Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-28
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-28
Wortprotokoll
Der Bundesrat hatte hier beantragt, dass Elektro- und Wasserstofflastwagen im Güterverkehr - Wasserstofflastwagen sind hier inbegriffen, das ist mir schon noch wichtig - bis 2030 vollständig von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit werden sollen. Nicht befreit würden Fahrzeuge mit synthetischen Treibstoffen. Von daher ist es richtig, wenn Sie sagen, dass der Entwurf des Bundesrates nicht ganz technologieneutral ist. Nur brauchen synthetische Treibstoffe die gleichen Motoren, und es gibt keine höheren Preise - dieser Logik folgte der Bundesrat.
Wir haben nach den Diskussionen allerdings auch festgestellt, dass man damit Planungssicherheit auf den 31. März 2030 geben wollte. Wir anerkennen aber, dass natürlich dann Lastwagen, die, sagen wir, 2025 gekauft werden, bis nach 2030 abgeschrieben werden. Das sind sieben bis acht Jahre. Hier würde der Anreiz fehlen, überhaupt noch umzustellen. Deshalb möchte ich hier darauf verzichten, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten, da der Antrag der Mehrheit eindeutig mehr Flexibilität bietet. Das heisst, wenn Sie den Antrag der Mehrheit auf Streichen dieses Artikels unterstützen, würden wir die Befreiung einfach weiterhin auf Verordnungsbasis regeln. Diese Frage würden wir aber dann im Rahmen der Revision der LSVA klären, die ja angekündigt ist, zu der wir schon erste Überlegungen angestellt haben und zu der die Arbeiten laufen. Im Rahmen der LSVA-Revision wird es dann auch verschiedene Anträge oder Ideen geben, wie man die Wettbewerbsfähigkeit sehr differenziert sicherstellen könnte.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, hier dem Antrag der Mehrheit auf Streichen des ursprünglichen Bundesratsentwurfes zuzustimmen. Das würde dann bedeuten, dass wir die Befreiung fortführen, bis wir über die Revision der LSVA eine adäquate Lösung gefunden haben.