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AB 327337

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-25

Wortprotokoll

Wir sind hier bei Absatz 3 des Zweckartikels des Sifem-Gesetzes. Hier ist von der Mehrheit und der Minderheit unbestritten, dass die entsprechenden Projekte der Sifem ein nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum in diesen Ländern ermöglichen sollen, dass Arbeitsplätze geschaffen werden sollen, dass die Armut bekämpft und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen geschützt werden soll. So weit ist die Zielsetzung klar. Die strittige Frage, die wir jetzt zu entscheiden haben, ist, ob es auch eine zentrale Zielsetzung sein soll, dass mit den Investitionen der Sifem die lokalen Steuereinnahmen gesteigert werden können.

Auf den ersten Blick hatte die Kommission den Eindruck, dass es ein sinnvolles ökonomisches Ziel sei, dass die lokalen Steuereinnahmen steigen. Bei erneuter Prüfung der Argumente haben wir uns dann aber mehrheitlich für die Ablehnung dieses Vorschlags entschieden, vor allem aus folgenden Gründen: Es ist in vielen Ländern, gerade in den besagten Ländern, schwierig herauszufinden, wie die lokalen Steuereinnahmen überhaupt aussehen. Wenn man das als Hauptzielsetzung ins Gesetz aufnimmt, würde das unter dem Strich heissen, dass der Sifem zusätzlich eine hohe administrative Last aufgebürdet wird und dass[NB]ein[NB]Teil[NB]der[NB]Investitionen[NB]in[NB]die[NB]Administration fliessen würde.

Man könnte noch sagen, man nehme das auf sich, wenn am Schluss die materielle Zielsetzung stimmt. Diesbezüglich hat die Mehrheit der Kommission zwei Bedenken, die für eine Ablehnung sprechen:

Wenn wir zum einen das Kriterium der Erhöhung von Steuereinnahmen ins Gesetz nehmen, heisst das, dass wir Unternehmungen, die wenig oder keine Steuereinnahmen generieren werden, nicht unterstützen. In landwirtschaftsorientierten Ländern sind das insbesondere Kleinstrukturen, Kleinbauern, die zwar für die Versorgung der Region sehr wichtig sind, aber wahrscheinlich nie im Leben Steuern abliefern werden. Es würde dann verunmöglicht, eine solche Finanzierung zu machen. In der Kommission ist das Beispiel einer Kleinbauernproduktion von Kokosnüssen in Mosambik genannt worden. Dann würde das Ziel eben verfehlt, und wir hätten mit einem hohen administrativen Aufwand das Gegenteil von dem erreicht, was wir erreichen möchten.

Zum andern gibt es das in eine ähnliche Richtung zielende Argument: Wenn Sie in diesem privatwirtschaftlichen Modell, das die Sifem ja verfolgt, die Steuereinnahmen zu einem Hauptkriterium machen, dann bevorteilen Sie automatisch kernkapitalistische Strukturen, also insbesondere die Aktiengesellschaft. Diese macht natürlich, wenn sie es gut macht, Gewinne, und sie zahlt dann auch Gewinnsteuern. Eine genossenschaftliche Form hingegen zielt nicht auf Gewinnerzielung ab. Sie versorgt sich, der Idee der Genossenschaft folgend, selber und wird deshalb in der Regel auch keine Steuereinnahmen produzieren. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass man mit diesem Gesetz nicht genossenschaftliche Formen gegenüber kernkapitalistischen aktienrechtlichen Formen diskriminieren sollte.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Mehrheit, hier dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

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