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Dittli Josef · Ständerat · 2023-09-26

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-26

Wortprotokoll

Zuerst zur Standesinitiative: Der Kanton Tessin fordert mit der Standesinitiative die Bundesversammlung auf, in der Schweiz einen bezahlten Sonderurlaub im Fall einer Fehl- oder Totgeburt einzuführen. Der Kanton Tessin begründet das wie folgt: Die Schriftstellerin Angela Notari habe jüngst auf den einstimmigen Beschluss des neuseeländischen Parlamentes hingewiesen, wonach Paare, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, künftig bis zu drei Tage bezahlten Trauerurlaub nehmen können. Dieser Beschluss sei ein erster Schritt zur angemessenen Anerkennung eines Verlusts, mit dem viele Familien konfrontiert seien und der heute häufig ohne Unterstützung zu bewältigen sei. In einer Gesellschaft wie der unseren, die eine sehr geringe Geburtenrate aufweise, solle jede Initiative gefördert werden, die Frauen und Paare auf ihrem Weg zur Elternschaft unterstütze. Der Kanton Tessin fordert die Bundesversammlung deshalb auf, auch in der Schweiz einen bezahlten Sonderurlaub im Falle einer Fehl- oder Totgeburt einzuführen.

Zu den Erwägungen der Kommission: Wir haben an unserer Sitzung vom 22. Mai eine Delegation des Initiativkantons Tessin angehört. Ihre Kommission stellt fest, dass gemäss geltendem Recht ein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung besteht, wenn das Kind lebensfähig geboren wird oder wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Fehl- oder Totgeburten vor der 23. Schwangerschaftswoche werden als Arbeitsverhinderung ohne Verschulden der Arbeitnehmerin, aber aus Gründen, die in ihrer Person liegen, betrachtet. Es gibt in diesem Sinne keinen gesonderten Urlaub.

Ihre Kommission unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Standesinitiative. Fehl- oder Totgeburten sind erschütternde Ereignisse und müssen vor der 23. Schwangerschaftswoche besser berücksichtigt werden. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 19.4302, "Welche rechtlichen Ansprüche haben Frauen, die eine Fehlgeburt oder Totgeburt erlitten haben?", einen gewissen Handlungsbedarf erkannt. Ihre Kommission ist jedoch der Meinung, dass mehrere Aspekte, insbesondere die rechtlichen Ansprüche gemäss geltendem Recht sowie die möglichen finanziellen Auswirkungen eines solchen Urlaubs, noch vertieft geprüft werden müssen, bevor eine Gesetzesanpassung in die Wege geleitet werden kann. Einstimmig hat die Kommission entschieden, mit einem Kommissionspostulat dem Bundesrat einen entsprechenden Prüfauftrag zu geben.

Mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beantragt Ihre Kommission deshalb, der Standesinitiative 22.308 keine Folge zu geben, kommt nun aber mit dem Postulat, welches ich gleich als Nächstes vorstelle. Es geht um das Postulat 23.3962, "Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt", mit dem folgenden Text: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines bezahlten Urlaubs im Fall einer Fehl- oder Totgeburt vor der 23. Schwangerschaftswoche zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Der Bericht soll namentlich folgende Punkte beinhalten:

1.[NB]eine Auslegeordnung der rechtlichen Ansprüche gemäss geltendem Recht;

2.[NB]eine Analyse der betroffenen Fälle und der möglichen finanziellen Auswirkungen;

3.[NB]ein Vergleich der Lösungsansätze in anderen Ländern."

Zur Begründung: "Mit dem vorliegenden Postulat fordert die Kommission den Bundesrat auf, die Möglichkeit der Einführung eines bezahlten Urlaubs im Fall einer Fehl- oder Totgeburt vor der 23. Schwangerschaftswoche zu prüfen. Es soll auch eruiert werden, ob eine bessere Berücksichtigung der psychologischen und medizinischen Auswirkungen eines solchen Verlustes möglich ist."

Ihre Kommission empfiehlt vor diesem Hintergrund, die Standesinitiative Tessin abzulehnen. Dafür soll das Postulat "Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt" angenommen werden.

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