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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-07

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-07

Wortprotokoll

Ich rekapituliere kurz die Ergebnisse des Budgets 2024 und gebe dann einen kurzen Ausblick.

Zunächst zu den Ergebnissen: Der Bundesrat budgetierte für 2024 unter Einschluss der Nachmeldungen ein Finanzierungsdefizit von 6,6 Milliarden Franken. Das Defizit ist hauptsächlich auf die ausserordentlichen Ausgaben von 6,4 Milliarden Franken zurückzuführen. Dieses Defizit im ausserordentlichen Bereich reduziert sich nun, nachdem der Rettungsschirm für die Axpo Holding AG von 4 Milliarden Franken nicht beansprucht wird. Das entlastet die ausserordentlichen Ausgaben, erhöht den Spielraum jedoch nicht.

Wir haben aber andere ausserordentliche Ausgaben, beispielsweise den Zahlungsbedarf für die Schutzsuchenden aus der Ukraine von 1,2 Milliarden Franken. Ebenfalls eingestellt ist ein einmaliger Kapitalzuschuss an die SBB von 1,15 Milliarden Franken. Dieser Kapitalzuschuss, Sie wissen das, erfolgt in Ihrem Auftrag; Sie haben entsprechende Motionen gutgeheissen. Die rechtliche Grundlage dafür ist Teil der Vorlage zur finanziellen Stabilisierung der SBB. Die Diskussion darüber wird noch folgen, ebenfalls jetzt in der Wintersession. Das Geschäft wurde von der KVF vorberaten. Dieser Betrag ist also eingestellt, würde aber nur ausgeschüttet, wenn in beiden Räten die rechtliche Grundlage dafür geschaffen wird.

Im ordentlichen Haushalt wird die Schuldenbremse aus heutiger Sicht knapp eingehalten. Zur Erinnerung: Um die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können, musste der Bundesrat Bereinigungsmassnahmen im Umfang von 2 Milliarden Franken umsetzen, darunter, es wurde mehrfach erwähnt, lineare Kürzungen von 2 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben. Sonst hätten wir ein strukturelles Defizit in dieser Höhe gehabt. Der Grund dafür sind nicht sinkende Einnahmen, sondern zu stark wachsende Ausgaben, die nicht gegenfinanziert sind. Das heisst auch: Wir sparen nicht, wir drosseln nur das Wachstum; ich komme noch darauf zurück.

Auch mit den Anträgen Ihrer Finanzkommission wird die Schuldenbremse eingehalten. Es besteht aber praktisch kein finanzpolitischer Handlungsspielraum. Wenn bestimmte Ausgaben im Laufe der Beratung erhöht werden sollen, bitte ich Sie, auch für eine Gegenfinanzierung zu sorgen.

In den Finanzplanjahren 2025 bis 2027 bleibt der ordentliche Haushalt tiefrot. Der Bundesrat hat am 22.[NB]November die Zahlen für die Legislaturfinanzplanung aktualisiert und darüber informiert. Nach der aktuellen Planung belaufen sich die strukturellen Defizite auf 2 bis 3 Milliarden Franken. Diese Zahlen sind höher als im Finanzplan vom Sommer, vor allem, weil die Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine neu auch ab 2025 in die Zahlen aufgenommen wurden. Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass diese Ausgaben ausserordentlich budgetiert sind, es wird nun schon das dritte Jahr so gemacht. Wir werden die Diskussion darüber führen müssen, ob das mindestens degressiv oder teilweise auch für das Budget 2025 möglich sein soll, sonst führt es einfach zu einer weiteren Belastung der Schuldenbremse.

Ich komme zum Ausblick: Die neue Legislatur wird finanzpolitisch herausfordernd. Es zeichnet sich keine Verbesserung ab. Ab 2025 erwarten wir durchgehend Defizite in Milliardenhöhe. Ab 2027 dürfte sich der Druck noch erhöhen. Namentlich das rasche Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP sowie der Ausgaben für die AHV lässt die Defizite weiter anwachsen. Diese Ausgaben sind derzeit noch nicht gegenfinanziert.

