Widmer Céline · Nationalrat · 2023-09-25
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-25
Wortprotokoll
Wie Sie wissen, geht es um diese Standesinitiativen, die wollen, dass Parlamentarierinnen ihr politisches Mandat auch während des Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können, ohne dass sie dabei den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung für ihre berufliche Tätigkeit verlieren. Es geht konkret um eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz.
Der Ständerat, der diese Vorlage erarbeitet hat, möchte diese Möglichkeit an das Nichtvorhandensein einer Stellvertretung koppeln. Das bedeutet, dass der Anspruch nur bei Ratssitzungen und Kommissionssitzungen erhalten bleibt, wo keine Stellvertretung möglich ist.
Der Nationalrat hat am 14. September 2023 das Eintreten auf die Vorlage ohne Gegenstimme beschlossen. Der Nationalrat war aber der Meinung, dass die Kopplung an das Nichtvorhandensein einer Stellvertretungsregelung nicht zielführend ist. Wir haben das sehr deutlich mit 149 zu 29 Stimmen abgelehnt.
Nun ist es aber so, dass der Ständerat an seiner Version festhält. Leider ist er auf unsere Vorbehalte bezüglich der praktischen Anwendung nicht eingegangen. Wir hatten ja vor allem als Grund angeführt, dass eine Unterscheidung zwischen dem Vorhandensein und dem Nichtvorhandensein einer Stellvertretungsmöglichkeit in der Praxis schwierig ist. Wir können die Logik des Ständerates durchaus nachvollziehen, finden aber, dass die praktische Umsetzung einfacher wäre, wenn man auf diese Regelung verzichten würde - auch im Wissen darum, dass es sich um sehr wenige Fälle handeln würde. Nun haben wir gesehen, dass der Ständerat leider gar nicht bereit ist, hier auf einen Kompromiss einzuschwenken. Er hat letzte Woche die Differenz zum Nationalrat einstimmig aufrechterhalten.
Deshalb empfiehlt Ihnen Ihre Staatspolitische Kommission nun ebenfalls einstimmig, auf die Version des Ständerates einzuschwenken. Es geht auch darum, dass wir das schnell abschliessen können. Es ist jetzt dringlich, dieses Gesetz noch in dieser Session verabschieden zu können. Ich glaube, dass die Kantone auch darauf warten, dass wir das jetzt beschliessen. Ich möchte einfach anmerken, dass es natürlich [PAGE 1905] in unserem Sinne ist, wenn es eine pragmatische Umsetzung gibt, die die Mütter nicht noch zusätzlich mit administrativen Aufgaben belastet. Wie gesagt - wir haben es mehrfach festgehalten -, es ist eine sehr wichtige Anpassung. Es geht um die Aufhebung einer grossen Benachteiligung junger Mütter im Milizsystem. Mit dem Abschluss dieses Geschäfts geht es darum, die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft zu fördern.
Ich danke Ihnen, dass Sie Ihrer Staatspolitischen Kommission folgen.