Steinemann Barbara · Nationalrat · 2023-09-27
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-27
Wortprotokoll
Nach dem Hype um Feminismus, Frauenförderung und dem regenbogenfarbenfrohen Bekenntnis zu Homosexuellen folgt nun sogleich die nächste Propaganda für ein neues Woke-Thema, nämlich die Nonbinären. Der Zeitgeist ist momentan regelrecht auf Geschlechterfragen und identitäre Nabelschauen fixiert, und alles, was mit Geschlecht und den Abweichungen vom Herkömmlichen zu tun hat, übt eine unglaubliche Faszination aus und wird medial ins Zentrum der Aufmerksamkeit gestellt.
Seit Millionen von Jahren hat sich die Menschheit auf zwei Geschlechter beschränkt, und das Mann-Frau-Schema basiert auf einer gefestigten wissenschaftlichen Grundlage. Seit einiger Zeit tauchen in den westlichen Wohlstandsnationen plötzlich neue, bislang unbekannte Geschlechter auf, die den Gesetzgeber und die Gesellschaft vor neue Probleme stellen, zum Beispiel befeuert vom Fernsehen, wo sich Mitte Juni eine nonbinäre Person über Online-Händler, die sie mit "Frau" anschreiben, und fehlende Toiletten für Transmenschen beklagte. Eine heikle Forderung - seit "Me too" wissen wir, dass wir nicht einfach alle Räumlichkeiten für sämtliche Geschlechter öffnen sollten.
Viel realitätsnäher dürfte eine grosse Online-Umfrage diverser Tageszeitungen mit 30[NB]000 Teilnehmern zu Woke-Themen sein, wonach zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung kein drittes Geschlecht wollen. Ein eindeutiger Beleg: Wenn wir gesunden Menschenverstand suchen, dann werden wir bei den Leuten auf der Strasse fündig.
Das Postulat der Kommission für Rechtsfragen fordert vom Bundesrat einen weiteren Bericht zu einer Erweiterung der amtlichen Geschlechterkategorien. Diesbezüglich lohnt sich ein Vergleich mit Deutschland: Dort hat das höchste Gericht des Landes den Gesetzgeber angewiesen, eine offizielle dritte Rubrik einzuführen. In den ersten knapp zwei Jahren haben insgesamt 394 Menschen den Geschlechtseintrag "divers" gewählt oder den Eintrag offen gelassen. Ausserdem wurden 19 Neugeborene als "divers" registriert. Auf die Schweiz umgerechnet wären es 40 Personen. [PAGE 2021] Man[NB]kann[NB]es[NB]mit[NB]dem[NB]Minderheitenschutz also auch übertreiben.
Dennoch hat unser nördlicher Nachbar nicht das eingeführt, was hier die Transgender-Lobby fordert. Denn die Eintragung als drittes Geschlecht oder als Neutrum verlangt in Deutschland eine Art Objektivität. Die Behörden und Gutachter legen fest, wer mit der dritten Möglichkeit bedient wird und wer nicht. Das liegt nicht in der Macht der Betroffenen selber; das haben die höchsten Gerichte in Deutschland mehrmals entschieden. Nur intergeschlechtliche Menschen sind eintragbar.
Hierzulande wird hingegen verlangt, dass jedermann das dritte Geschlecht frei wählen darf. Es gibt einzelne Personen, die sich mit den herkömmlichen Geschlechtern schwertun. Jeder Person steht es frei, sich weder als Mann noch als Frau zu fühlen, sondern als ein Dazwischen. Aber die Frage ist natürlich, welche Rolle der Staat dabei spielen soll. Die Einführung einer dritten Geschlechtskategorie würde dazu führen, dass heutige Bestimmungen nicht mehr eindeutig anwendbar wären. Ein aufwendiger Anpassungsprozess in der Rechtsordnung wäre die Folge. Beispielsweise besteht bei der Wehrpflicht eine rechtliche Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, oder auch beim Sport wären wir vor diverse Probleme gestellt. In vielen Bereichen wäre in der Schweiz zwingend eine Verfassungsänderung notwendig. Wir kommen also um eine obligatorische Volksabstimmung und um ein Volks- und Ständemehr nicht herum. Die entsprechenden Diskussionen zu Dragqueens im Kindergarten und zu Unisex-Toiletten in Primarschulhäusern mit den krampfhaften Abgrenzungen verspricht einigen Unterhaltungswert.
Die Gender-Debatte hat auch die höchsten Richter erreicht, aber sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch, ganz aktuell, das Bundesgericht haben diese Fragen der politischen Sphäre zugewiesen und nicht der rechtlichen. Die Zuweisung dieser Fragen an die politische Sphäre sollten wir abschlägig beurteilen. Jeder soll so leben können, wie es ihm gefällt. Wichtig ist für Personen, die sich weder als Frau noch als Mann verstehen, dass die in der Bundesverfassung verbrieften Freiheiten und Grundrechte auch für sie gelten; diese gelten ja generell für alle Frauen und Männer.
Lehnen Sie bitte den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen ab.