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Suter Gabriela · Nationalrat · 2023-09-26

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-26

Wortprotokoll

Besitzen Sie eine Zweitwohnung? Dann sind Sie hier im Rat wahrscheinlich in guter Gesellschaft.

Fakt ist, dass es in der Schweiz etwa eine halbe Million Zweitwohnungen gibt. Diese sind durchschnittlich während nur wenigen Wochen im Jahr belegt - während der übrigen Zeit stehen sie leer. Dieses Phänomen der kalten Betten ist problematisch. Denn die einheimische Bevölkerung findet immer weniger günstigen Wohnraum und wird zur Abwanderung gedrängt, und die Gemeinden werden in der Zwischensaison zu Geisterdörfern.

Aus diesem Grund wurde die Zweitwohnungs-Initiative lanciert, die am 11. März 2012 von den Stimmberechtigten angenommen wurde. Seither beschränkt Artikel 75b Absatz 1 der Bundesverfassung den Anteil der Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent. Einfacher formuliert: In Gemeinden mit einem Anteil von über 20 Prozent Zweitwohnungen dürfen grundsätzlich keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Stand 2022 betrifft das 339 Gemeinden in der Schweiz, also etwas mehr als jede sechste Gemeinde. Für Zweitwohnungen, die vor Annahme der Zweitwohnungs-Initiative in diesen Gemeinden erstellt worden sind, bedeutet das, dass sie weder in mehrere Wohnungen unterteilt noch flächenmässig erweitert werden dürften.

Gemäss Verfassung würde also gelten: Es dürfen erstens keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden, und zweitens dürfen die bestehenden Zweitwohnungen flächenmässig nicht vergrössert werden. Das sind die beiden verfassungsmässigen Vorgaben zum Thema Zweitwohnungen. Jede Entwicklung, die zu zusätzlichen Zweitwohnungen oder zu einer Vergrösserung der Zweitwohnungsflächen führt, läuft letztlich dem Ziel des Verfassungsartikels entgegen, solche Nutzungen zu begrenzen. Das steht in der Verfassung.

Das Gesetz sagt aber bereits heute etwas anderes. Bei der Beratung zum Zweitwohnungsgesetz fand nämlich die Mehrheit dieses Parlamentes, dass der Verfassungsartikel zu rigide sei. Deshalb hat das Parlament im Rahmen der Gesetzgebung etwas getrickst bzw. eine Abschwächung des Verfassungsartikels beschlossen. Im aktuellen Zweitwohnungsgesetz steht, dass zusätzliche Wohnungen geschaffen werden dürfen, wenn diese auf der vorbestandenen Hauptnutzfläche entstehen. Es steht auch im Zweitwohnungsgesetz, dass Zweitwohnungen um maximal 30 Prozent erweitert werden dürfen, sofern keine zusätzlichen neuen Wohnungen geschaffen werden.

Sie sehen also: Bereits mit der heute geltenden Gesetzgebung wird die Verfassung strapaziert. Es wird aber immer nur eine der beiden verfassungsmässigen Vorgaben tangiert, nie beide gleichzeitig.

Die Mehrheit Ihrer Kommission will jetzt aber die Gesetzesbestimmung in Salamitaktik-Manier noch weiter ändern. Damit würden dann gleich beide Vorgaben der Verfassung verletzt. Ich sage es Ihnen klar und deutlich: Diese Vorlage ist nicht verfassungskonform, und sie verletzt den Willen der Stimmberechtigten, die der Zweitwohnungs-Initiative zugestimmt haben, in hohem Masse.

Ich bitte Sie: Respektieren Sie die Verfassung, und beschliessen Sie Nichteintreten auf diese Vorlage, die von Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten als verfassungsrechtlich hochproblematisch bezeichnet wird. Man kann der Meinung sein, dass die aktuellen Bestimmungen zu rigide seien. In diesem Fall wäre es aber ehrlicher, die Bundesverfassung zu ändern. Man könnte in Artikel 75b der Bundesverfassung einen neuen Absatz einfügen, der besagt, dass es bei altrechtlichen Wohneinheiten erlaubt ist, ohne Nutzungsbeschränkung die Hauptnutzungsfläche zu erweitern und gleichzeitig die Anzahl Wohneinheiten zu erhöhen. Das wäre die elegantere Variante.