Das aktuelle Wachstumsprofil des ordentlichen Bundeshaushaltes ist nicht nachhaltig. Ich habe es erwähnt: Die Ausgaben wachsen schneller als die Einnahmen. Das müssen wir selbstverständlich gemeinsam ändern, die Verfassung verpflichtet uns dazu. Finanzpolitisch wird deshalb die [PAGE 2229] Haushaltsbereinigung höchste Priorität haben, um die Finanzierung wichtiger Bundesaufgaben zu sichern und um Spielraum für dringende Vorhaben zu schaffen. Dabei werden wir auch nicht umhinkommen, Prioritäten zu setzen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund dieser Ausgangslage ist es nicht überraschend - es wurde auch in Ihren Fraktionsvoten angetönt -, dass allenthalben etwa darüber gesprochen wird, was man ausserordentlich beschliessen und budgetieren könnte.

Dazu liegen momentan zwei Vorstösse vor. Die Motion Salzmann 23.3843 fordert, dass die Armeeausgaben ausserordentlich geführt werden sollen. Die Motion 23.4350 Ihrer Finanzkommission verlangt, dass die Wiederaufbauhilfe für die Ukraine ausserordentlich budgetiert werden soll. Man kann jetzt natürlich trefflich darüber streiten, was ausserordentlich ist, aber wir können diese Ausserordentlichkeit nicht beliebig auslegen. Ausserordentlichkeit ist gemäss dem Finanzhaushaltgesetz nur bei aussergewöhnlichen, das heisst nicht vorhersehbaren und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen gegeben. Aus Sicht des Bundesrates geht es bei den genannten Fällen aber klar um steuerbare Ausgaben. Es sind Ausgaben, die wir nach freiem Ermessen steuern können, das gilt namentlich für die Höhe dieser Ausgaben und auch für den Rhythmus. Das war anders beim Ausbruch des russischen Krieges gegen die Ukraine, der in kürzester Zeit Hunderttausende Menschen in die Flucht, auch zu uns in die Schweiz, getrieben hat.

Ich möchte aber daran erinnern, dass auch ausserordentliche Ausgaben wieder ausgeglichen werden müssen. Das verlangt die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse, und das ist auch in der Verfassung angelegt. Artikel 126 Absatz 1 der Bundesverfassung lautet: "Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht."

Wir stehen heute finanzpolitisch an einem Scheideweg, und es lohnt sich, kurz in Erinnerung zu rufen, dass es bei der Schuldenbremse nicht um einen Selbstzweck geht. Ihr Wert ist viel grundsätzlicherer Natur. Sie zwingt uns zu einer nachhaltigen Finanzpolitik, sie stärkt die Krisentauglichkeit der Schweiz und trägt so massgeblich zur Stabilität unseres Landes bei. Eine solide Finanzpolitik ist für eine kleine, offene Volkswirtschaft wie die Schweiz entscheidend, und eine solide Finanzpolitik hat auch eine positive Auswirkung auf unsere Währung, den Schweizerfranken. Man muss zudem sagen, dass die Bonität der Schweiz unvermindert Triple A beträgt, und das hat auch mit dieser Haushaltspolitik zu tun. Dieses Triple-A-Rating wurde übrigens auch nach der CS-Krise weiterhin verliehen.

Wir müssen uns bewusst sein: Die internationale Lage ist sicherlich schwierig. Es gibt einen Konjunkturabschwung, und vielleicht ist es nicht nur das, nicht nur eine Delle, sondern vielleicht sind es auch strukturelle Veränderungen.

Wir haben anhaltend hohe Zinsen. Diese Zinsen werden bleiben. Aus der Zeit, als Kredite mit Minuszinsen oder Nullzinsen vergeben wurden, gibt es Kredite, die keine Solidität haben. Das ist eine grosse Herausforderung im Immobilienbereich, aber auch im Finanzbereich. Es gibt diverse westliche Staaten - nicht Entwicklungsländer -, die eine derart hohe Verschuldung haben, dass der Umfang des Schuldendienstes höher ist als derjenige der Ausgaben für zentrale Aufgaben. Das gilt für Frankreich im Bereich der Verteidigung: Dort wird mehr Geld für den Schuldendienst ausgegeben als für die Landesverteidigung. Es gibt westliche Staaten, die mehr für den Schuldendienst ausgeben als für die Bildung oder die Gesundheit.

