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Götte Michael · Nationalrat · 2023-12-07

Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-07

Wortprotokoll

Wir alle stehen heute vor der Herausforderung, ein Budget zu verabschieden, das den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Diese sind klar formuliert. Im Jahre 2001 hat das Schweizervolk die Schuldenbremse mit einem eindeutigen Ja-Anteil von 85 Prozent der Wählenden angenommen. Nicht weniger eindrücklich ist der Erfolg der Schuldenbremse: Die Staatsschulden konnten von 124 Milliarden Franken im Jahr 2003 auf 97 Milliarden Franken vor der Covid-19-Pandemie gesenkt werden.

Allerdings war die Schuldenbremse nie eine Ausgabenbremse. Seit ihrer Einführung hat sich das Volumen des Bundeshaushaltes von 50 Milliarden Franken auf 80 Milliarden Franken ausgedehnt - ein Plus von 60 Prozent. Möglich wurde dieses ungebremste Wachstum, weil die Einnahmen des Bundes stärker gewachsen sind als die Wirtschaft. Jedes Prozent mehr Wirtschaftsleistung führt zu um 1,15 Prozent höheren Steuereinnahmen. Der Erfolg der Schuldenbremse ist der Erfolg der florierenden Wirtschaft.

Auch bei den Investitionen mussten wir uns nie zurückhalten. Die Investitionsquote ist in der Langzeitbetrachtung stabil, in der Tendenz sogar leicht ansteigend. Auch die Bildungsausgaben sind jedes Jahr im Durchschnitt um 3 Prozent gewachsen, die Ausgaben für Soziales sogar um 4 Prozent - eine Tatsache, die in einem merkwürdigen Widerspruch zum immer wieder von links beklagten Totsparen des Staates steht.

Effektiv gespart wurde einzig bei der Landesverteidigung, dies als Folge einer falschen Beurteilung der Weltlage. Heute stehen wir in der Pflicht, dieses Versagen zu korrigieren und unserer Armee diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie für die Erfüllung ihres Auftrags braucht. Dies sind wir nicht nur unserem Land, sondern ganz besonders den Angehörigen der Armee schuldig, die heute ihre Zeit und, im Krisenfall, ihr Leben in den Dienst unseres Landes stellen. Aus Sicht der SVP ist es unhaltbar, wenn die Sicherheit der Armeeangehörigen irgendwelchen Wohlfühlaktionen geopfert wird.

Heute stehen wir vor der schwierigen Herausforderung, die Schuldenbremse mit einer Ausgabenbremse verbinden zu müssen. Die prognostizierten Ausgaben, insbesondere in der Altersvorsorge, im Flüchtlingswesen und in der Armee, lassen sich nicht mehr mit Mehreinnahmen finanzieren. In dieser Situation ist es wichtig, sich immer wieder vor Augen zu halten, weshalb wir hier sind. Wir alle sind Volksvertreterinnen und Volksvertreter, gewählt durch die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Unsere Verantwortung als Volksvertreter ist es, das Volk zu vertreten - und nicht unsere eigenen Interessen als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, auch nicht die Interessen der Verwaltung oder die Interessen irgendwelcher ausländischer Organisationen. Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei wird sich deshalb mit zahlreichen Minderheitsanträgen an der Budgetdiskussion beteiligen. Immer geht es darum, die Interessen des Schweizervolkes und ganz besonders der arbeitenden Bevölkerung zu wahren.

Dazu gehört erstens die Forderung nach einem Schlankheitsprogramm für die Bundesverwaltung. Heute werden in der Bundesverwaltung Löhne bezahlt, die in Verbindung mit den Nebenleistungen deutlich über den vergleichbaren Löhnen in der Privatwirtschaft liegen. Dies gilt nicht nur für die angeblich Hochqualifizierten, die immer genannt werden, sondern ganz besonders auch für die Beschäftigten in einer tieferen Lohnklasse. KMU können da nicht mehr mithalten. Sie bezahlen die Zeche zweifach, als Steuerzahlende und als Arbeitgebende. Die SVP fordert deshalb, dass alle generellen Lohnmassnahmen gestrichen werden.

Im Vergleich dazu ist das Sparpotenzial bei den Ausgaben der Parlamentsdienste und den Sitzungsgeldern bescheiden. Hier geht es um etwas anderes. Es kann doch nicht sein, dass wir vom Sparen sprechen und unsere eigenen Bezüge erhöhen.

Die Interessen des Volkes zu vertreten heisst zweitens, die vom Schweizervolk und den Schweizer Unternehmen bezahlten Steuergelder bei finanzpolitischen Zielkonflikten in der Schweiz auszugeben. Die SVP fordert deshalb deutliche Kürzungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, bei den Beiträgen an multinationale Organisationen, bei Zahlungen an EU-Mitgliedstaaten und an [PAGE 2227] Menschenrechtsinstitutionen, dies nicht zuletzt mit Blick auf die internationale Entwicklung. Man braucht kein Schwarzmaler zu sein, um festzustellen, dass man mit all diesen Ausgaben in der Vergangenheit nicht in der Lage war, die internationale Entwicklung zu verbessern, im Gegenteil: Weltweit stolpert man von Krise zu Krise.

Drittens müssen wir auch bei der Kultur zurück zu den Schweizer Tugenden. Die Verantwortung für das Kulturschaffen liegt in erster Linie bei den Kulturschaffenden selbst. Ergänzend sind es die Kantone und die Gemeinden, die das Schaffen vor Ort unterstützen. Die Kultur lebt von der Vielfalt und nicht von einem nationalen Kulturministerium.

Viertens braucht es deutliche Einsparungen im Bereich des Asylwesens. Die Linke beklagt regelmässig den Kaufkraftverlust der Bevölkerung. Gleichzeitig fordert und fördert sie die Umverteilung von der arbeitenden Bevölkerung zu Migranten, die von Sozialleistungen leben und grossmehrheitlich keinen Anspruch auf Asyl haben. Fragwürdiger geht es nicht.

Die SVP fordert, dass wir ein Budget verabschieden, das die Interessen des Schweizervolkes widerspiegelt. Gleichzeitig ist es an uns, dass wir uns am Verhalten des Volkes orientieren. Eine Familie, die ihre Ferien plant, wird sehr genau überlegen, wie viel Geld sie zur Verfügung hat und wofür sie dieses ausgibt. Sie wird ihre Pläne ihren finanziellen Möglichkeiten anpassen. Statt ins Ferienresort in Griechenland geht es dann möglicherweise auf den Campingplatz in Tenero. Die Frage ist nicht, ob man Ferien macht, sondern, was man sich leisten kann.

Vergleichbares gilt für die Minderheitsanträge vonseiten der SVP-Fraktion. Zahlreiche unserer Anträge fordern die Plafonierung von Staatsausgaben. Parlament und Verwaltung sollen für diese Bereiche ein klares Kostendach verabschieden, innerhalb welchem Geld ausgegeben wird. Wir fordern nicht, die Entwicklungshilfe zu streichen. Nach unserer Überzeugung müssen diese Ausgaben aber bei 2 Milliarden Franken plafoniert werden. Diese Plafonierung zwingt uns alle, zwischen "must have" und "nice to have" zu unterscheiden - vergleichbar mit dem Vorgehen der verantwortungsvollen Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes.