Schmid Martin · Ständerat · 2023-12-07
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-07
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen. Ich bin Präsident des Verbands Entwicklung Schweiz, und ich begrüsse ausserordentlich, dass wir hier eine konkrete Massnahme haben, welche die Wohnungsknappheit in der Schweiz, insbesondere auch in den Städten, in kurzer Zeit effektiv verhindern kann. Seit das Bundesgericht - aus meiner Sicht unverständlicherweise - die Praxis verschärft hat, sind extrem viele Baubewilligungen hängig. Der Vorschlag gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit löst das Problem.
Frau Crevoisier Crelier macht ihren Minderheitsantrag beliebt und begründet das mit dem Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm. Dazu möchte ich einfach zu bedenken geben, dass es gerade in den Städten vielfach um einen Ersatzneubau, einen Umbau oder eine Erweiterung eines Gebäudes geht. Heute verhindert die gesetzliche Lage den Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm: Man lässt die Leute in den alten Gebäuden weiterleben, die dem Lärm ausgesetzt sind, und man erlaubt keine Erneuerung dieser Gebäude. Man belässt es also beim Status quo.
Wenn man die Bevölkerung vor Lärm schützen will, ist erstens natürlich schon an der Lärmquelle anzusetzen. Wenn das nicht geht, ist zweitens der Ersatzneubau oder die Erneuerung zuzulassen. In diesem Kontext bietet der Antrag der Kommissionsmehrheit eine konkrete Lösung.
Dann möchte ich hier noch etwas, was in der Kommission ein Lachen ausgelöst hat, zu Protokoll geben, nämlich was ein Fenster ist. Alle sprechen immer von der Lüftungsfensterpraxis, aber nirgends wird festgehalten, was ein Fenster überhaupt ist. Ich möchte das hier einfach zu den Materialien geben. Nachdem Bundesrat Rösti damals in der Kommission offensichtlich schon die richtige Antwort gegeben hat, möchte ich das wiederholen. Er hat nämlich gesagt, ein Fenster sei eine Öffnung, die licht- und luftdurchlässig sei - dem gibt es nichts beizufügen. Wenn eine Öffnung nicht luftdurchlässig ist, ist sie eben kein Fenster; das ist dann in der Verordnung extrem wichtig. Ich glaube, sofern der Antrag der Mehrheit hier auch von Ihnen unterstützt wird, kann Bundesrat Rösti noch zu Protokoll geben, dass er an seiner ursprünglich in der Kommission geäusserten Meinung festhalten wird.