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Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-03-13

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Vorweg gesagt: Die Büchse der Pandora wird hier nicht geöffnet. Es geht auch nicht um eine zentrale Bestimmung der Revision. Aber immerhin: Dieser Antrag führt zu schlankeren Abläufen und damit schliesslich zu geringeren Kosten. Das ist der Grund für den Minderheitsantrag. Er wurde schon in der letzten Beratung in unserem Rat gestellt und ist knapp - mit einer Stimme Differenz - unterlegen. Im Nationalrat stiess er dann aber auf breite Zustimmung. Der Nationalrat hat mit 125 zu 13 Stimmen sehr deutlich zugestimmt.

Um was geht es? Es geht um die Verordnungskompetenz der Chiropraktoren im Bereich der Physiotherapie. Herr Kommissionspräsident, ich möchte auch auf Absatz 2 Buchstabe b des geltenden KVG hinweisen. Da sind die Chiropraktoren auch bereits im Rahmen der vom Bundesrat bestimmten Voraussetzungen erwähnt. Für die Chiropraktoren ist das nichts Neues. Die Chiropraktoren diagnostizieren und praktizieren als Erstversorger und selbstständige [PAGE 208] Medizinalpersonen wie die Ärzte. Sie sehen das in Absatz 2 Buchstabe a Ziffern 1 und 2. Sie sind hier die einzige Kategorie, das muss man sehen, die auf gleicher Ebene wie die Ärzte figurieren. Patienten benötigen für eine chiropraktische Konsultation eben keine Überweisung - schon bisher nicht. Die Krankenkassen haben bis zum Inkrafttreten des neuen KVG und darüber hinaus auch die Kosten physiotherapeutischer Behandlungen bzw. Nachbehandlungen übernommen, wenn sie von Chiropraktoren verschrieben worden sind.

Artikel 25 KVG regelt nun die Berechtigung der Medizinalpersonen, Leistungen zu verschreiben, auf eine etwas neue Weise. Die Chiropraktoren sind zwar selbstständige Medizinalpersonen, und für die Verordnung von Physiotherapie sind sie im Übrigen auch qualifiziert, aber sie werden hier nicht mehr erwähnt und eben auch in Buchstabe b nicht mehr.

Was bedeutet das? Das neue KVG verlangt damit von Patientinnen und Patienten, dass sie nach der Diagnose und der Behandlung beim selbstständig und eigenverantwortlich handelnden Chiropraktor zusätzlich einen Arzt aufsuchen, der die vom Chiropraktor verschriebene Physiotherapie bestätigt und formell verordnet. Das ist eine Doppelläufigkeit, ein Leerlauf. Das bedeutet Kosten für Mehrfachkonsultationen, oft zusätzliche Diagnoseleistungen oder gar ein Consilium. Das hat wiederum längere Absenzen, verlängerte Arbeitsunfähigkeit zur Folge. Gesamthaft ergeben sich Kosten, die - im Gesundheitsbereich gesehen - nicht wahnsinnig gross sind. Aber es geht auch hier eben um Millionenbeträge.

Ich meine, man sollte auch im Kleinen sparen helfen. Wir brechen hier keinen Damm auf, weil die Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, wie gesagt, heute schon in einer Sonderstellung sind. Das sehen im Übrigen auch die Krankenversicherer, und das ist für mich auch sehr entscheidend. Santésuisse unterstützt hier die Minderheit, das sagt auch einiges über den Kostenpunkt aus.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.