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Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-03-17

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich mich zu diesem Artikel kurz äussere. Ich werde mich sonst stillhalten und die Debatte nicht unnötig verlängern, weil ich mich überall der Mehrheit der Kommission anschliesse. Hier möchte ich aber eine Ausnahme machen, weil mir dieser Artikel ganz besonders am Herzen liegt.

Ich möchte Folgendes vorausschicken: Ich bin froh, dass wir jetzt trotz der dramatischen Finanzlage des Bundes das Steuerpaket verabschieden, denn insbesondere die Frage der Familienbesteuerung erfordert nun wirklich längst überfällige strukturelle Korrekturen, und die Vorlage, die wir jetzt im Begriffe sind zu Ende zu führen, kann endlich verfassungswidrige Ungerechtigkeiten eliminieren. Gleichzeitig bin ich mir zusammen mit der Mehrheit der Kommission aber ebenfalls bewusst, dass wir uns angesichts der Finanzlage des Bundes nicht alles Wünschbare leisten können. Das ist auch der Grund dafür, warum ich bei den weiteren Abzügen im Zusammenhang mit den Kindern auf den Antrag des Bundesrates zurückgehen möchte: um eben die Bundeskasse zu schonen. Das ist vertretbar, weil der Bundesrat eine sehr grosszügige Offerte macht. Immerhin werden die Kinderabzüge im Schnitt gegenüber dem geltenden Recht um etwa 50 Prozent erhöht.

Eine Ausnahme macht die Kommission hier bei Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe cbis: Hier erhöht sie den vom Bundesrat beantragten Beitrag und ist bereit, sich dem Nationalrat anzuschliessen, der 6300 Franken pro Kind und Jahr für die nachgewiesenen Kosten, die bei der berufsbedingten Drittbetreuung von Kindern anfallen, gewähren will. Es freut mich zunächst, dass dieses Ziel endlich erreicht ist. Ich habe vor mehr als einem Jahrzehnt im Nationalrat den ersten Vorstoss dazu eingereicht und verlangt, dass man die ausgewiesenen Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigen soll. Bei Vorhandensein von kleinen Kindern können schlicht nicht beide Elternteile einer Berufstätigkeit nachgehen, auch nicht einer teilweisen Berufstätigkeit, wenn sie nicht Kosten für die Fremdbetreuung ihrer Kinder in dieser Zeit in Kauf nehmen. Dass ich in diesem Saal noch erlebe, dass aus den verschiedenen Vorstössen, die dann folgten, nun endlich ein Resultat geworden ist, freut mich!

Ich bin absolut überzeugt, dass aufs Ganze gesehen dieser Abzug für den Fiskus nicht einen Ausfall, sondern einen Gewinn bedeutet. Wenn ich diesen Abzug dynamisch betrachte, dann wird er dazu führen, dass die Einnahmen des Bundes und dann natürlich auch der Kantone - mit einer gewissen Verzögerung - höher ausfallen werden.

Es wird Mütter geben - und wir haben zum Glück eine grosse Zahl von gut ausgebildeten Müttern in unserem Land -, die sich dank diesem Abzug eher dazu entschliessen können, einen oder zwei Tage pro Woche zu arbeiten und damit den Kontakt zu ihrem Beruf zu behalten. Nachher, wenn die Kinder etwas grösser, wenn sie flügge geworden sind, wird das dazu führen, dass diese Mütter - weil sie den Kontakt zum Beruf nicht verloren haben und ihre Berufstätigkeit nicht während Jahren ganz unterbrechen mussten - ein höheres Salär erzielen werden. Das wiederum kommt dem Fiskus zugute. Deswegen glaube ich, dass man hier der Erhöhung, die über den Entwurf des Bundesrates hinausgeht, auch in Anbetracht der desolaten Situation in den öffentlichen Kassen wirklich mit gutem Gewissen zustimmen kann.

Ich freue mich denn auch, dass auch der Bundesrat sich hier dem Nationalrat angeschlossen hat, weil aus dieser dynamischen Sicht heraus die Einführung dieses Abzuges und die Festsetzung des Kinderbetreuungsabzuges auf dieser Höhe letztlich auch für den Fiskus positiv sein wird.