Hess Lorenz · Nationalrat · 2023-09-28
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-28
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion empfiehlt Ihnen, hier in Block 2 der Mehrheit der Kommission zu folgen und auch die beiden Vorstösse anzunehmen.
Zu Artikel 32 Absatz 3 und Artikel 52 Absatz 4, differenzierte WZW-Prüfung: Wir sind der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgesehene Formulierung eines neuen Artikels 32 Absatz 3 eher unklar ist und es auch fraglich ist, ob das Gesetz die richtige Regelungsstufe ist. Sie schafft auch Rechtsunsicherheit. Mit der sehr offenen Formulierung im Entwurf des Bundesrates gäbe das Parlament dem Bundesrat bzw. dem BAG sehr weitreichende Kompetenzen. Eine solche weitreichende Delegationsnorm würde den Einfluss des Gesetzgebers sehr stark schwächen. Der Antrag der SGK-N ist zielführender, er erlaubt dem Bundesrat, Leistungen teilweise oder ganz von der Prüfung auszunehmen. Die Bestimmung in Artikel 52 Absatz 4 schafft zudem Klarheit und gibt dem BAG die Vorgabe, wann eine gänzliche Ausnahme von der Prüfung der WZW-Kriterien möglich ist. Arzneimittel sollen nur dann ganz von der Überprüfung ausgenommen werden, wenn sie einen geringen Umsatz aufweisen oder die Versorgung gefährdet ist.
Zu Artikel 52c, zur Semivertraulichkeit von einigen wichtigen Preismodellen: Wir empfehlen hier, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheit I (Wasserfallen Flavia) und der Minderheit II (Weichelt) abzulehnen. Die Art und Weise, wie Preise heute festgelegt werden, ist gerade für moderne, hochinnovative Medikamente eindeutig veraltet. Daher gibt es einen massiven Stau bei den Aufnahmen in die Spezialitätenliste. Letztlich hat das zur Folge, dass Patienten und Patientinnen immer länger auf den Zugang zu neuen, innovativen Medikamenten warten. Preismodelle helfen in Situationen, in denen herkömmliche Preisfestsetzungsmechanismen versagen. Sie sind internationale Praxis und ermöglichen einen raschen Zugang zu neuen, innovativen Therapien in Situationen, in denen es noch Unsicherheiten bezüglich der Vergütung gibt.
Die allermeisten solcher Preismodelle sind vollständig transparent, nur in einigen wenigen Fällen kann ein Preismodell semitransparent sein. Damit die wenigen semivertraulichen Preismodelle noch stärker überwacht werden, sieht die Mehrheit der SGK, welche wir unterstützen, eine unabhängige Stelle vor, welche die Umsetzung von Preismodellen untersucht und die daraus resultierenden Gesamtersparnisse für das Gesundheitswesen aggregiert öffentlich macht. Die Mitte-Fraktion ist mit der Mehrheit der Meinung, dass damit die berechtigten Anliegen für Transparenz aufgenommen wurden. Der Mehrheitsantrag liefert mit der unabhängigen Stelle auch einen sinnvollen Kompromiss.
Zu Artikel 52d, zur vorläufigen Vergütung von Medikamenten mit dem Rückerstattungsmechanismus: Preismodelle können dazu beitragen, einen schnellen und breiten Zugang zur Versorgung der Patienten und Patientinnen zu sichern. Doch das alleine reicht nicht. Der ordentliche Prozess der Vergütung muss, so wie vorgeschlagen, umfassend modernisiert und beschleunigt werden, damit eben Patienten nicht zu lange warten müssen und einen schnellen und vor allem gleichberechtigten Zugang zu benötigten Arzneimitteln erhalten.
Die Mehrheit beantragt daher, dass zum Zeitpunkt der Zulassung durch Swissmedic sofort ein vorläufiger Preis durch das BAG gesetzt und das Medikament in die Spezialitätenliste aufgenommen wird. Das BAG hat dann zwei Jahre Zeit, um einen definitiven Preis festzulegen. Die Preisdifferenz zwischen dem vorläufigen und dem definitiven Preis muss von der Herstellerfirma zurückerstattet werden. Das hat zum einen den Effekt, dass die Patientinnen und Patienten sofort [PAGE 2055] nach der Zulassung den Zugang haben, und zum andern hat das BAG länger Zeit, um die nötigen Verhandlungen zu führen. Wenn damit Patientinnen und Patienten weniger lange in Spitalpflege verbleiben, weil sie zu den neuen Medikamenten Zugang haben, ist das hier auch ein potenzieller Kostensenkungsfaktor.
Ich bitte Sie, jeweils der Mehrheit zuzustimmen und die beiden Vorstösse anzunehmen.