Bellaiche Judith · Nationalrat · 2023-09-25
Bellaiche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-09-25
Wortprotokoll
Unter dem bestechenden Titel der Prävention und der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern will die EU-Kommission sämtliche Anbieter von E-Mail-, Chat- und Messenger-Diensten dazu verpflichten, unsere elektronische Kommunikation rund um die Uhr zu überwachen. Niemand wird sich dieser Kontrolle entziehen können, auch wir in der Schweiz nicht, denn jeder Dienst, der irgendwie in der EU tätig ist, wird von dieser Kontrollpflicht erfasst.
Das Ziel ist hehr: Kinderpornografisches Material soll dort identifiziert und aus dem Verkehr gezogen werden, wo es am schnellsten verbreitet wird, nämlich in geschützten Kommunikationskanälen. Dieser Zweck soll das Mittel der Massenüberwachung heiligen, wirft dabei jedoch fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze über Bord. Die Kontrolle erfolgt ohne Anfangsverdacht und rund um die Uhr und erfasst jede und jeden von uns, dies dank einer Technologie, die in Chatkanälen oder auf Endgeräten implementiert werden und potenziellen Kindsmissbrauch erkennen soll. Dazu gehören die gesamte private und geschäftliche Kommunikation, intime Gespräche, Familien- und Ferienfotos, einfach alles. Filtert die Technologie auffälliges Material heraus, muss dieses zwingend dem EU-Zentrum gemeldet werden. Dazu braucht es weder einen Durchsuchungsbefehl noch eine amtliche Verfügung.
Die Macht dieses Zentrums ist gewaltig, denn es speichert nicht nur die persönlichen Daten, sondern es legt auch die Kriterien für die Identifikation von pornografischem Material fest, ohne diese jedoch offenzulegen. Das Vorhaben ist in vielerlei Hinsicht hochproblematisch. Staatspolitisch wird institutionelle Macht damit privaten Unternehmen übertragen, indem diese nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet werden, hoheitliche Aufgaben zu übernehmen. Die Wahrung der Rechtsordnung aber obliegt dem Staat und ist in dieser Tragweite nicht delegierbar.
Darüber hinaus stellt die Chat-Kontrolle jeden Menschen unter Generalverdacht, denn sie umfasst jede Nutzerin und jeden Nutzer elektronischer Kommunikation, ohne individuellen Anfangsverdacht, ohne Vorgeschichte oder Vorfall. Sie geht davon aus, dass jeder ein potenzieller Kinderschänder ist, der dauerhaft überwacht werden muss. Viele Menschen nehmen dies achselzuckend hin, da sie ja nichts zu verbergen haben. Diese Haltung dürfte sich spätestens dann rächen, wenn sie in die Maschinerie einer Falschmeldung geraten, und dies wird Tag für Tag Tausende von uns betreffen. Dann liegt es nämlich an diesen Betroffenen, ihre Unschuld zu beweisen. Faktisch führt dies zu einer rechtsstaatlich äusserst bedenklichen Beweislastumkehr.
Die geplante Chat-Kontrolle ist weder mit unserem Gesetz noch mit unserer Bundesverfassung vereinbar und widerspricht sogar der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der unverhältnismässige und andauernde Eingriff in unsere persönliche Freiheit lässt sich durch nichts rechtfertigen, auch nicht durch die legitime Bekämpfung von Kinderpornografie. Diese Auffassung bestätigte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte anlässlich einer entsprechenden Anhörung in unserer Kommission für Rechtsfragen,[NB]was[NB]in[NB]einer[NB]öffentlich[NB]zugänglichen Notiz festgehalten wurde.
Vor einigen Wochen hat sich unsere Justizministerin in einem gemeinsamen Schreiben mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg an die Justizministerinnen und Justizminister der Europäischen Union gewandt, um auf die Gefahren der geplanten Chat-Kontrolle hinzuweisen. Ich begrüsse das und danke für diesen wichtigen Schritt. Nun muss die Schweiz hartnäckig bleiben und auf dieser Basis weitere Kanäle nutzen, um uns alle vor den verheerenden Folgen der Chat-Kontrolle zu schützen.