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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2023-09-26

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2023-09-26

Wortprotokoll

Armut ist in der Schweiz ein grosses, aber leider tabuisiertes Thema. Jedes fünfte Kind wächst in Armut auf bzw. ist davon betroffen, und das in einem der reichsten Länder der Welt. Das ist traurig, unwürdig und höchst unfair. Denn ein Kind kann nichts dafür, in welche Familie es geboren wird, sei diese nun arm oder reich.

Arm sein, arm aufwachsen hat aber grosse Auswirkungen, nicht zuletzt auf die Kinder. Es sind nicht mehr die gleichen Chancen da. Man ist aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Meist ist der Wohnraum sehr knapp und die Wohnumgebung nicht kinderfreundlich. Die Ernährung ist ungesund und die medizinische Betreuung weniger gut. Die Bildungschancen sind deutlich tiefer als bei nicht von Armut betroffenen Kindern. Das zeigt leider auch der neuste Bildungsbericht. Mit dieser Situation ist ein erschwerter Eintritt ins Erwerbsleben verbunden. Oft wird Armut chronifiziert und weitervererbt. Das ist sehr schlecht für das Gesamtwohl der Gesellschaft, sind doch unsere Kinder die Zukunft der Gesellschaft.

Die Schweiz hat bereits 1997 die Kinderrechtskonvention der UNO ratifiziert. Darin wird das Kind als eigenständige Rechtspersönlichkeit betrachtet. Das heisst, der Fokus muss auch auf das Kind gelenkt werden, der Blickwinkel aus Sicht des Kindes gewählt werden, unabhängig davon, ob es in der eigenen Familie aufwächst oder irgendwie anders. Das ist auch das Zentrale an dieser parlamentarischen Initiative: der Fokus auf das Kind.

Die Kinderrechtskonvention garantiert denn auch einen umfassenden Schutz, eine umfassende Entwicklungsmöglichkeit für jedes Kind, Chancengleichheit und die Möglichkeit eines angemessenen Lebensstandards. Ebenfalls festgehalten ist das in der Bundesverfassung und weiteren internationalen Abkommen.

Weiter gibt mir der Bundesrat in seinen Ausführungen recht, dass die Argumentation mit der Kinderrechtskonvention sehr wohl rechtens sei; damit sei für den Bund aber noch keine Verpflichtung verbunden. Das ist zwar richtig, trotzdem kann - wir meinen sogar: muss - die Situation verändert werden, weil es umgekehrt auch kein Recht auf Ungleichbehandlung und Diskriminierung gibt. Ungleichbehandlung und Diskriminierung sind gegeben, wenn ein Kind in Armut aufwächst bzw. wenn die Kantone oder sogar Gemeinden bei der Unterstützung sehr unterschiedlich reagieren. Vier Kantone haben ein ähnliches System bereits eingeführt, das ist sehr positiv. Auch die Arbeiten des Bundes sind sehr gut und die Initiativen wichtig, trotzdem legitimiert es keine Ungleichbehandlung in einem der zentralen Punkte, nämlich der Existenzsicherung.

Es wird gesagt, der Bund habe bis jetzt keine Kompetenz. Auch das ist richtig. Die parlamentarische Initiative würde genau da Abhilfe schaffen: mit einer nationalen Regelung und einem System, das wir bereits kennen, nämlich dem Ergänzungsleistungssystem, das sehr erprobt ist und einfach weiter ergänzt werden kann. Damit ist die Umsetzung einfach, pragmatisch und effektiv. Sie ist genau für die Betroffenen bestimmt, funktioniert also nicht nach dem Giesskannenprinzip, wie es immer wieder kritisiert wird, und kommt genau denjenigen zugute, die es nötig haben.

Auch der Zeitplan ist exakt richtig. Ende 2024 soll der Bericht zur Nationalen Plattform gegen Armut herauskommen. Es wäre ideal, wenn auch ein Gesetzentwurf zur Frage, wie das finanzielle Problem angegangen werden soll, mit einbezogen werden könnte. Denn die Fachleute haben bereits erwähnt - nicht zum ersten Mal übrigens -, dass Ergänzungsleistungen das effektivste Mittel gegen Kinderarmut wären.

Ich bitte Sie also im Namen unserer Fraktion, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.