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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-07

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-07

Wortprotokoll

Ich nehme sehr gerne zur Vorlage Stellung. Ich glaube, es ist eine wichtige Vorlage, und es zeichnet sich auch etwas ab, wohin der Weg führt. Klar ist: Der Bundesrat empfiehlt die Initiative, Vorlage 2, zur Ablehnung.

Es wurde verschiedentlich gesagt - ich kann mich auch den Ausführungen des Kommissionssprechers absolut anschliessen -, dass diese Initiative zu weit führen würde. Sie führt zu weit. Es wird ein Artikel zur Änderung der Bundesverfassung beantragt, konkret steht bei Artikel 78a Absatz 1 Buchstabe a, dass die schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler bewahrt werden müssten. Das lässt wenig Handlungsspielraum. In Absatz 3 heisst es: "Für erhebliche Eingriffe in Schutzobjekte des Bundes müssen überwiegende Interessen von gesamtschweizerischer Bedeutung vorliegen." Das lässt sehr wenig Spielraum für eine Güterabwägung, vor allem - es wurde auch bereits erwähnt - weil im selben Absatz weiter steht: "Der Kerngehalt der Schutzwerte ist ungeschmälert zu erhalten."

In der Schweiz ist die Fläche knapp, es gibt andere Bedürfnisse. Die Bestimmung wäre einfach sehr, sehr schwierig umzusetzen, insbesondere wäre im Bereich der Landwirtschaftsinteressen und der Energieinteressen mit grössten Konflikten zu rechnen. Es wäre kaum möglich, den vom Parlament verabschiedeten Mantelerlass, dem über alle Fraktionen hinweg deutlich zugestimmt wurde, konsequent umzusetzen. Sei es für eine Windanlage oder ein Wasserkraftwerk, man würde praktisch in jedem Gebiet, aber auch bei landwirtschaftlichen Projekten an Grenzen und auf Konflikte stossen.

Ich glaube, es ist klar, dass diese Initiative abgelehnt werden muss. Sie geht deutlich zu weit, würde massive wirtschaftliche Einbussen bewirken und letztlich die Stromversorgung als Ganzes gefährden. Deshalb bitte ich Sie namens des Bundesrates, die Vorlage abzulehnen.

Nun ist die Frage, ob man dieser Vorlage etwas entgegenstellt und, wenn ja, was. Ich habe gehört, dass der Schutz der Biodiversität hier an sich nicht bestritten ist. Er ist auch für den Bundesrat selbstverständlich nicht bestritten. Der Bundesrat hat der Vorlage deshalb einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Über dessen Inhalt wurde debattiert, er scheint nicht mehrheitsfähig zu sein. Das haben wir entsprechend zur Kenntnis genommen.

Betreffend die geäusserten Befürchtungen habe ich Verständnis. Ich glaube, sie sind nachvollziehbar. Ich glaube, sie wurden durch das Abkommen von Montreal befeuert, in welchem plötzlich nicht von den ursprünglich im Gegenvorschlag genannten 17 Prozent Schutzflächen die Rede war, sondern von 30 Prozent. Bezüglich dieser Befürchtungen, was das Abkommen von Montreal zur Biodiversitätsförderung anbelangt, möchte ich etwas Entwarnung geben. Es wurde vom Kommissionssprecher schon gesagt: Wir, d.[NB]h. konkret das BAFU, haben im Auftrag der Kommission berechnet, wie viele Schutzflächen die Schweiz hat, die dem Kapitel Biodiversität zugerechnet werden könnten; das ist die Thematik von Montreal. Schweizweit kamen wir auf 23 Prozent; die Zahl wurde genannt. Wenn man alle Gebiete hinzuzählt, die noch zu schützen sind und von den Kantonen dafür eigentlich bereits aufgegleist sind - es müssen einfach noch Kartierungen und weitere Arbeiten gemacht werden -, wird der Anteil bis 2030 etwa 28 Prozent betragen.

Dann haben wir noch festgestellt, dass beispielsweise Alpen, die nicht mehr bestossen und nicht mehr genutzt werden, darin nicht eingeschlossen sind, obwohl die Biodiversität dort durchaus vorhanden ist bzw. obwohl sie sicher als Biodiversitätsflächen gezählt werden können. Sie werden nicht aufgeführt, weil die Kartierung nicht gemacht ist und damit natürlich auch keine Überwachung möglich ist, ob die Kriterien erfüllt sind. Aber wenn jetzt die Schweiz irgendwie auf internationalen Druck hin da noch mehr machen müsste, hätten wir sicher die nötigen Flächen. Von daher möchte ich da etwas Entwarnung geben.

