Beerli Christine · Ständerat · 2003-03-12
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Es gibt Themen, die sensibel sind und mit Behutsamkeit angegangen werden müssen. In solchen Bereichen drohen oft zwei verschiedene, jedoch gleichermassen unheilvolle Entwicklungen: Entweder meldet sich die Politik ab und sagt gar nichts dazu, oder es wird holzschnittartig argumentiert und vorerst einmal ein Verbot oder ein Moratorium postuliert. Beide Vorgehensweisen sind einer transparenten und gedeihlichen, wo nötig aber auch kontrollierten Entwicklung abträglich. Die ständige Weiterentwicklung von Forschung und Wissenschaft erfordert von der Politik Aufmerksamkeit, Hellhörigkeit, ein Mitbegleiten des Prozesses und im richtigen Moment ein Tätigwerden. Dieser Zeitpunkt ist bei der Forschung an embryonalen Stammzellen nunmehr gekommen.
Sie erinnern sich: Im Frühjahr 2000 erhielt der Schweizerische Nationalfonds einen Forschungsantrag von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern der Universität Genf, worin vorgeschlagen wurde, die Differenzierung von menschlichen embryonalen Stammzellen zu Herzmuskelzellen zu untersuchen. Da keine gesetzliche Grundlage vorhanden war, brachte dieses Ansuchen den Nationalfonds in eine schwierige Situation. Am 28. September 2001 veröffentlichte der Nationalfonds nach vertieften Abklärungen seine Position zur Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen in der Schweiz. Die in den sechs folgenden Punkten zusammengefassten Bedingungen sind streng und wurden allgemein als richtig erachtet:
1. Der nationale Forschungsrat und beigezogene Experten beurteilen ein Projekt aus wissenschaftlicher Sicht als förderungswürdig.
2. Das Projekt muss rein wissenschaftlicher und nichtkommerzieller Natur sein.
3. Es sind eindeutig festgelegte therapeutische Zwecke festzustellen, die nach dem aktuellen Stand des Wissens auf anderem Wege - namentlich durch Verwendung adulter Stammzellen - nicht erreicht werden können.
4. Die zuständigen Ethikkommissionen der betroffenen Hochschulen bringen gegen die Durchführung keine ethischen Bedenken vor.
5. Die Stammzelllinien werden unentgeltlich aus dem Ausland beschafft und sind im Ursprungsland auf nichtkommerzieller Basis aus überzähligen, zu Fortpflanzungszwecken in vitro hergestellten Embryonen legal gewonnen worden.
6. Die Spenderinnen der überzähligen Embryonen sind über die wissenschaftliche Verwendung der Stammzellen informiert worden und haben ihr zugestimmt.
Punkt 5 wurde von Anfang an als vorübergehende Regelung bezeichnet und gab zu dem bereits erwähnten, dringlichen Gesetzgebungsbedarf Anlass. Es erscheint als fragwürdig und weist auf eine bedenkliche Doppelmoral hin, wenn die Forschung an unentgeltlich aus dem Ausland beschafften, im Ursprungsland auf nichtkommerzieller Basis aus überzähligen, zu Fortpflanzungszwecken in vitro hergestellten Embryonen zugelassen wird, während genau diese Embryonen in der Schweiz zu vernichten sind und nicht für Forschungszwecke eingesetzt werden können.
Der Schweizerische Nationalfonds selber hat daher in seinem Papier den Bundesgesetzgeber gebeten, tätig zu werden und die bisher fehlenden gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass - natürlich nur bei Erfüllung aller anderen strengen Voraussetzungen - auch in der Schweiz anfallende überzählige Embryonen, die es tatsächlich gibt, wenn auch nicht sehr viele, zur Entnahme von embryonalen Stammzellen verwendet werden können, statt sie direkt vernichten zu müssen.
Dieses Gesetz, das zu jenem Zeitpunkt anbegehrt worden ist, legen wir Ihnen nunmehr vor. Es ist ein Gesetz, das in einem sensiblen Bereich behutsam vorgeht, der Forschung Leitplanken setzt, ihr jedoch gleichzeitig auch Möglichkeiten eröffnet.
Ihre Kommission hat sich darauf beschränkt, Ihnen ein Gesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen und kein Embryonenforschungsgesetz vorzulegen. Ich empfinde das als nicht ganz logisch, denn eine Entnahme von Zellen aus einem Embryo ist an sich schon Forschung am Embryo. Die Trennung lässt sich nicht sauber vollziehen. Wenn ich trotzdem für Eintreten plädiere, dann deshalb, weil gerade hier ein Bereich vorliegt - ich habe es schon zu Beginn gesagt -, in dem sensibel und behutsam vorgegangen werden muss und in dem das politisch Realisierbare umzusetzen ist. Die Diskussion um die Embryonenforschung wurde in diesem Land noch nicht vertieft geführt. Sie ist jetzt noch zu führen, und die Materie muss anschliessend im Gesetz über die Forschung am Menschen geregelt werden.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde mir erlauben - obschon ich Mitglied der Kommission bin -, Ihnen noch einen Einzelantrag zu unterbreiten. Ich tue dies in Rücksprache mit der Kommission, weil sich seit den Kommissionsberatungen die Informationslage noch etwas geändert hat. Ich werde Ihnen bei den Übergangsbestimmungen, bei der Abänderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes je einen Antrag unterbreiten. Ich werde Sie bitten, einer Verlängerung der Frist zur Vernichtung der aufbewahrten Embryonen zuzustimmen, und werde dort noch die entsprechende Begründung anbringen.