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Munz Martina · Nationalrat · 2023-09-26

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-26

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 11 Absatz 3bis und zu meinem Einzelantrag zu Artikel 11 Absatz 2bis.

In beiden Anträgen geht es um die gleiche Sorge. In Tourismusregionen wird die einheimische Bevölkerung verdrängt, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum mehr findet. Mit altrechtlichen Wohnungen erzielt man beim Verkauf als Zweitwohnungen mit den Möglichkeiten eines Umbaus, Abbruchs und Neubaus mit erheblichen Erweiterungen lukrative Gewinne. Dadurch gehen diese Wohnungen der einheimischen Bevölkerung als Wohnraum verloren.

Diese Entwicklung wird durch die vorgeschlagene Umsetzung der parlamentarischen Initiative Candinas angeheizt, auch wenn das der Kommissionssprecher verneint. Der Druck, altrechtliche Wohnungen in Zweitwohnungen umzuwandeln, wird massiv erhöht und öffnet Tür und Tor für Immobilienspekulationen. Der Verdrängungsprozess betreffend die einheimische Bevölkerung wird dadurch angefeuert statt gestoppt. Damit verschärft sich die Wohnungsnot in den betroffenen Tourismusregionen, obwohl gemäss Verfassungsziel der Zweitwohnungsanteil eingedämmt und damit die Wohnungsnot der einheimischen Bevölkerung entschärft werden sollte.

Der Bericht vom Mai 2023 zum Zweitwohnungsgesetz zeigt, dass die Nachfrage nach altrechtlichen Wohnungen in Tourismusgebieten sehr hoch ist. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer ist es finanziell äusserst lukrativ, altrechtliche Wohnungen als Zweitwohnungen zu verkaufen oder zu vermieten. Dies führt zu Verdrängung und Abwanderung der einheimischen Bevölkerung. Für Arbeitskräfte ist die Wohnungsnot ein ernst zu nehmendes Problem, auch in Zeiten des Arbeitskräftemangels.

Der vorliegende Umsetzungsentwurf zur parlamentarischen Initiative Candinas verschärft diese Problematik. Auch der Bundesrat hält dies in seiner Stellungnahme fest. Die Lockerung der Bestimmungen für Erweiterungen und die Schaffung neuer Wohnungen ohne Massnahmen zum Schutz eines angemessenen Erstwohnungsanteils richten sich gegen die Interessen der einheimischen Bevölkerung. Der Bundesrat verlangt deshalb, dass die zusätzlich entstehenden Wohnungen Erstwohnungen sein müssen. Doch auch diese Variante kann den Verdrängungsprozess nicht aufhalten.

Mein Einzelantrag zu Artikel 11 Absatz 2bis orientiert sich am Antrag des Bundesrates, verschärft diesen aber mit der Forderung, dass bei einem Erweiterungsbau oder Ersatzneubau mit zusätzlichen Wohnungen mindestens die Hälfte aller Wohnungen als Erstwohnungen zu deklarieren ist. Damit wird auch die Verfassung besser respektiert. Denn die Vorlage, wie sie von der Mehrheit vorgeschlagen wird, ist klar verfassungswidrig. Sie haben eine ausführliche Begründung meines Einzelantrages auf den Tisch erhalten. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

Meinen Minderheitsantrag zu Artikel 11 Absatz 3bis ziehe ich zugunsten des Einzelantrages zurück.