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Ritter Markus · Nationalrat · 2023-12-07

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-07

Wortprotokoll

Wir befinden uns jetzt in Block 2, in dem ich zwei Minderheiten vertreten darf.

Ich beginne mit meiner Minderheit II bei der Position A231.0208, "Neue Regionalpolitik". Hier beantragen wir Ihnen, auch 2024 eine minimale Einlage von 10 Millionen Franken in den Fonds für Regionalentwicklung zu tätigen. Noch letztes Jahr beschloss das Parlament für die Jahre 2024 bis 2031 einen Zahlungsrahmen für diese Position von 217,3 Millionen Franken, also rund 27 Millionen Franken pro Jahr. Dies sind rund 12 Millionen Franken weniger als bisher.

Unsere Regionalpolitik ist eine Erfolgsgeschichte. In den vergangenen acht Jahren konnten von 1000 Projektträgern rund 1600 Projekte unterstützt werden. Der Einfluss auf die Regionen ist damit zweifelsohne sehr gross. Das Bundesgesetz über Regionalpolitik legt in Artikel 21 Absatz 3 und in Artikel 22 Absatz 2 fest, wie wir diesen Fonds zu äufnen haben. Insbesondere in Artikel 21 Absatz 3 wird ausgeführt, dass die längerfristige Werterhaltung des Fonds anzustreben ist. Dies macht auch Sinn. Dank des Fonds können wir mit sehr wenig Bundesmitteln eine ausgezeichnete Wirkung erzielen. Bisher zahlen wir jährlich nur rund 28 Millionen Franken aus Bundesmitteln in den Fonds ein. Andererseits können wir aus diesem Fonds jedes Jahr A-Fonds-perdu-Beiträge von 50 Millionen Franken und in gleicher Höhe auch Darlehen gewähren. Solche Instrumente sind für den Bund und die Regionen ein Glücksfall.

Trotz gesetzlichem Auftrag ist der Fondsbestand seit 2008 bereits um 130 Millionen Franken gesunken. Bereits heute besteht nur rund die Hälfte des Fonds aus liquiden Mitteln. Mit einem gänzlichen Verzicht auf eine Einlage würde der Handlungsspielraum weiter eingeschränkt. Der Fonds wurde in anspruchsvollen Zeiten für unsere Regionen geäufnet. Er bildet das Rückgrat unserer heutigen Regionalpolitik. Projekte, die unterstützt werden, kommen aus den Regionen und müssen mit diesen Bundesmitteln kofinanziert werden. Wir erreichen also eine sehr hohe Wirkung mit relativ wenig zusätzlichem Geld. Ich warne deshalb davor, den Fonds über den Antrag der Kommissionsmehrheit weiter derart stark zu plündern. Diese Mittel sind wichtig, um eine wirtschaftliche Entwicklung auch in den Regionen anstossen zu können. Deshalb unterstützen auch die Kantone bzw. die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und viele weitere Organisationen die Werterhaltung des Fonds.

Der Antrag meiner zweiten Minderheit in diesem Block betrifft die Position 708.A231.0232, "Beihilfen Pflanzenbau". Dabei geht es um die Einzelkulturbeiträge bei den Zuckerrüben. Zur Höhe dieser Beiträge besteht eine gesetzliche Grundlage, die bis 2026 befristet ist; d.[NB]h., zurzeit ist dies deswegen eine gebundene Ausgabe. Die Frage ist, wie viele Flächen im kommenden Jahr effektiv mit Zuckerrüben bepflanzt werden. Nach Schätzungen der Branche werden auf Basis der angenommenen Anbauflächen 2024 die Mittel gemäss meiner Minderheit benötigt, um die gesetzlich vorgesehenen Einzelkulturbeiträge auszahlen zu können. Der vom Bundesrat vorgesehene, tiefere Beitrag wäre in diesem Fall nur eine Beschönigung des Budgets und müsste mit einem Nachtragskredit ausgeglichen werden. Das ist aber nicht das Ziel eines Budgetprozesses.

Was die gesamte Branche konsequent ablehnen würde, wäre, wenn der Bundesrat, um die notwendigen Mittel für die Zuckerrüben bereitstellen zu können, die Beihilfen für die pflanzliche Produktion bei Ölsaaten, Leguminosen, Obst, beim Weinbau oder bei der Saatgutproduktion senken würde. Dies würde sämtlichen Zielen zur Förderung der pflanzenbaulichen Produktion diametral zuwiderlaufen und das Vertrauen in diese Förderinstrumente untergraben.

Ich bitte Sie daher im Namen der Mitte-Fraktion, der Minderheit Ritter bei der Position "Beihilfen Pflanzenbau" zuzustimmen, damit die gesetzlichen Grundlagen auf Basis der erwarteten Anbauflächen mit Zuckerrüben für das Jahr 2024 bei den Einzelkulturbeiträgen erfüllt werden können.