Engler Stefan · Ständerat · 2023-12-04
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-04
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Ihre Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung, die Motion abzulehnen.
Die Motion stammt aus dem Jahre 2020; seither wurde bezüglich des mit der Motion aufgeworfenen Themas einiges in Bewegung gebracht. In erster Linie hat der Bundesrat mit der Anpassung der Verordnung über Fernmeldedienste ab dem[NB]1.[NB]Januar 2024 die Grundversorgung mit einem Internetzugangsdienst von 80 Megabit pro Sekunde bei der Download-Geschwindigkeit erweitert. Damit wird das Motionsanliegen erfüllt, was auch der Grund dafür ist, dass Ihre Kommission Ihnen empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Die Kommission hat allerdings bei dieser Gelegenheit den Bericht des Bundesrates vom 28.[NB]Juni 2023 bezüglich einer Hochbreitbandstrategie des Bundes beraten. Der Bericht ist das Resultat eines Postulates der KVF-N. Dabei geht es vor allem darum, wie in Randgebieten, wo ein kommerzieller Rollout nicht erfolgt, zukunftsfähige Hochbreitband-Infrastrukturen ermöglicht werden können. Der Bundesrat hält in diesem Bericht fest, dass der Bedarf an Breitbandanschlüssen weiter zunimmt, was nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie oder neue Anwendungen in den Gebieten Clouddienste, Telemedizin oder der künstlichen Intelligenz verdeutlicht haben. Ohne eine solche Infrastruktur drohen Gebiete bei der Digitalisierung abgehängt und bei der Ansiedlung von Unternehmen und Wohnbevölkerung benachteiligt zu werden. Der Stadt-Land-Graben in der Schweiz konnte zwar in den vergangenen Jahren zum Teil verkleinert werden, die Mindestgeschwindigkeit wurde durch eine Anpassung der Fernmeldedienstverordnung, welche die Grundversorgung regelt - wie ich Ihnen soeben erläutert habe -, zwischenzeitlich angepasst.
Die Kommission begrüsst den Bericht sehr und erwartet, dass der Bundesrat nunmehr auch die entsprechenden gesetzgeberischen Schritte macht, um einen noch grösseren Teil der Bevölkerung und der Wirtschaft bestmöglich von der Digitalisierung profitieren zu lassen. Entsprechend soll eine möglichst flächendeckende Versorgung mit 1 Gigabit pro Sekunde angestrebt werden. Zentrales Element der vom Bundesrat verabschiedeten Strategie ist ein zeitlich befristetes staatliches Förderprogramm. Dieses soll dazu beitragen, Randregionen und strukturschwache Gebiete zu stärken und eine digitale Stadt-Land-Kluft zu vermeiden.
Der Bericht ist das eine, die Umsetzung das andere. Bezüglich der Umsetzung des Berichtes werden sich verschiedene Fragen stellen: Wo und was soll genau gefördert werden? Wie hoch soll der Anteil der Bundesfinanzierung sein? Was [PAGE 1035] sind die wesentlichen Voraussetzungen dafür? Was sind die spezifischen Kriterien und Voraussetzungen für eine Förderung? Wie sieht der Prozess für einen Antrag auf Bundesfinanzierung aus? Welche Art von Bundesmitteln sieht die Förderung vor? Ab welchem Zeitpunkt kann eine Bundesförderung beantragt werden? Wie soll die zukünftige Grundversorgungskonzession ausgestaltet werden? Das sind einige Fragen, die sich nach der Lektüre des Berichtes des Bundesrates stellen.
Ich glaube, ich darf im Namen der Kommission sagen: Wir dürfen bei der Förderung der Grundversorgung mit Breitband-Internetzugang nicht zaudern. Es ist wichtig, dass Sie, Herr Bundesrat, und der Gesamtbundesrat zügig voranschreiten. Wir können es uns nicht leisten, zwei, drei, vier, fünf Jahre zu verlieren, währenddem die Digitalisierung ungezügelt weiter voranschreitet und daraus entsprechende wirtschaftliche Vor- und Nachteile erwachsen.