Beerli Christine · Ständerat · 2003-03-13
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Ich möchte zu Artikel 41 Absätze 1 und 3 etwas sagen, was aber nicht den Konzeptentscheid betrifft. Dies wird vermutlich von Herrn Stähelin mit seinem Minderheitsantrag zum ganzen System eingeleitet.
Zu Artikel 41 Absatz 1 möchte ich zuhanden der nationalrätlichen Kommission erklären: Wenn man vom dual-fixen System ausgeht, das die Leistungsfinanzierung verankert und dort eine 50-prozentige Finanzierung durch Kanton und Versicherer vorsieht, muss im letzten Satz unbedingt das Wort "Kanton" eingefügt werden, das verloren gegangen ist. Es muss heissen: "Bei stationärer Behandlung müssen Versicherer und Kanton ...." [PAGE 216]
In Absatz 3 ist es nicht richtig zu sagen: "Bei einer stationären Behandlung aus medizinischen Gründen in einem Spital ausserhalb des Wohnkantons ...." Es müsste heissen: "In Spitälern, die auf der Liste des Wohnkantons nicht aufgeführt sind ...." Denn es könnte durchaus auch in einem innerkantonalen Spital sein, das aber nicht auf der Spitalliste ist. Es ist dann auch Folgendes zu präzisieren: Wenn man ausserkantonal eine Behandlung in einem Spital macht, das nicht auf der Spitalliste ist, und keinen medizinischen Grund anführen kann, hat der Kanton, gestützt auf Absatz 1, trotzdem die Tarife zu übernehmen, die für Spitäler gelten, die auf der Liste des Wohnkantons enthalten sind. Es ist wichtig, das noch einmal ganz klar zu sagen, damit wir beim Übergang zur Leistungsfinanzierung im dual-fixen System die starren kantonalen Grenzen in der Tat aufheben, überkantonal denken und die ganze Planung und der ganze Wettbewerb überkantonal stattfinden können.