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Bieri Peter · Ständerat · 2003-03-13

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Ich habe an der letzten Kommissionssitzung vorgeschlagen, dass wir uns in diesem Punkt dem Nationalrat anschliessen. Auch ich bin der Meinung, dass es sich nicht lohnt, wegen dieses einzigen Punktes einen weiteren "Krieg" zu veranstalten.

Herr Bürgi hat ausschliesslich und intensiv dargestellt, dass dieser Artikel nichts Neues mehr bringen werde. Nun, wenn diese Differenz ja nicht grösser ist, warum den "Krieg" veranstalten? Übrigens hat auch der Nationalrat ein weiteres Mal mit 85 zu 74 Stimmen an seiner Fassung von Artikel 6bis festgehalten.

Im Licht der nun lancierten Volksinitiative für ein Moratorium, von dem auch ich heute meine, dass es aufgrund der Gesetzgebung, die wir beschlossen haben, nicht mehr nötig ist, täten wir gut daran, ein für alle Mal festzunageln und im Gesetz klar zu regeln, dass wir neben einer möglichen GVO-Produktion auch eine GVO-freie Produktion sicherstellen wollen.

Wenn wir die Warenflusstrennung in Artikel 13, die Deklarationspflicht in Artikel 14 und die Wahlfreiheit der Konsumenten wollen, dann müssen wir doch konsequenterweise in aller Deutlichkeit sagen, dass nicht nur die Warenflusstrennung gesichert sein muss, dass nicht nur die Deklarationspflicht eingehalten werden muss, sondern - ich möchte mich an all jene wenden, die etwas von Landwirtschaft verstehen -, dass insbesondere auch die Produktion sichergestellt werden muss. Wir können doch nicht verlangen, dass wir GVO-freie Nahrungsmittel zur Auswahl haben, wenn wir nicht garantieren wollen, dass diese eben auch GVO-frei produziert werden können. Es ist der Anfang der ganzen Nahrungsmittelkette, und es lohnt sich, das im Gesetz explizit festzuhalten.

Es ist ein absolutes Muss, dass jede Bewilligung zur Verwendung von GVO nur dann erteilt wird, wenn gewährleistet ist, dass die gentechnisch veränderten Organismen nicht GVO-freie Nachbarfelder verunreinigen können. Das ist der so genannte Pollenflugartikel, der hier einmal mehr in aller Deutlichkeit festgelegt wird. Diesen Artikel als "Biomarketingartikel" zu bezeichnen, wie dies nicht Kollege Bürgi getan hat - er ist hier etwas vorsichtiger -, aber wie es im anderen Rat geschehen ist, ist schlicht unkorrekt.

Für mich ist es absolut selbstverständlich, dass es nicht angehen kann, dass ein Bauer, der GVO-frei produzieren will, seine Ernte infolge Pollenflug plötzlich verunreinigt sieht. Ich meine, das sei ein Minimum, das einem Bauern garantiert werden muss, wenn er auch in Zukunft GVO-frei produzieren will. Gerade der Umstand, dass im Nationalrat keck behauptet wurde, das Gentechnikgesetz sei kein Schutz des Biolandbaus, hat mich in meiner Meinung bestärkt, diesen Artikel 6bis wirklich so aufzunehmen. Wir tun damit etwas für unsere Landwirtschaft und für unsere Urproduktion. Auch unter den Fachleuten ist man überzeugt, dass es Massnahmen braucht, um den Schutz der GVO-freien Landwirtschaft zu sichern.

Im Nationalrat ist der Inhalt von Artikel 6bis von beiden Seiten her überinterpretiert worden - von denen, die ihn möglichst nicht wollen, und auch von denen, die ihn quasi als Pièce de résistance hinstellen. Wer ihn genau liest, stellt nicht mehr und nicht weniger fest, als dass die eine Produktion neben der anderen Produktion gewährleistet sein muss. Das wird in diesem Artikel eindeutig und unmissverständlich festgeschrieben.

In Anbetracht der bereits lancierten Moratoriums-Initiative - ich muss Ihnen sagen, dass diese Volksinitiative Chancen haben kann; ich werde mich für sie nicht einsetzen, weil ich meine, dass dieses Gesetz gut sei und ein Moratorium nicht [PAGE 194] mehr nötig mache - tun wir gut daran sicherzustellen, dass GVO-haltige und GVO-freie Produktion nebeneinander garantiert sind.

Ich muss auch meinem geschätzten Kollegen Bürgi etwas widersprechen: Es ist nicht so, dass die Verwaltung gegen diesen Artikel ist. Ich darf Ihnen sogar Folgendes sagen: Wenn ich etwas zurückschaue, hat sich Herr Bundesrat Leuenberger in dieser Frage zurückgehalten, und ich habe auch relativ klare Zeichen erhalten, dass man nicht unglücklich wäre, wenn man gerade bei der Diskussion um diese mögliche Volksinitiative ein eindeutiges und klares Argument in der Hand haben könnte.

Es gibt ja den bekannten Spruch aus dem Lateinischen: "Quod scriptum est manet." Geschätzter Herr Kollege Bürgi: Ich glaube, Sie kennen diesen Spruch aus der Rechtssprache. Wenn Sie dereinst gegen diese Moratoriums-Initiative durch das Land ziehen, erinnern Sie sich vielleicht daran: Das, was hier in Artikel 6bis geschrieben ist, dürfte dann wahrscheinlich ihr stärkstes Argument sein.

Ich bitte Sie, im Lichte dieser Überlegungen dem Nationalrat zu folgen. Wenn wir dies nicht tun, bleibt die Differenz bestehen, und wir sehen uns dann bei der Einigungskonferenz wieder.

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