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Bieri Peter · Ständerat · 2003-03-12

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Vorerst herzlichen Dank für die gute Diskussion, die wir in diesem ausserordentlich heiklen Bereich geführt haben. Wenn nun die Meinungen vielleicht etwas auseinander gegangen sind und gewisse Unsicherheiten bestehen, bestätigt sich eigentlich damit nur das, was wir selber in der Kommission erlebt haben - so auch vonseiten der Juristen und Verfassungsgelehrten, die bei dieser Frage einen Graubereich festgestellt haben. Es ergab sich aus der Erkenntnis unserer Kommission, dass wir im Gegensatz zum Bundesrat im Ingress den ganzen Artikel 119 der Bundesverfassung erwähnen und damit verdeutlichen, was Herr Stadler und Herr Bürgi gesagt haben, dass wir bei der Regelung der Missbräuche im Bereich der Fortpflanzungsmedizin gesetzgeberisch aktiv werden müssen. Indem wir dieses Gesetz auf diesen ganzen Artikel 119 abstützen, glauben wir, eine entsprechende, genügende verfassungsrechtliche Grundlage gefunden zu haben.

Die Abgrenzung zwischen Stammzellenforschung und Embryonenforschung - das ist zuzugeben - ist heikel. Wir haben aber auch festgestellt, dass bei der ethischen Betrachtungsweise im Hinblick auf die Frage der Menschenwürde, wie sie in Artikel 7 der Bundesverfassung beschrieben ist, mit der zunehmenden Entwicklung die Menschenwürde einen höheren Grad erreicht und deshalb die Schutzbedürftigkeit durch den Gesetzgeber grösser wird. Diese Frage ist verfassungsrechtlich noch auszudiskutieren. In diesem Sinne haben wir nicht entschieden, die Embryonenforschung einfach zu verbieten, sondern wir haben festgestellt, dass hier ein verfassungsmässiger Diskussionsbedarf besteht - deshalb auch die Motion 03.3007.

All denjenigen, die uns vorwerfen, wir hätten hier ein zu restriktives Gesetz geschaffen, muss entgegengehalten werden: Wir haben nicht einfach Nein gesagt, wir haben festgehalten, was auch Kollege Schmid festgestellt hat, dass nämlich die verfassungsmässige Diskussion darüber noch zu führen ist. Dannzumal ist zu entscheiden, wie die Embryonenforschung geregelt werden soll.

Zu den Ethikkommissionen: Es kann zu Recht die Frage gestellt werden, ob in Zukunft die Ethikkommissionen entscheiden werden. Darf ich darauf hinweisen, dass eine Ethikkommission bereits im Humanbereich mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz ins Leben gerufen wurde und dass wir mit der Gen-Lex ebenfalls im Ausserhumanbereich eine Ethikkommission geschaffen haben? Diese Wissenschaftsfragen können nicht einfach legalistisch beurteilt werden. Sie können auch nicht rein mathematisch und naturwissenschaftlich beurteilt werden. Es gibt hier eine dritte Komponente, nämlich die Frage der Werthaltungen unserer Gesellschaft. Diese gehen bekanntlich weit auseinander, wie wir das auch in der Kommission bei der Anhörung der Ethiker festgestellt haben. Hier muss sich ein gewisser gesellschaftlicher Konsens ergeben - das ist eine schwierige Aufgabe. Er ist weder mathematisch noch rein legalistisch zu beurteilen respektive festzulegen. Ich weiss, die Ethikkommission kann sich nicht allein auf Gesetze abstützen, und sie kann sich nicht allein auf Naturwissenschaften abstützen. Hier ist ein gewisser unbeschriebener Raum vorhanden. Deshalb hoffen wir, dass diese Ethikkommissionen mit Persönlichkeiten bestückt werden, die sich dieser Verantwortung bewusst sind.

Ich möchte auch noch gewissen Votanten etwas entgegnen. Ich bin zum Teil auch etwas über die Mitglieder der Kommission enttäuscht, die dem Gesetz in der vorliegenden Form mit 12 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung zugestimmt haben! Sie haben auch diesen wichtigen Pflöcken, die wir eingeschlagen haben, zugestimmt, sie haben diese mitgetragen. Ich weiss, dass im Nachgang gewisse Kreise der Forschung, vor allem aus der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, gegen diesen Beschluss angerannt sind und ihn als zu restriktiv beurteilt haben.

Ich habe gestern Abend an einer Veranstaltung mit dem Forschungschef von Novartis gesprochen. Er hat in aller Öffentlichkeit gesagt, dass die WBK des Ständerates hier ein gutes Gesetz geschaffen habe! Er hat gesagt, dass die Forschung - und zwar die industrielle Grundlagenforschung - mit all dem, was wir hier regeln, sehr wohl leben könne! Was die Embryonenforschung betrifft, stelle sich die Frage, ob wir zu restriktiv legiferierten. Die Forschungslabors hätten erstens Zeit - das sei im Moment nicht aktuell - und zweitens sei es korrekt, wenn wir hierzu in der Gesellschaft, im Bereich der Verfassunggebung und auch im Bereich der Gesetzgebung, zuerst die Diskussion führen und dann einen Konsens herbeiführen würden. Es kann niemand behaupten, dass in der Schweiz irgendwelche Forschungsplätze, geschweige denn Arbeitsplätze, verloren gehen würden, wenn wir in diesem Gesetz zurückhaltend und vorsichtig sind. Vielmehr hat der Forschungschef von Novartis gesagt, dass die Zukunft höchstwahrscheinlich nicht im Bereich der embryonalen Stammzellen liege, sondern im Bereich der [PAGE 178] adulten Stammzellen. Die Forschung gehe heute ganz eindeutig in diese Richtung. Im Bereich der adulten Stammzellen lägen bereits erste Forschungsergebnisse vor, vor allem im Bereich der Arbeit mit Nabelschnurblutzellen. Dort mache die Forschung grosse Fortschritte. Dieser Bereich sei heute gesetzlich bereits sehr wohl und sehr gut geregelt. Es bestehe kein Bedürfnis, hier in einer anderen Richtung über das Ziel hinauszuschiessen.

Mit dieser sehr klaren und positiven Aussage zu diesem Gesetz wird allen entgegengehalten, die heute in diesem Saal der Kommission vorgeworfen haben, wir seien zu zurückhaltend gewesen. Ich darf zu bedenken geben, dass es sich hier um werdendes menschliches Leben handelt, das einen verfassungsmässigen Schutz geniesst und eine Menschenwürde für sich in Anspruch nehmen kann! Wir haben die Gesetzgebung deshalb mit der notwendigen Sorgfalt zu gestalten.

Ich bitte Sie, in unserem Sinne auf den Gesetzentwurf einzutreten.