Hinzu kommt, dass das Abkommen von Montreal die 30 Prozent nicht von jedem einzelnen Land verbindlich verlangt. Es ist ein Hinweis, dass weltweit 30 Prozent der Flächen für die Biodiversität reserviert sein sollten. Das wird also kein Grund sein, gestützt auf einen Gegenvorschlag, mit Verweis auf das Abkommen von Montreal massiv mehr Druck für mehr Schutz von Flächen zu machen. Es war mir einfach ein Anliegen, das hier zu sagen.

Ein zweites Anliegen ist mir auch wichtig: Es wurde in der Kommission moniert und auch hier erwähnt, dass der Bundesrat und die Verwaltung mit ihrem Aktionsplan Biodiversität bereits umsetzen würden, was erst beschlossen wurde. Da möchte ich klar sagen: Ja, das ist richtig, die Verwaltung und der Bundesrat haben bereits den Terminus "ökologische Infrastruktur" aufgenommen. Aber damit wurden nicht Gesetze oder Verordnungen überschritten, sondern das war im bisherigen Aktionsplan und erfolgte in der Umsetzung der bestehenden Gesetze.

Selbstverständlich fliesst die Debatte, die der Rat jetzt führt, in unsere weiteren Schritte ein. Da ist nichts festgelegt. Im nächsten Jahr im zweiten Quartal werden wir dem Bundesrat den zweiten Teil des Aktionsplans vorlegen müssen. Das tun wir selbstverständlich in Kenntnis der hier geführten Debatte, in der jetzt klar gesagt wurde, dass man den Bereich der ökologischen Infrastruktur hier nicht aufnehmen möchte. Das werden wir entsprechend berücksichtigen. So viel zu den Befürchtungen.

Jetzt zum Gegenvorschlag: Ich möchte Ihnen weiterhin beliebt machen, auf diesen Gegenvorschlag einzutreten. Ich habe aus der Debatte den Eindruck gewonnen, dass er eigentlich mehr oder weniger Ihren Erwartungen entspricht. Ich möchte hier den Gegenvorschlag schon noch etwas verteidigen. Es ist nicht einfach ein Bericht des BAFU. Es ist ein Bericht, der gestützt auf die Debatte im Rat erfolgte. Er erfolgte, das nehme ich für mich in Anspruch, auch auf meinen Input hin. Ich habe nach hundert Tagen im Amt klar gesagt: Eines meiner zentralen Anliegen ist ein Ausgleich zwischen Stadt und Land. Das heisst einerseits, dass man auf dem Land auch wirtschaften können muss, und andererseits, dass man in der Stadt auch schützen muss, um es jetzt etwas sehr vereinfacht zu sagen.

Dieser zentrale Punkt, dass wir mit diesem Gegenvorschlag auf dem Land auf zusätzliche Biodiversitätsflächen verzichten, dafür aber mehr Biodiversität im Siedlungsraum verlangen, geht gegenüber bisher in die umgekehrte Richtung. Wenn Sie dem zustimmen könnten, wäre das schon ein gewisser Paradigmenwechsel. [PAGE 1112]

Ich verstehe, dass die Landwirtschaft, die sehr viel ökologische Ausgleichsfläche bereitstellt - es sind 19 Prozent -, Angst hat, dass es ihre Position verschärft oder verschlechtert, wenn man hier noch weiter gehen muss. Das wäre bei diesem Gegenvorschlag aber klar nicht die Meinung. Ich verweise auf den Bericht vom 20.[NB]Juli 2023 des BAFU - wir könnten ihm auch UREK-N-Bericht sagen, denn die Anliegen der UREK-N wurden darin berücksichtigt -: Bei diesem vereinfachten Gegenvorschlag hat man im Vergleich zum ursprünglichen Gegenvorschlag nochmals auf die Einführung neuer Begriffe im Gesetz - insbesondere "ökologische Infrastruktur", "Kerngebiete", "Vernetzungsgebiete" - verzichtet; man hat auf die Einführung neuer Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung verzichtet; man hat, und das scheint mir sehr wichtig, auf eine Anpassung des Landwirtschaftsrechts und des Raumplanungsrechts verzichtet, diese Anpassungen sind nicht mehr vorhanden. Man hat den Fokus auf die funktionale Vernetzung gelegt und auf die Steigerung der Qualität in bestehenden Biodiversitätsgebieten als Verbundaufgabe hingewiesen. Die qualitätsbasierten Massnahmen in bestehenden Schutzgebieten - also beispielsweise eine Aufwertung von Mooren, die für die CO2-Speicherung wichtig sind - beeinflussen die Produktion in keiner Weise. Man hat Förderinstrumente sowohl für die Vernetzung als auch für die Qualitätssteigerung eingefügt. Zudem sollen, wie gesagt, die Städte und Agglomerationen stärker in die Pflicht genommen werden.

