Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-07
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-07
Wortprotokoll
Gemäss dem Antrag der Minderheit Crevoisier Crelier soll in Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe c angefügt werden, dass die Gemeinden anstelle der Kantone betriebliche Massnahmen zur Immissionsbegrenzung anordnen können. Grundsätzlich müssen lärmige Anlagen aber bereits nach Artikel 16 des Umweltschutzgesetzes so weit saniert werden, dass sie die Immissionsgrenzwerte einhalten. Der Entwurf des Bundesrates verlangt, dass im Rahmen der Nutzungsplanung Massnahmen betreffend die akustische Qualität von Verkehrsanlagen sowie von Gebäuden und deren Umfeld festgelegt werden. Dies gibt den Gemeinden und Kantonen ausreichend Spielraum für Interessenabwägungen und respektiert die geltende Zuständigkeit. Dass der Bund die Gemeinden ermächtigen soll, betriebliche Massnahmen zur Immissionsbegrenzung anzuordnen, ist deshalb nach Ansicht des Bundesrates aufgrund der geltenden Organisationsautonomie der Kantone gemäss Artikel 47 der Bundesverfassung heikel.
Entsprechend bitten wir Sie, diesen Minderheitsantrag bei Buchstabe c abzulehnen.