Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-26
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-26
Wortprotokoll
Nein, ich möchte nicht bestätigen, dass das marginal ist. Denn es ist heute nicht möglich, eine Zweitwohnung vollständig abzubrechen, wieder aufzubauen und dann die 30 Prozent mehr in der Zweitwohnung zu nutzen. Bei Bestandesbauten ist das hingegen richtig, das kann ich bestätigen. Bei Zweitwohnungen ist nach heute geltendem Recht einfach eine Sanierung möglich.
Ich gebe Ihnen recht - ich meine, der Antrag der Mehrheit bietet mehr. Damit könnten dann auch Zweitwohnungen erstellt werden. Die Frage ist, wie stark Sie das gewichten. Der Bundesrat sagt einfach, dass beide Lösungen - der Antrag der Mehrheit der Kommission und die Bundesratslösung - einen Fortschritt gegenüber der Ist-Situation darstellen. Denn mit diesen beiden Lösungen könnte man abbrechen, wieder aufbauen und um 30 Prozent erweitern, und zwar auch Zweitwohnungen. Das ist schon etwas. Die Frage ist jetzt, was gilt, wenn man nicht nur um 30 Prozent erweitern, sondern eine neue Wohnung, und zwar eine Zweitwohnung, bauen möchte. Das kann ich nachvollziehen. Der Bundesrat sagt Ihnen einfach, dass das verfassungsrechtlich heikel ist. Er beantragt Ihnen deshalb, aus den Erweiterungen Erstwohnungen zu machen. Das ist auch etwas.