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Müller Damian · Ständerat · 2023-09-28

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Diese Anpassung in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe x des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entspricht dem Vorschlag, den die Verwaltung im Prüfbericht 005 gemacht hat. Dort ging es um die Regulierung des freiwilligen Marktes für Emissionsverminderungen. Weltweit bestehen freiwillige Kohlenstoffmärkte. Diese gilt es in irgendeiner Form zu regulieren, was auch mit dem Übereinkommen von Paris und seiner Umsetzung zusammenhängt. In Glasgow und Sharm el-Sheik wurden zum Teil Entscheide getroffen, die die Kohlenstoffmärkte wieder in den Vordergrund rücken und stärken sollen.

Die Verwaltung kommt im erwähnten Prüfbericht zum Schluss, dass eine zielgerichtete Regulierung sinnvoll sein kann. Damit kann man einen glaubwürdigen und wirksamen Markt sicherstellen. Die Kommission nahm den Weg über das UWG und damit im Grunde über den Konsumentenschutz. Diesen Weg beschreiten beispielsweise auch Frankreich und die EU. Der Bericht sieht weitere Möglichkeiten wie die Berichterstattung von grösseren Unternehmen vor. Auch das setzte die Schweiz mit der Revision des Obligationenrechtes im Jahr 2022 teilweise schon um. Mittels Verordnungsänderung, die auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, hat der Bundesrat zusätzliche Präzisierungen vorgenommen. Grosse börsenkotierte Unternehmen müssen sich [PAGE 1011] in ihren Berichterstattungen fortan auch des Themenbereiches Klima und Umwelt im Allgemeinen annehmen. Das ist festgehalten in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe e, wo ein "wie" fehlt; das war in der Fahne auf Seite 12 bereits dokumentiert. Das haben wir so auch entsprechend festgehalten. Dieser Antrag wurde mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie sehen das, wie bereits erwähnt, hier bei Buchstabe x.