Der Bundesrat und die Verwaltung hatten nicht die Möglichkeit, Ihnen eine neue Fahne zu unterbreiten. Der Bundesrat hat im Bericht zum vereinfachten Gegenvorschlag mit Artikel 18bis, "Netzwerk natürlicher und naturnaher Lebensräume", aber trotzdem einen nochmals neu formulierten Gesetzestext vorgelegt. Erweitert wird dieser mit einer Ergänzung von Artikel 18d betreffend die Finanzierung und einigen wenigen unbedeutenden Formulierungsänderungen aus dem ursprünglichen Gegenvorschlag.

Ich weiss, nachdem ich die Diskussion gehört habe, dass ich Ihre Abstimmung wahrscheinlich kaum noch stark beeinflussen kann. Ich möchte aber die Verwaltung etwas verteidigen, die hier auch in meinem Auftrag gehandelt hat und wirklich versucht hat, Ihre und auch meine Anliegen aufzunehmen. Es ist also nicht einfach ein Bericht, der da husch, husch geschrieben wurde; er ist sehr schlank und stark zusammengefasst. Sie können ihn als indirekten Gegenvorschlag oder als parlamentarische Initiative aufnehmen. Die parlamentarische Initiative könnte auch eine Möglichkeit sein, wenn Sie Nichteintreten beschliessen.

Ich meine, wenn Sie auf den Gegenvorschlag eintreten, könnte die Vorlage, gestützt auf den Bericht, an der ersten UREK-S-Sitzung rasch bearbeitet und abgeändert werden. Wir nehmen all Ihre Aufträge selbstverständlich entgegen. Das würde einfach bewirken, dass die Volksinitiative zurückgezogen würde; wir haben das schriftlich von den Initianten. Natürlich werden sie zuerst abwarten, wie dann die Schlussabstimmung ausgeht. Von daher meine ich, dass[NB]es[NB]sinnvoll[NB]wäre, jetzt einzutreten und dann auf dieser deutlich vereinfachten, verkürzten, schlanken Basis weiterzuarbeiten.

Ich möchte das auch etwas in den Gesamtkontext des nächsten Jahres stellen: Wir werden voraussichtlich nächsten Sommer über den Mantelerlass abstimmen. Die Unterschriftensammlung für das Referendum läuft. Ich weiss nicht, ob es zustande kommt. Wenn es zustande kommt, wird es keine einfache Abstimmung. Da müssen wir schon vorsichtig sein, wenn man dann sagt, wir würden das ganze Land mit Windrädern verbauen, oder wenn zumindest eine solche Befürchtung bestehen würde, aber bei der Biodiversität würden wir nichts machen.

Wir haben eine weitere Abstimmung, die auch ich für sehr wichtig halte, über das strategische Entwicklungsprogramm für die Strassen. Ich möchte mich dann auch dieses Vorwurfs erwehren, deshalb sage ich, dass Biodiversität auch für mich wichtig ist. Wir brauchen aber gleichzeitig diese strategisch mögliche Entwicklung. Deshalb ist es mir in diesem Gesamtkontext ein Anliegen, dass man jetzt hier mit einem Gegenvorschlag das Signal setzt, von dem Herr Ständerat Fässler gesprochen hat, dass man durchaus die Wichtigkeit der Biodiversität würdigt.

Ich wäre froh, falls Sie Eintreten ablehnen, wenn man dann allenfalls den Weg der parlamentarischen Initiative wählen würde. Das wäre vielleicht für die Initianten der Volksinitiative dann auch noch eine Möglichkeit zu reagieren. Ich meine aber, der jetzt aufgezeigte Weg ist der einfachere.

Entsprechend bitte ich Sie, auf den Gegenvorschlag, aber klar gestützt auf die Grundlage, die Ihnen der Bundesrat unterbreitet hat, einzutreten.