Bieri Peter · Ständerat · 2003-03-12
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Frau Leumann hat ausgeführt, sie habe diesen Antrag zu Artikel 6 gestellt. Er wurde aber nicht diskutiert. Bei Artikel 8a wurde er in der Kommission nicht eingereicht, ich kann demzufolge nicht die Meinung der Kommission wiedergeben. Aber ich habe mir die Sache überlegt und bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Der Bezug zur Gen-Lex ist hier nicht stimmig. Wir haben bei Artikel 6 der Gen-Lex, beim Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und biologischer Vielfalt, den Begriff der "höchsten Wahrscheinlichkeit" eingeführt, aber in einem anderen Zusammenhang. Dort haben wir nämlich gesagt, dass mit höchster Wahrscheinlichkeit keine negativen Folgen entstehen können. Hier bezieht sich die hohe Wahrscheinlichkeit auf die Frage der Durchführung einer Forschungstätigkeit. Dieser Zusammenhang ist nicht gegeben.
Wenn Sie ein Forschungsprojekt durchführen, müssen Sie bereits vor der Durchführung festlegen, ob diese Forschung notwendig ist oder nicht, ob gleichwertige Erkenntnisse auch auf anderem Weg erreicht werden können oder nicht. Das muss bereits im Voraus beurteilt und bewertet werden. Die Festlegung von wissenschaftlich zu erhärtenden Wahrscheinlichkeiten ist zu diesem Zeitpunkt schlicht nicht möglich. Deshalb macht es hier auch keinen Sinn, von irgendwelchen Wahrscheinlichkeiten auszugehen, sondern es muss klar gesagt werden, und auch bei der Beurteilung müssen die Bewilligungsinstanzen klar sagen können, dass dieses Vorgehen der richtige Weg ist und es keinen anderen gibt. Dass es in der Wissenschaft einen gewissen Ermessensspielraum geben mag, ist zuzugeben. Aber es kann nicht einfach mit irgendwelchen Wahrscheinlichkeiten gerechnet werden. Wie gesagt, der Bezug zur Gen-Lex gilt hier mit Sicherheit nicht.
Ich bitte Sie, hier der Kommission zu folgen.