In unserem Budget haben wir auf der einen Seite aufgrund der gestiegenen Zinsen zwar mehr Einnahmen, auf der anderen Seite ist aber auch der Schuldendienst grösser geworden. Wir haben dafür jetzt 1,5 Milliarden Franken budgetiert. Das sind etwa 750 Millionen Franken mehr als im letzten Jahr. Dessen muss man sich auch bewusst sein.

Anfang Jahr wird der Bundesrat Vorentscheide treffen, damit die Schuldenbremse auch im Voranschlag 2025 eingehalten werden kann. Er wird im ersten Halbjahr 2024 zudem Stossrichtungen definieren, um die Finanzen auch langfristig wieder ins Lot zu bringen. Um die strukturellen Defizite zu bereinigen, werden Reformen umgesetzt werden müssen. Die Bereinigung wird primär ausgabenseitig erfolgen.

Wir werden aber nicht darum herumkommen, zur nachhaltigen Finanzierung namentlich der AHV auch einnahmenseitige Massnahmen zu prüfen. Sie wissen es: Sie selbst haben dem Bundesrat und damit dem zuständigen Departement, dem EDI, den Auftrag erteilt, bis 2026 eine Vorlage zur AHV vorzulegen, weil die derzeitige Reform die Finanzierung nur bis 2030 garantiert. Man kann davon ausgehen, dass eine nächste AHV-Reform leistungsseitige und einnahmenseitige Massnahmen erfordern wird. Aber ansonsten, das muss ich Ihnen sagen, ist der Bundesrat sehr zurückhaltend, was allfällige einnahmenseitige Massnahmen betrifft. Wir haben nämlich zwei Möglichkeiten: Wir haben die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer. Die Mehrwertsteuer steigt nächstes Jahr wegen der AHV bereits um 0,4 Prozent an. Es ist wahrscheinlich auch nicht vertretbar und nicht erklärbar, dass man zu viel ausgibt und dafür mehr Einnahmen generieren muss. Zudem braucht es für eine Steuererhöhung beim Bund ein Volks- und ein Ständemehr. Das heisst, die Bundesverfassung muss geändert werden. Die Einnahmen kämen ja auch nicht sofort, das würde also relativ lange dauern.

Wir werden im nächsten Jahr auch im Eidgenössischen Finanzdepartement eine Ausgaben- und Subventionsüberprüfung vornehmen und hoffen, dass wir dadurch gewisse Mittel freimachen können. Man darf aber nicht vergessen, dass zwei Drittel der Finanzen beim Bund fest gebunden sind. Das heisst also, dass wir einen Transferhaushalt haben: Zwei Drittel sind gesetzlich gebunden. Da ist es nicht so einfach, zusätzliche Freiräume zu generieren.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, den Voranschlag 2024 und den Nachtrag II zum laufenden Jahr durchgehend gemäss den Anträgen des Bundesrates zu genehmigen, allerdings mit zwei Ausnahmen:

Ich habe den Axpo-Rettungsschirm bereits angesprochen. Hierzu stellt Ihre Finanzkommission - in Absprache auch mit uns - einen entsprechenden Antrag.

Die zweite Ausnahme betrifft die Minderheit Wyss: Es geht um mehr Mittel für den Schutz der jüdischen Gemeinschaft. Der Bundesrat ist der Meinung, dass man das gutheissen soll. Es ist beschämend, wenn sich Jüdinnen und Juden in der Schweiz nicht sicher fühlen können. Es geht darum, dass wir bauliche Massnahmen mitfinanzieren können, die notwendig sind, um die Sicherheit von jüdischen Einrichtungen, von Synagogen zu erhöhen und damit auch die jüdische Gemeinschaft in der Schweiz zu schützen.

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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu [PAGE 2230]