Studer Lilian · Nationalrat · 2023-09-27
Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-27
Wortprotokoll
Pro Tag gehen in den Schweizer Paketzentren rund 100[NB]000 Pakete aus dem Ausland ein, die Tendenz ist steigend. Die Pakete werden verarbeitet und verteilt. In diesen Paketen befinden sich aber nicht nur harmlose, sondern auch illegale Waren, zum Beispiel Waffen, Drogen oder eben auch Fälschungen.
Gefälschte Rolex-Uhren oder Louis-Vuitton-Taschen sind Ihnen vielleicht allen ein Begriff, aber gefälscht wird im grossen Stil, unter anderem auch Werkzeuge oder Medikamente. Fälschungen sind nicht nur oft von schlechter Qualität, sondern teilweise auch gefährlich, zum Beispiel wenn bei einem Spielzeug giftige Lacke verwendet wurden oder wenn gefälschte Medikamente keine oder gar schädliche Wirkstoffe enthalten.
Im Jahr 2017 hielt der Zoll über 1600 Sendungen mit Fälschungen an der Grenze zurück. Letztes Jahr waren es schon fünfmal so viele, also fast 8000 Sendungen. Ein Ende des Wachstums ist nicht absehbar. Eine OECD-Studie belegt es: Die Schweizer Wirtschaft erleidet durch den Handel mit Fälschungen Umsatzeinbussen in Milliardenhöhe; zudem gehen dadurch Arbeitsplätze verloren. Deshalb ist es wichtig, die Sendungen an der Grenze zu entdecken und eben auch zu vernichten.
Fälschungen kommen in neun von zehn Fällen in kleinen Paketen mit bis zu drei Gegenständen in die Schweiz. Die Handhabung dieser kleinen Pakete mit Fälschungen drin möchte man nun vereinfachen. Denn für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit haben solche Bagatellfälle einen unverhältnismässigen Aufwand zur Folge.
Was waren die Auslöser für die Revision? Es gab mehrere Vorstösse wie die Motion Bühler 18.3315, welche Massnahmen im Bereich des Online-Handels verlangte. Zudem wurde wegen einer Sparmassnahme des Bundes 2017, von der auch der Zoll betroffen war, befürchtet, dass mehr Fälschungen in die Schweiz gelangen würden.
Parallel dazu hat der Zoll im Rahmen seines Transformationsprogramms Dazit seine Prozesse überprüft. In den folgenden zwei Bereichen konnte Einsparpotenzial identifiziert werden: einerseits eben bei der Einführung eines sogenannten vereinfachten Vernichtungsverfahrens, wie es die EU bereits seit Längerem kennt; andererseits bei der Übernahme von Aufgaben im Administrativverfahren durch das Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Dieses Institut ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes für alle Fragen zu Patenten, Marken, geografischen Herkunftsbezeichnungen, Designs und Urheberrechten. [PAGE 2019]
Genau diese beiden Aspekte, also das vereinfachte Verfahren einerseits und die Übernahme der Aufgaben durch das IGE andererseits, sind nun Gegenstand der vorliegenden Revision. Der Kernpunkt der Vereinfachung besteht darin, dass eine Mitteilung der zuständigen Behörde an die Rechteinhaber, also zum Beispiel an die Marke Louis Vuitton, nur noch dann erfolgen soll, wenn feststeht, dass sich die Person, die die Ware bestellt hat, einer Vernichtung widersetzt. Das ist heute bei weniger als 5 Prozent der Feststellungen der Fall. Widersetzt sie sich der Vernichtung nicht ausdrücklich oder lässt sie sich innert Frist nicht vernehmen, so wird die Ware vernichtet. Eine Information über die Menge und die Art der im vereinfachten Verfahren vernichteten Waren sowie über den Absender im In- und Ausland erfolgt erst im Nachhinein in periodischen Sammelmitteilungen.
Bis jetzt besteht das Hauptproblem darin, dass die Rechteinhaber, also eben zum Beispiel die Firma Rolex, Schritte für ein gerichtliches Verfahren einleiten müssen, bevor sie wissen, ob sich die Empfängerin oder der Empfänger der Ware einer Vernichtung widersetzt. Sie sind deshalb gezwungen, beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Übergabe von Proben, Mustern oder Abbildungen bzw. die Möglichkeit einer Besichtigung der Ware zu beantragen. Dass dies einen grossen Aufwand mit sich bringt, versteht sich von selbst.
Die Kommission stellte einige Klärungsfragen an Irene Schatzmann und Sibylle Wenger von der Rechtsabteilung des IGE. Die Antworten versuchte ich schon in mein Referat einzubauen. Auch in der Detailberatung gab es nur Klärungen und keine Anträge. Mitgeteilt wurde da auch, dass Präventionsbemühungen stattfinden; dies ist eben auch wichtig. Die gemeinsame Haltung der Kommission war, dass sie diese Vorlage, die komplexe Prozesse vereinfachen und mehr Kapazitäten für Sendungskontrollen schaffen möchte, selbstverständlich unterstützt.
Die WBK-N ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat auch die Vorlage wie vorliegend unterstützt.