur ein kleiner Teil dieses Alpenraums, und wir wissen, dass es hier grenzübergreifende Probleme gibt. Um diese Probleme zu lösen, braucht es grenzübergreifende Lösungsansätze. Ich [PAGE 135] denke, Sie sind mit mir einig, dass sich die Schweiz in dieser Situation nicht aus ihrer Verantwortung für den gesamten Alpenraum verabschieden darf.

Zu befürchten ist dies aufgrund der geführten Diskussionen über den Standort des Sekretariates, das nun nicht in der Schweiz angesiedelt ist, sondern in Innsbruck platziert wurde. Ich finde es schade, dass es nicht gelungen ist, dieses Sekretariat in die Schweiz zu holen, weniger eigentlich wegen der Arbeitsplätze, die es hier gegeben hätte - ich nehme an, das wird nicht so entscheidend sein -, sondern weil man an vorderster Front bei der Lösung vieler Fragen hätte mitarbeiten können. Ich meine immer: Wenn man sich irgendwo distanziert und sagt, wir beobachten mal, ist man in der schlechteren Position, um Einfluss zu nehmen, als wenn man voll dabei ist.

Die Alpenkonvention, wie wir sie heute vor uns haben, hat einen langen Weg hinter sich. Seit der zweiten Alpenkonferenz von 1991 ist sehr viel diskutiert worden. Damals wurde das Grundsatzprotokoll von allen Vertretern der sieben beteiligten Alpenstaaten und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.

Auf diesem Weg - das sollten wir zur Kenntnis nehmen - hat die Schweiz ganz entscheidend mitgewirkt. Es ist also nicht so, dass wir heute über etwas beschliessen, was von irgendjemandem gemacht wurde, sondern es ist so, dass die Schweiz mit ihren Vertretern vor allem an den Durchführungsprotokollen ganz entscheidend mitgearbeitet hat. Das alles begann 1994 an der ausserordentlichen Ministerkonferenz in Paris, an welcher Vorschläge aus der Schweiz eingingen, unter anderem auch von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und dann von einer Arbeitsgruppe von Professor Paul Messerli. Die Schweiz hat vor allem im Bereich der nachhaltigen Entwicklung - gerade das, was vom Kommissionssprecher angesprochen wurde - wesentliche Impulse eingebracht, und zwar in erster Linie im Protokoll "Raumplanung", das damals noch so hiess, dann aber in Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" umbenannt wurde.

Wenn man sich dieses Protokoll ansieht, erkennt man Folgendes: Man hat sich tatsächlich bemüht - und die Schweiz hat einen entscheidenden Beitrag dazu eingebracht -, dass es in diesem Protokoll eine Balance zwischen Schutz und Nutzen gibt. Es ist nicht mehr die einseitige Ausrichtung des Schutzgedankens, wie er teilweise ursprünglich der Konvention zugrunde lag.

Ich kann Ihnen aus persönlicher Sicht noch mitteilen, dass mir in meiner ganzen langjährigen Tätigkeit in der Regionalpolitik das Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzen immer ein Anliegen war. Damit man im Berggebiet leben kann, muss die Möglichkeit bestehen, die Ressourcen, die Landschaft, das Kapital, das hier gegeben ist, zu nutzen. Damit man es aber langfristig nutzen kann, müssen wir uns bewusst sein, dass dieser sensible Raum einen Schutz braucht. Für mich sind also Schutz und Nutzen nicht Gegensätze, sondern gehören zusammen, damit diese Räume als Lebens- und Wirtschaftsräume funktionieren.

Mit diesen Überlegungen komme ich nun dahin, dass wir uns fragen müssen, was uns das Übereinkommen und diese Protokolle bringen. Für mich haben diese Protokolle die Bedeutung, dass die Prinzipien der schweizerischen Politik für die Berggebiete eine Anerkennung auf europäischer Ebene erfahren, was gerade für die Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedland im Umgang mit der EU sehr wichtig ist. Wir dürfen nämlich feststellen, dass mit der Ratifizierung durch die Europäische Gemeinschaft erstmals von der EU anerkannt wird, dass es in Europa Gebirgsräume gibt, die besondere Potenziale und besondere Probleme kennen, und dass diese Räume deshalb eine spezifische Alpenpolitik benötigen.

