Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-27
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-27
Wortprotokoll
Wir hatten noch zwei Differenzen zu bereinigen. Ich danke der Kommission, dass sie sich dem Ständerat angeschlossen hat und wir dieses Geschäft damit für die Schlussabstimmung bereit haben.
Die RPG 2 ist ein wichtiges Geschäft. Viele haben darauf gewartet, dass einerseits die Trennung zwischen Bauzone und Nichtbauzone weiterhin klar durchgesetzt und nicht durchlöchert wird und dass andererseits ein Stabilisierungsziel eingeführt wird, damit wir das Landwirtschaftsland ausserhalb der Bauzone wirklich sichern können. Das ist ein sehr wichtiges Ziel. Ein ebenso wichtiges Ziel ist aber, dass wir mit dem Gebietsansatz dort die Flexibilität bieten können, wo sie notwendig ist, und dass wir etwas weniger streng regulieren bzw. den Kantonen etwas mehr Spielraum lassen können.
Der Ständerat ist insbesondere bei Artikel 8c nicht auf die Fassung des Nationalrates eingegangen und hat den räumlichen Anwendungsbereich, den Gebietsansatz, nicht auf das Berggebiet beschränkt. Eine Beschränkung des räumlichen Anwendungsbereichs, des Gebietsansatzes, auf das Berggebiet hätte aber nach unserer nochmaligen Prüfung - es ist mir wichtig, das hier zu betonen - im Ergebnis an sich wenig geändert. Die wichtigsten und wahrscheinlichsten Anwendungsfälle dieses neuen planerischen Instruments dürften ohnehin vor allem im Berggebiet liegen. Als Beispiele seien Projekte erwähnt, bei denen die Landschaftsentwicklung mit innovativen Formen des Tourismus verbunden werden soll, oder Projekte zur Weiterentwicklung traditioneller Kulturlandschaften. Wir gehen davon aus, dass der grösste Anteil dieser Projekte so oder so im Berggebiet liegen wird. Ich gehe auch davon aus, dass es eher in den Berggebietskantonen einen Antrag auf solche Gebietsansätze in den Richtplänen braucht.
Zudem möchte ich nochmals sagen, dass man dann nicht einfach beliebig etwas in die Landwirtschaftszone setzen kann. Es braucht insgesamt eine Verbesserung der Situation, es braucht Kompensationsmassnahmen und Aufwertungsmassnahmen. Diese können kombiniert oder einzeln erfolgen; das werden wir dann im Detail prüfen. Die Richtpläne müssen in den Kantonen genehmigt werden und dann auch auf Bundesebene. Von daher ist hier nicht jeglicher Tätigkeit im ländlichen Raum Tür und Tor geöffnet. Ich adressiere mich hier auch an den Bauernverband, der hier immer klar betont hat, und das gilt auch für mich, dass selbstverständlich die landwirtschaftliche Tätigkeit und das Wirtschaften für die Landwirtschaft, für die Produktion von Nahrungsmitteln immer vorgehen muss. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission diese Differenz bereinigt, und es gibt keine Beschränkung auf das Berggebiet.
Die zweite Differenz, die noch vorlag, betraf den Bereich der technisch-juristischen Anpassungen. Da ging es um Artikel 24bis Absätze 1 und 1bis zu den Mobilfunkanlagen. Die von der UREK-S einstimmig beantragten und dann im Ständerat noch konkretisierten Änderungen tragen zur Präzisierung der Bestimmung bei, ohne dass sie deren Inhalt ändern, den Sie hier im Nationalrat bereits beschlossen hatten. Die Anpassungen wurden mit dem ARE besprochen. Ich bin auch hier befriedigt, dass man diese Differenz bereinigen konnte. Damit kann die Vorlage zur Schlussabstimmung kommen.
Ich möchte für die konstruktive Beratung dieses wichtigen Gesetzes danken. Grazia fitg, fin bainbaud.[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté