Lexipedia

Beerli Christine · Ständerat · 2003-03-11

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-11

Wortprotokoll

Entgegen allen anders lautenden Unkenrufen werde ich jetzt nicht zum Halali gegen die Jagd generell blasen. Ich habe nichts gegen die Jagd; ich weiss auch um den Wert verantwortungsbewusster Jägerinnen und Jäger bei der Hege und Pflege des Waldes und des Wildbestandes. Aber ich habe zwei Anliegen im Bereich des Tierschutzes, die ich mit diesem persönlichen Vorstoss deponiert habe. Das eine ist ein Verbot der Baujagd, und das andere sind gewisse allgemein verbindliche Regelungen auf Bundesebene im Bereich der Nachsuche. Da der Bundesrat die beiden Punkte separat behandelt hat und verschiedene Anträge gestellt hat, möchte ich ganz kurz auch zu den beiden Punkten einzeln Stellung beziehen.

Zuerst zur Baujagd: Hier wird vonseiten der Gegner dieses Vorstosses dargelegt, dass sich die Baujagd aus Gründen der Seuchenbekämpfung rechtfertige. Gerade die Tollwutbekämpfung in unserem Lande hat ganz klar aufgezeigt, dass dem nicht so ist. Man kann Seuchen nicht mit einer Reduzierung der Bestände bekämpfen, sondern die Bekämpfung der Tollwut ist erst dann gelungen, als man mit Aktivimmunisierungen begonnen hat, indem man die Füchse geimpft hat; Sie erinnern sich an diese ganzen Aktionen mit den mit Impfstoff versehenen Hühnerköpfen, die man in den Wäldern deponiert hat. Von da an, als diese Impfungen dann ihre Wirkung haben zeitigen können, hat die Zahl der Tollwutsfälle abgenommen. Es ist nicht richtig, wenn man sagt, man müsse Baujagden veranstalten, um die Anzahl der Füchse zu dezimieren und damit Seuchenbekämpfung zu betreiben.

Die Baujagd ist vielmehr eine sehr schwierige Angelegenheit, denn die Jäger hetzen vor allem Hunde in die Bauten von Füchsen und Dachsen. Damit ist ein Stress für diese Wildtiere verbunden, aber gleichzeitig natürlich auch eine Gefahr und eine grosse Qual - das liegt mir auch sehr am Herzen - für die Jagdhunde, die sie dazu benötigen. Es ist so, dass die Dachse und die Füchse eine grosse Fertigkeit darin erlangen, die Hunde in ihre Bauten zu locken respektive irrezuführen und dann die Gänge hinter den Tieren zuzugraben, sodass es häufig vorkommt, dass Jagdhunde in den Gängen elendiglich zugrunde gehen. Sie ersticken oder werden sehr schwer verletzt, wenn sie allenfalls mit dem anderen Tier in eine direkte Begegnung kommen.

Im Übrigen macht die Baujagd einen ganz kleinen Prozentsatz sämtlicher Jagden aus, und es ist ohne Schaden möglich, hier ein Verbot auszusprechen. Aber da ich hier nicht absolut sein möchte, bin ich auch bereit, mich mit dem Postulat gemäss Bundesrat zufrieden zu geben: Ich bin zu einer Umwandlung in ein Postulat bereit, damit man diese ganze Angelegenheit mindestens bei einer notwendig werdenden Revision des Jagdgesetzes - das aus dem Jahre 1986 stammt und wieder einmal überprüft werden sollte - überprüft.

Ein paar Worte noch zur Nachsuche: Hier wurde fälschlicherweise angenommen, dass ich eine Kompetenzverschiebung von der kantonalen Ebene auf die Bundesebene verlange. Dies ist nicht so. Ich bin der Überzeugung, dass es richtig und gut ist, dass im Bereich der Jagdgesetzgebung die Kantone nach wie vor die Hauptverantwortung tragen und auch die Kompetenzen haben und Gesetze erlassen. Aber ich bin andererseits auch der Meinung, dass es richtig und gut wäre, wenn einige grundlegende Regeln der Harmonisierung im Bundesgesetz verankert würden; namentlich geht es um Vorgaben über die Ausbildung der Hunde und Hundeführer oder über die Art und Weise der Nachsuche.

Auch hier möchte ich klar sagen, dass mir bewusst ist, dass die Jägerinnen und Jäger im Bereich der Nachsuche sehr viel leisten, dass viele Kantone weit gehende Gesetze haben, dass die Jägerinnen und Jäger im Übrigen auch die Nachsuche betreiben, nachdem Tiere bei Verkehrsunfällen verletzt worden sind. Auch das betrifft eine grosse Anzahl von Tieren. Ich würdige das durchaus.

Aber ich glaube, dass es notwendig wäre, wenn auf der Bundesebene einige klärende, harmonisierende und grundlegende Normen erlassen würden, wenn namentlich auch die gesetzliche Voraussetzung geschaffen würde, um eine Nachsuchstatistik zu erstellen. Es wird im Übrigen von den Jagdverbänden durchaus als positiv gewertet, wenn eine solche Nachsuchstatistik erstellt werden könnte. Eine solche Statistik müsste nicht einzig die Nachsuche bei angeschossenem Wild, sondern könnte durchaus auch die Nachsuche bei Wild, das bei Verkehrsunfällen verletzt worden ist, umfassen. Auch bei dieser Frage bitte ich, dass man sie im Rahmen einer Überarbeitung, einer Teilrevision des Jagdgesetzes aus dem Jahre 1986 in Betracht zieht.

Ich bitte Sie hier, im Gegensatz zum Antrag des Bundesrates, auch diesen Punkt als Postulat zu überweisen.

Beerli Christine · Ständerat · 2003-03-11 | Lexipedia | Lexipedia