Das letzte Jahr war das Uno-Jahr der Berge. Auch hier haben wir feststellen dürfen, dass sich durch solche Anlässe auf europäischer Ebene und im Zusammenhang mit dem Uno-Jahr der Berge gar weltweit ein Bewusstsein über die Bedeutung und den Stellenwert der Gebirgsvölker entwickelt. Wir als Schweiz, wo zwei Drittel des Landes zum Berggebiet gehören, haben hier eine spezielle Verantwortung. Wir können etwas beitragen, bekommen aber auch einen Nutzen zurück. Wir haben von der Schweiz aus eine Hausaufgabe in der Zusammenarbeit in Europa zu leisten.

Was wird nun mit diesen Protokollen anerkannt? Es werden folgende für uns in der Politik wesentliche Prinzipien anerkannt: Es wird anerkannt, dass Ressourcen, die vom Berggebiet zur Verfügung gestellt werden, abzugelten sind. Es wird ferner anerkannt, dass erschwerte Produktionsbedingungen und allenfalls auch Nutzeneinschränkungen eines Ausgleiches bedürfen. Es wird drittens anerkannt, dass das Berggebiet gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringt, die nicht über den Markt abgegolten werden können, die generell abgegolten werden müssen wie z. B. in der Landwirtschaft über Direktzahlungen.

Das alles ist erstmals in einem internationalen Vertragswerk festgehalten. Ich stelle mir auch vor, dass ein solches Vertragswerk bzw. diese Prinzipien im Zusammenhang mit anderen internationalen Vereinbarungen - wie mit den anstehenden Verhandlungen mit der WTO, wo wir auch Mühe haben, unsere Position entsprechend einzubringen - für solche Verhandlungen zur Argumentation beigezogen werden können. Die Gebirgskantone - das ist so, man kann mit Nuancen darüber diskutieren - sind im Kern nach langen Diskussionen für diese Alpenkonvention bzw. für die Ratifizierung der Protokolle. Das haben die Regierungen der Gebirgskantone erklärt. Sie wissen auch warum - eben aufgrund dieser Überlegungen, die ich Ihnen kurz dargelegt habe.

Wenn ich orte, wo die Gegnerschaft der Ratifizierung der Protokolle ist, stelle ich fest, dass es bei ihnen unterschiedliches Couleur gibt. Mir fällt auf, dass sich Wirtschaftskreise aus den Zentren mit diesen Protokollen befassen. Es sind Kreise, die sich sonst nicht so mit Berggebietsfragen beschäftigen. Ich habe mich gefragt, was hierfür die Motivation sein könnte, wenn ich mir vorstelle, dass z. B. im September 2000 bei der Abstimmung über die Förderung der erneuerbaren Energien - als es um die Wasserkraft der Berggebiete ging, wo ein wirklich grosses Interesse der Berggebiete da war - von den gleichen Kreisen den Berggebieten nicht Unterstützung zuteil wurde, sondern ausschliesslich Gegnerschaft. Wir müssen uns überlegen, wo die Interessen dieser Gegner liegen. Da dürfen wir sicher offen sein: Da geht es sehr um an Eigennutz orientierte Interessen; es geht gegen das Prinzip, dass es Abgeltungen der Ressourcennutzung braucht, und es geht gegen das Prinzip, dass Leistungen als gemeinwirtschaftlich anerkannt werden und im staatlichen Handeln entsprechend berücksichtigt werden sollten.

