Imboden Natalie · Nationalrat · 2023-09-26
Imboden Natalie · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2023-09-26
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit Ihrer Staatspolitischen Kommission lege ich Ihnen gerne dar, warum die Unterstützung der parlamentarischen Initiative Porchet "Bezahlte Demokratie ist Demagogie" staatspolitisch - und ich sage es bewusst: staatspolitisch - ein richtiger und wichtiger Schritt ist.
Die Vertiefung der Frage lohnt sich, da es um einen zentralen Bestandteil unserer halbdirekten Schweizer Demokratie geht, um das Initiativ- und Referendumsrecht und insbesondere um das Sammeln von Unterschriften. Das Referendumsrecht - wir werden es wahrscheinlich im nächsten Jahr dann noch hören - feiert im nächsten Jahr seinen 150. Geburtstag.
Was will die Initiative konkret? Das Parlament wird aufgefordert, das Bundesgesetz über die politischen Rechte dahin gehend zu ändern, dass Geschäftsmodelle bezahlter Unterschriftensammlungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Mit Unterschriftensammlungen sollen in einer Demokratie keine Geschäfte gemacht werden. Das ist der Gegenstand dieser parlamentarischen Initiative. Von diesem Verbot ausgenommen sind Sammlungen von Personen, die einem Initiativkomitee oder einem Referendumskomitee angehören.
Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass in dieser Frage Handlungs- und Regulierungsbedarf bestehen. Dass es heute nicht erwünschte Praktiken gibt - ich zitiere da aus den Erwägungen der Kommissionsmehrheit -, wird auch von der Kommissionsmehrheit anerkannt. Wenn es nicht erwünschte Praktiken in der Demokratie gibt, dann müssen die genauer angeschaut werden.
Zugegebenermassen sind das gewerbsmässige Sammeln von Unterschriften respektive die Problematik nicht neu. Das war bereits in der Vergangenheit Thema und geht zurück bis in die 1930er-Jahre. Dass die Probleme nicht gelöst sind, zeigt auch ein Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2004 auf, der in Erfüllung des Postulates 01.3210 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, "Verpönung des Bezahlens von Unterschriftensammlungen", verfasst worden ist. Damals wurde aber auf Antrag des Bundesrates leider keine Gesetzesrevision an die Hand genommen.
Zwanzig Jahre später müssen wir konstatieren: Das Problem hat sich nicht in Luft aufgelöst, nein, es hat sich gar verschärft. In den Medien gibt es regelmässig Berichte über Unterschriftensammlungen, bei welchen mit falschen oder teils gegenteiligen Argumenten für Unterschriften geworben wird.
Jüngst stand die Firma Incop Schweiz mit Sitz in Lausanne medial in der Kritik. Sie hat im Rahmen eines Auftrages für eine noch laufende Unterschriftensammlung - ich sage jetzt nicht, welche - mit falschen Aussagen Unterschriften gesammelt. Sie hatte den Auftrag, zehntausend Unterschriften zu sammeln, für sage und schreibe Fr. 7.50 pro Unterschrift.
Tragen wir also Sorge zu unserer direkten Demokratie. Das heisst eben auch: keine Kommerzialisierung. Wir haben in den letzten Jahren im Bereich der Politikfinanzierung mehr Transparenz geschaffen. Daraus resultiert die jetzt aktuelle Transparenz in der Wahlfinanzierung.
Dass mit Unterschriftensammlungen Geld gemacht wird und daraus ein eigentliches Geschäftsmodell entstanden ist, steht im starken Kontrast dazu, dass wir als Schweizerinnen und Schweizer Referenden und Initiativen als Rechte der Bürgerinnen und Bürger verstehen und auch als Recht der Zivilgesellschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Bundesrat. Daher greift es zu kurz, wenn nachher meine Nachredner sagen, dass es strafrechtliche Möglichkeiten gebe, mit den Artikeln 281 und 282 des Strafgesetzbuches. Mit ihnen können zwar Wahlbestechung und -fälschung angegangen werden, nicht aber die Käuflichkeit von Unterschriften.
Nun zur Umsetzung: Dafür gibt es Lösungen. Den ins Feld geführten Abgrenzungsfragen, die in der Beurteilung zu einem Nein führen sollen, widerspricht die Situation im Kanton Genf. Der Kanton Genf hat seit dem Jahr 1950 ein Gesetz, das genau hier interveniert. In Artikel 183 des Genfer "Loi sur l'exercice des droits politiques" werden bezahlte Unterschriftensammlungen unter Strafe gestellt. Wenn man gegen die Strafnorm verstösst, gibt es eine Annullation. In der Vergangenheit wurde das in zwei Fällen gemacht. Das zeigt, dass dieses Gesetz präventiven Charakter hat. [PAGE 1965]
Darum bittet Sie die Minderheit der Staatspolitischen Kommission, das Anliegen genauer anzuschauen und so die Möglichkeit zu schaffen, hier eine sinnvolle Lösung zu finden.