Letztlich geht es um die Frage der Regionalpolitik: Wollen wir eine Regionalpolitik, oder wollen wir keine Regionalpolitik für diese Berggebiete? Denn diese Alpenkonvention mit den Protokollen ist ganz klar auch auf regionalpolitische Massnahmen ausgerichtet. Die Alpenkonvention will in ihrer Stossrichtung den Alpenraum als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum erhalten. Es braucht dazu in der Schweiz - das ist wichtig, das wird auch in der Botschaft gesagt - keine direkten, neuen gesetzlichen Massnahmen; wir haben diesen Standard. Es geht um einen Beitrag zur innereuropäischen Diskussion. Darum, den Stellenwert der Berggebiete aufzuwerten und die Umweltstandards, die wir in der Schweiz bereits haben, mit der Europapolitik, mit der Politik der anderen Alpenstaaten zu verknüpfen. Das Ganze - das dürfen wir nicht übersehen - erfolgt an der Basis schon. Es gibt in Europa nun von Frankreich bis nach Slowenien das Gemeindenetzwerk Allianz in den Alpen; da sind gegen 150 Gemeinden dabei. Es sind mindestens 20 Gemeinden oder Gemeindegruppen aus der Schweiz mit dabei, die im Sinne der Alpenkonvention zusammenarbeiten.

Ich beantrage Ihnen auch deshalb Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates zur Ratifizierung der Durchführungsprotokolle. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es Vorbehalte gegen die Ratifizierung dieser Protokolle gibt. Es gibt sicher zum Teil Vorbehalte, über die wir noch nachdenken müssen und bei denen wir noch tiefer vorstossen müssen, um festzustellen, welches die Gründe sind. Ich wünsche mir aber für diesen Rat, dass wir die Führungsrolle in diesem ganzen [PAGE 136] Prozess nicht abgeben und dass wir im Interesse der Mitbestimmung am Ball bleiben. Deshalb beantrage ich Ihnen Eintreten und dann Rückweisung an die Kommission.

Wir haben noch einen Antrag von Kollege Stadler. Ich denke, dass die Ideen dieses Antrages in die Arbeit der Kommission eingebaut werden könnten, um zu prüfen, ob das ein Weg ist, um gewisse Unsicherheiten wegzunehmen. Ich beantrage Ihnen auch, dass vor allem ein Protokoll näher betrachtet werden soll, um es zu ratifizieren, nämlich das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung". Denn in diesem Protokoll kommt das Kernstück der Alpenkonvention am stärksten zum Ausdruck: dass es eine Balance zwischen Nutzen und Schutz geben soll. Wenn wir bei diesem Protokoll mitarbeiten, können wir Erfahrungen sammeln, nicht durch reines Beobachten. Wir sind dann bei der Umsetzung dabei.

Im Übrigen haben ja auch andere Staaten nur einzelne Protokolle genehmigt. Wir würden hier keine Ausnahme darstellen; wir können das tun. Wir würden auch im Sinne einer Empfehlung der WAK-NR handeln. Insbesondere - da bin ich natürlich völlig einer Meinung mit dem Kommissionssprecher, mit Kollege Brändli - müssen wir diese ganze Frage der Alpenkonvention mit der Regionalpolitik verknüpfen, als Unterstützung für die Berggebiete, für den Erhalt dieser Räume als Wirtschafts- und Naturräume.

Ich bitte Sie also, dem Eintreten zuzustimmen. Es geht mir auch um das Image der Schweiz als Tourismusland. Wir sollten zeigen, dass wir hier wirklich dabei sein wollen, dass wir das mittragen, dass wir zeigen, wir haben Umweltstandards, die für Europa beispielhaft sind. Dazu bildet die Motion, die von der Kommission vorgeschlagen wird, keine Alternative. Ich bitte Sie, im Bewusstsein, dass die Schweiz zwar ein Sonderfall ist: Werden wir nicht innerhalb des Alpenraums zum Sonderling!

Seien Sie für Eintreten und Rückweisen an die Kommission mit dem Auftrag, wie ich ihn in der Begründung formuliert habe.